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   OVG Berlin, 05.04.1995 - 8 S 577.94, 8 M 26.94   

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OVG Berlin, 05.04.1995 - 8 S 577.94, 8 M 26.94 (https://dejure.org/1995,33707)
OVG Berlin, Entscheidung vom 05.04.1995 - 8 S 577.94, 8 M 26.94 (https://dejure.org/1995,33707)
OVG Berlin, Entscheidung vom 05. April 1995 - 8 S 577.94, 8 M 26.94 (https://dejure.org/1995,33707)
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Wird zitiert von ... (8)

  • VG Gelsenkirchen, 30.01.2014 - 1 L 1704/13

    Keine Besoldungserhöhung für Beamte im Eilverfahren

    In diese Richtung offenbar: OVG Berlin, Beschluss vom 5. April 1995 - 8 S 577.94, 8 M 26.94 -, juris (Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2000 - 18 B 2497/98

    Im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verfolgter Duldungsanspruch gem. § 55

    Ein derartiger Fall liegt hier jedenfalls im Hinblick auf die drohenden strafrechtlichen Sanktionen nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG vor, VGH Mannheim, Beschluss vom 3. November 1995 - 13 S 2185/95 -, NVwZ-RR 1996, 356, 358; OVG Berlin, Beschluss vom 5. April 1995 - OVG 8 S 577.94/OVG 8 M 26.94 -, InfAuslR 1995, 257, 259; VG Bayreuth, Beschluss vom 15. Oktober 1998 - B 3 E 98.734 -, InfAuslR 1999, 204, 205.
  • OVG Niedersachsen, 23.03.2000 - 10 M 4629/99

    Beschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe; Duldungsverfügung mit

    Dabei kann es auf sich beruhen, ob sich die Annahme einer im Wege der Analogie zu schließenden Gesetzeslücke schon deshalb verbietet, weil der Gesetzgeber zwischen einzelnen Ausländergruppen differenzierende Regelungen geschaffen hat, die es dann auch gruppenspezifisch einzuhalten gilt (so BayVGH, a.a.O.), oder ob das System der Subsidiarität der für die örtliche Ausländerbehörde anzunehmenden Zuständigkeit das Vorhandensein einer Regelungslücke ausschließt (dazu OVG Berlin, Beschl. v. 5.4.1995 - 8 S 577.94/8 M 26.94 -, InfAuslR 1995, 257).
  • VG Wiesbaden, 10.12.1999 - 3 G 2198/99

    Begehr der Nichtig-Erklärung des Gemeindevertretungsbeschlusses ; Antrag auf eine

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2000 - 18 B 227/00

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer länderübergreifenden Verteilung von illegal

    Die Frage, ob eine länderübergreifende Verteilung von illegal eingereisten Flüchtlingen, die nicht nach §§ 32, 32a AuslG vorübergehend Schutz in der Bundesrepublik Deutschland erhalten und die sich auch nicht auf politische Verfolgung berufen können oder wollen (vgl. zur Verteilung Asylbegehrender §§ 44 ff. AsylVfG), überhaupt zulässig ist, sowie die weitere Frage, ob eine dahin gehende Einigung der Innenminister und -senatoren der Länder durch die gemäß § 4 OBG örtlich zuständige Ordnungsbehörde mit einer auf § 56 Abs. 3 AuslG gestützten Zuweisungsanordnung in Form einer mit einer Duldung verbundenen Auflage umgesetzt werden kann, erfordern die Beantwortung von schwierigen Rechtsfragen, die in Rechtsprechung und Literatur umstritten vgl. nur den angefochtenen Beschluss mit den darin enthaltenen Nachweise und siehe ferner z.B.: VG Berlin, Beschluss vom 30. Januar 1995 - 35 A 3599.94 -, InfAuslR 1995, 175; VG Hamburg, Beschluss vom 1. Juni 1995 - 7 VG 2299/95 -, AuAS 1995, 198; OVG Berlin, Urteil vom 5. April 1995 - 8 S 577.94 -, InfAuslR 1995, 257; Bay- VGH, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 10 CS 99.3290 - VG Köln, Beschluss vom 27. März 2000 - 12 L 2566/99 - Treiber in GK-AuslR, § 54 AuslG Rdn. 105.1; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Dezember 1999, A 1 § 32a Rn. 72 und § 54 Rn. 8, und auch in der Rechtsprechung des Senats bislang ungeklärt sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2000 - 18 B 228/00

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer länderübergreifenden Verteilung von illegal

    Die Frage, ob eine länderübergreifende Verteilung von illegal eingereisten Flüchtlingen, die nicht nach §§ 32, 32a AuslG vorübergehend Schutz in der Bundesrepublik Deutschland erhalten und die sich auch nicht auf politische Verfolgung berufen können oder wollen (vgl. zur Verteilung Asylbegehrender §§ 44 ff. AsylVfG), überhaupt zulässig ist, sowie die weitere Frage, ob eine dahin gehende Einigung der Innenminister und -senatoren der Länder durch die gemäß § 4 OBG örtlich zuständige Ordnungsbehörde mit einer auf § 56 Abs. 3 AuslG gestützten Zuweisungsanordnung in Form einer mit einer Duldung verbundenen Auflage umgesetzt werden kann, erfordern die Beantwortung von schwierigen Rechtsfragen, die in Rechtsprechung und Literatur umstritten vgl. nur den angefochtenen Beschluss mit den darin enthaltenen Nachweise und siehe ferner z.B.: VG Berlin, Beschluss vom 30. Januar 1995 - 35 A 3599.94 -, InfAuslR 1995, 175; VG Hamburg, Beschluss vom 1. Juni 1995 - 7 VG 2299/95 -, AuAS 1995, 198; OVG Berlin, Urteil vom 5. April 1995 - 8 S 577.94 -, InfAuslR 1995, 257; Bay-VGH, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 10 CS 99.3290 - VG Köln, Beschluss vom 27. März 2000 - 12 L 2566/99 - Treiber in GK-AuslR, § 54 AuslG Rdn. 105.1; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Dezember 1999, A 1 § 32a Rn. 72 und § 54 Rn. 8, und auch in der Rechtsprechung des Senats bislang ungeklärt sind.
  • VG Berlin, 22.07.1996 - 35 A 934.96

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis für Ausländer aus Kriegs- oder

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  • VG Berlin, 22.01.1996 - 35 A 1608.95

    Anspruch einer seit über zwei Jahren geduldeten Familie mit bosnischer

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