Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 20.09.1993 - 8 S 605/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Aussiedlung von Gewerbebetrieben; Anwendungsbereich des BNatSchG § 8a Abs 1 ua in zeitlicher Hinsicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 20.09.1993 - 8 S 605/93
- BVerwG, 10.01.1994 - 4 NB 46.93
- VGH Baden-Württemberg, 05.05.1994 - 8 S 605/93
Papierfundstellen
- VBlBW 1993, 440 (Ls.)
- ZfBR 1994, 252
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 3064/88
Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans bei Bezugnahme auf Pläne …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.1993 - 8 S 605/93
Die Einbeziehung weiterer Gesichtspunkte war nicht geboten und drängte sich schon gar nicht auf (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil v. 8.5.1990 - 5 S 3064/88 - VBlBW 1991, 19).Immerhin erscheint es durchaus als zweifelhaft, ob hier die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt werden können (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil v. 8.5.1990 - 5 S 3064/88, VBlBW 1991, 19 (22).
- BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.1993 - 8 S 605/93
Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen Belanges entscheidet (vgl. grundlegend BVerwGE 34, 301 und 45, 309). - BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72
Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.1993 - 8 S 605/93
Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen Belanges entscheidet (vgl. grundlegend BVerwGE 34, 301 und 45, 309).
- VGH Baden-Württemberg, 05.12.1991 - 5 S 976/91
Nichtigkeit eines Bebauungsplans wegen Abwägungsdefizits (Nichtbeachtung der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.1993 - 8 S 605/93
Daraus läßt sich die Schlußfolgerung ziehen, daß der Bundesgesetzgeber vor dem Hintergrund gewisser rechtlicher Unsicherheit (s. auch das Urteil des 5. Senats des beschließenden Gerichtshofs v. 5.12.1991 - 5 S 976/91 -, NuR 1992, 335) regeln wollte, daß eine Pflicht zur erweiterten Prüfung naturschutzrechtlicher Belange einschließlich der Ausgleichsmöglichkeiten im Verfahren der Aufstellung von Bebauungsplänen erst nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes entstehen sollte und daß von dieser Pflicht durch die Landesgesetzgebung auch dispensiert werden kann, daß sie aber nicht schon vorher bestanden hat. - BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86
Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.1993 - 8 S 605/93
Vielmehr darf dies entsprechend dem Grundsatz planerischer Zurückhaltung dem Baugenehmigungsverfahren überlassen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1987 -4 NB 1.86 -, DVBl. 1987, 1273). - Drs-Bund, 08.12.1992 - BT-Drs 12/3944
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.1993 - 8 S 605/93
Der Gesetzgeber hat sich mit dieser Regelung dafür entschieden, diese Prüfung in das Bebauungsplanverfahren zu legen, da "die Bauleitplanung sich hierfür mit ihrem umfassenden Gebot einer gerechten Abwägung in besonderem Maß anbietet" (BT-Drucks.12/3944 S. 26; vgl. hierzu ferner Schmidt, UPR 1992, 361).
- VGH Baden-Württemberg, 20.07.2000 - 8 S 2592/99
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs; öffentlicher Weg auf …
Von der durch § 8a BNatSchG bzw. jetzt § 1a Abs. 2 Nr. 2 BauGB geforderten Entscheidung über die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind aber nur solche Bebauungspläne freigestellt, die bereits vor dem 1.5.1993 in Kraft getreten sind (Normenkontrollbeschluss des Senats vom 20.9.1993 - 8 S 605/93 -, NuR 1994, 192). - OVG Sachsen, 28.08.1995 - 1 S 517/94
2.13 Normenkontrolle; 6.21 Bauleitpläne - Antragsbefugnis; obligatorische …
Eindeutig erscheint, daß eine Anwendung für solche Bebauungspläne ausscheidet, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes ihrerseits in Kraft getreten sind (BVerwG, Beschl. v. 10.1.1994, NVwZ 1994, 692;… OVG Lüneburg, Urt. v. 6.1.1995, NuR 1995, 369; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.9.1993, NuR 1994, 192). - OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2005 - 2 K 122/02
Antragsbefugnis bei Normenkontrolle gegen Bebauungsplan
Die Gemeinde darf daher hinreichend gewichtige private Belange zum Anlass für eine Bauleitplanung nehmen (VGH BW, Beschl. v. 08.07.1993 - 8 S 773.93 -, ZfBR 1994, 252). - VGH Baden-Württemberg, 28.01.1994 - 8 S 2113/92
Entbehrlichkeit eines Beitrittsbeschlusses nach Beanstandung des Bebauungsplanes …
Im übrigen hat der Senat bereits in seinem Normenkontrollbeschluß vom 20.9.1993 - 8 S 605/93 -, auf den die Beteiligten hingewiesen worden sind, eingehend dargelegt, daß die jetzt in § 8a BNatSchG normierte Verpflichtung, gegebenenfalls über naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen zu entscheiden, nicht für vor Inkrafttreten dieser Vorschrift in Kraft getretene Bebauungspläne gilt (ebenso jetzt auch der die Nichtzulassungsbeschwerde gegen den oben genannten Senatsbeschluß zurückweisende Beschluß des BVerWG vom 10.1.1994 - 4 NB 46.93 -). - VG Lüneburg, 15.06.2006 - 2 A 15/05
Abwägungsfehler; Abwägungsgebot; Bauleitplan; Erforderlichkeit; …
Die Gemeinde darf daher hinreichend gewichtige private Belange zum Anlass für eine Bauleitplanung nehmen ( VGH BW, Beschl. v. 08.07.1993 - 8 S 773.93 -, ZfBR 1994, 252 ).
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VGH Baden-Württemberg, 05.05.1994 - 8 S 605/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Anwendbarkeit des BRAGebO § 114 Abs 5 im Verfahren nach VwGO § 47 Abs 7
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 20.09.1993 - 8 S 605/93
- BVerwG, 10.01.1994 - 4 NB 46.93
- VGH Baden-Württemberg, 05.05.1994 - 8 S 605/93
Papierfundstellen
- VBlBW 1994, 286