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   VGH Baden-Württemberg, 21.10.1997 - 8 S 609/97   

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https://dejure.org/1997,4783
VGH Baden-Württemberg, 21.10.1997 - 8 S 609/97 (https://dejure.org/1997,4783)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.10.1997 - 8 S 609/97 (https://dejure.org/1997,4783)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Oktober 1997 - 8 S 609/97 (https://dejure.org/1997,4783)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Auswirkung einer nichtigen Entwicklungssatzung auf einen Bebauungsplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 165 § 166; VwGO § 47
    Bauplanungsrecht: Rechtsfolgen einer nichtigen Entwicklungssatzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 720
  • VBlBW 1998, 18 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.1997 - 8 S 1897/96

    Normenkontrolle einer Satzung über eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.10.1997 - 8 S 609/97
    Der 11, 7 ha umfassende Geltungsbereich des Bebauungsplans ist - mit einer geringfügigen Abweichung - identisch mit dem der am 20.7.1995 beschlossenen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (vgl. hierzu das Normenkontrollurteil des Senats vom selben Tage im Verfahren - 8 S 1897/96 -).

    Aus der im Normenkontrollverfahren - 8 S 1897/96 - dargelegten Nichtigkeit der Satzung über den städtebaulichen Entwicklungsbereich folge die Nichtigkeit des Bebauungsplans B. Unabhängig davon enthalte der Bebauungsplan unzulässige Festsetzungen und verstoße gegen das Abwägungsgebot.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.1996 - 8 S 2641/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Bedeutung des BNatSchG § 8a Abs 1 S 1 für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.10.1997 - 8 S 609/97
    Die Antragsgegnerin ist ferner den besonderen Anforderungen an die Abwägung gem. § 8a BNatSchG gerecht geworden (zur Rechtslage grundlegend BVerwG, Beschl. v. 31.1.1997 - 4 NB 27.96 -, VBlBW 1997, 376 sowie zuvor schon NK-Urt. des Senats v. 19.4.1996 - 8 S 2641/95 -, VBlBW 1996, 341).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.1997 - 8 S 2814/96

    Antragsbefugnis für Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan wegen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.10.1997 - 8 S 609/97
    Außerdem räumt § 1 Abs. 6 BauGB dem von einer Bauleitplanung Betroffenen ein subjektives Recht auf eine angemessene Berücksichtigung seiner eigenen Belange im Rahmen der Abwägung ein (Senatsurteil v. 13.5.1997 - 8 S 2814/96 -, VBlBW 1997, 426); auch hierauf können sich die Antragsteller berufen.
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.10.1997 - 8 S 609/97
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen Belanges entscheidet (vgl. grundlegend BVerwGE 34, 301 und 45, 309 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nrn. 1 + 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.1994 - 8 S 2255/93

    Ausschluß von Abfallentsorgungsanlagen durch Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.10.1997 - 8 S 609/97
    Die besonderen städtebaulichen Gründe gem. § 1 Abs. 9 BauNVO werden in der Planbegründung näher dargelegt und sind durchaus nachvollziehbar; mit ''besonderen'' Gründen ist gemeint, daß es spezifische Gründe gerade für die gegenüber § 1 Abs. 5 BauNVO noch feinere Differenzierung der zulässigen Nutzung geben muß (vgl. Normenkontroll-Beschluß des Senats v. 27.5.1994 - 8 S 2255/93 - PBauE § 1 Abs. 9 BauNVO Nr. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.10.1997 - 8 S 609/97
    Die Antragsbefugnis ist regelmäßig zu bejahen, wenn sich ein Eigentümer eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks gegen bauplanerische Festsetzungen wendet, die unmittelbar sein Grundstück betreffen (BVerwG, Beschl. v. 7.7.1997 - 4 BN 11.97 -).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Bauplanungsrecht - Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.10.1997 - 8 S 609/97
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen Belanges entscheidet (vgl. grundlegend BVerwGE 34, 301 und 45, 309 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nrn. 1 + 3).
  • BVerwG, 31.01.1997 - 4 NB 27.96
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.10.1997 - 8 S 609/97
    Die Antragsgegnerin ist ferner den besonderen Anforderungen an die Abwägung gem. § 8a BNatSchG gerecht geworden (zur Rechtslage grundlegend BVerwG, Beschl. v. 31.1.1997 - 4 NB 27.96 -, VBlBW 1997, 376 sowie zuvor schon NK-Urt. des Senats v. 19.4.1996 - 8 S 2641/95 -, VBlBW 1996, 341).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.1997 - 8 S 1897/96

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.;

    Der 11, 7 ha umfassende Geltungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ist - mit einer geringfügigen Abweichung - identisch mit demjenigen des am 15.5.1996 beschlossenen Bebauungsplans ''B.'' (vgl. hierzu das Normenkontrollurteil des Senats vom selben Tage im Verfahren - 8 S 609/97 -).

    Das hiergegen von den Antragstellern eingeleitete Normenkontrollverfahren war erfolglos; die Anträge wurden mit Normenkontrollurteil des Senats vom heutigen Tage im Verfahren - 8 S 609/97 - abgewiesen.

  • BVerwG, 31.03.1998 - 4 BN 5.98

    Städtebauliche Entwicklungssatzung; Bebauungsplan; Angebotsplanung; negative

    VGH Mannheim vom 21.10.1997 - Az.: VGH 8 S 609/97 -.

    BVerwG 4 BN 5.98 VGH 8 S 609/97.

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