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   LG München II, 18.03.2016 - 8 S 5531/15   

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https://dejure.org/2016,8901
LG München II, 18.03.2016 - 8 S 5531/15 (https://dejure.org/2016,8901)
LG München II, Entscheidung vom 18.03.2016 - 8 S 5531/15 (https://dejure.org/2016,8901)
LG München II, Entscheidung vom 18. März 2016 - 8 S 5531/15 (https://dejure.org/2016,8901)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beschaffenheitsvereinbarung eines Pkw-Scheinwerfers

  • vogel.de (Kurzinformation)

    E-Mail als Beschaffenheitsvereinbarung - Gericht erkennt Vereinbarung per E-Mail als gültig an

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 647
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Auszug aus LG München II, 18.03.2016 - 8 S 5531/15
    Ist der Verkäufer gewerblicher Händler, so ist nach gefestigter BGH-Rechtsprechung ( vgl. BGH VIII ZR 92/06), die Interessenlage typischerweise dadurch gekennzeichnet, dass sich der Käufer auf die besondere, ihm regelmäßig fehlende Erfahrung und Sachkunde verlässt, weshalb die Angaben des Verkäufers zum Pkw regelmäßig als Zusicherung anzusehen sind.

    Im Fall einer vertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung, wie vorliegend, kann selbst ein daneben ausdrücklich vereinbarter Haftungsausschluss bei einer nach beiden Seiten interessengerechten Auslegung nur dahin verstanden werden, dass er nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit, sondern nur für solche Mängel gelten soll, die darin bestehen, dass die Sache sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet (vgl. BGH VIII ZR 117/12; BGH VIII ZR 92/06; Weidenkaff in Palandt Rz. 12 zu § 444 BGB).

  • AG Starnberg, 18.11.2015 - 2 C 1339/15

    Eine kaufvertragliche Vereinbarung stellt jedoch nicht zwangsläufig zugleich eine

    Auszug aus LG München II, 18.03.2016 - 8 S 5531/15
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Starnberg vom 18.11.2015, Az. 2 C 1339/15, abgeändert:.
  • BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 117/12

    Zur Haftung für die Unfallfreiheit eines bei einem Autokauf vom Händler in

    Auszug aus LG München II, 18.03.2016 - 8 S 5531/15
    Im Fall einer vertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung, wie vorliegend, kann selbst ein daneben ausdrücklich vereinbarter Haftungsausschluss bei einer nach beiden Seiten interessengerechten Auslegung nur dahin verstanden werden, dass er nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit, sondern nur für solche Mängel gelten soll, die darin bestehen, dass die Sache sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet (vgl. BGH VIII ZR 117/12; BGH VIII ZR 92/06; Weidenkaff in Palandt Rz. 12 zu § 444 BGB).
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