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   VGH Baden-Württemberg, 01.06.1990 - 8 S 637/90   

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VGH Baden-Württemberg, 01.06.1990 - 8 S 637/90 (https://dejure.org/1990,2313)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.06.1990 - 8 S 637/90 (https://dejure.org/1990,2313)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Juni 1990 - 8 S 637/90 (https://dejure.org/1990,2313)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Löschung einer im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulast - allgemeine Leistungsklage - unwirksame Baulastbestellung durch einen Miteigentümer einer ungeteilten Erbengemeinschaft - Löschungsanspruch - Verwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2786
  • NVwZ 1991, 1104 (Ls.)
  • VBlBW 1991, 2786
  • VBlBW 1991, 59
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.06.1990 - 8 S 637/90
    Die Verwirkung eines Rechtes setzt neben einem erheblichen Zeitraum zwischen Entstehung und Geltendmachung des Rechtes besondere Umstände voraus, nach denen der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, daß dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, daß das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, daß ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BVerwGE 44, 339/343; VGH Bad.-Württ., Urteile v. 12.9.1977, BRS 32 Nr. 186, v. 25.11.1981 -- 3 S 1419/80 -- u. v. 25.11.1982 -- 3 S 2138/82 --).
  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.06.1990 - 8 S 637/90
    Das Fehlen eines auf die Löschung der Baulast gerichteten Antrags seitens der Klägerin 1) ist daher verfahrensrechtlich unschädlich, da es für die allgemeine Leistungsklage nicht eines vorher bei der Behörde gestellten Antrages im Sinne einer unverzichtbaren Sachurteilsvoraussetzung bedarf; desgleichen ist die Durchführung eines Vorverfahrens im Sinne der §§ 68 ff VwGO nicht erforderlich (vgl. BVerwGE 40, 323).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1981 - 3 S 1419/80

    Untersagung eines ungenehmigten Diskothekenbetriebs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.06.1990 - 8 S 637/90
    Die Verwirkung eines Rechtes setzt neben einem erheblichen Zeitraum zwischen Entstehung und Geltendmachung des Rechtes besondere Umstände voraus, nach denen der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, daß dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, daß das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, daß ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BVerwGE 44, 339/343; VGH Bad.-Württ., Urteile v. 12.9.1977, BRS 32 Nr. 186, v. 25.11.1981 -- 3 S 1419/80 -- u. v. 25.11.1982 -- 3 S 2138/82 --).
  • BVerwG, 13.10.1971 - VI C 57.66
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.06.1990 - 8 S 637/90
    Den Klägern steht daher ein auf Beseitigung der rechtsunwirksamen Baulast gerichteter Folgenbeseitigungsanspruch analog § 1004 S. 1 BGB zu (vgl. BVerwGE 38, 346).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1982 - 3 S 2138/82
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.06.1990 - 8 S 637/90
    Die Verwirkung eines Rechtes setzt neben einem erheblichen Zeitraum zwischen Entstehung und Geltendmachung des Rechtes besondere Umstände voraus, nach denen der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, daß dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, daß das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, daß ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BVerwGE 44, 339/343; VGH Bad.-Württ., Urteile v. 12.9.1977, BRS 32 Nr. 186, v. 25.11.1981 -- 3 S 1419/80 -- u. v. 25.11.1982 -- 3 S 2138/82 --).
  • OVG Bremen, 13.12.2022 - 1 LC 64/22

    Anspruch auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen aufgesetztes

    Zunächst liegt durch den Bescheid vom 27.05.2019 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 12.08.2019 sowohl nach der Form als auch nach dem - auf die rechtsverbindliche Ablehnung eines Antrags gerichteten - materiellen Inhalt ein anfechtbarer Verwaltungsakt vor (vgl. VGH BW, Urt. v. 01.06.1990 - 8 S 637/90, juris Rn. 21).

    Die Ablehnung eines Antrages auf die Vornahme von Realakten durch Verwaltungsakt führt lediglich dazu, dass zusätzlich zu einer allgemeinen Leistungsklage eine Anfechtungsklage erhoben werden muss (vgl. VGH BW, Urt. v. 01.06.1990 - 8 S 637/90, juris Rn. 19 ff.; R. P. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 28. Auflage 2022 § 42 Rn. 14; Pietzcker/ Marsch, in: Schoch/Schneider, VerwR, 42. EL Februar 2022, § 42 Abs. 1 Rn. 32).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2018 - 5 S 854/17

    Rücknahme einer Baugenehmigung; Abgrenzung zur Abhilfeentscheidung im

    Die Eintragung nach § 72 LBO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs nur deklaratorisch (vgl. Senatsurteil vom 4.2.2016 - 5 S 1140/14 - BauR 2016, 1141, juris Rn. 36; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 29.5.1979 - III 353/79 - juris Rn. 28, vom 1.6.1990 - 8 S 637/90 - VBlBW 1991, 2786, juris Rn. 19, und vom 2.9.2009 - 3 S 1773/07 - VBlBW 2010, 41, juris Rn. 42).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2016 - 5 S 1140/14

    Bestimmtheit einer Zufahrtsbaulast

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs ist die Löschung einer im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulast im Wege einer allgemeinen Leistungsklage zu verfolgen, da weder die (deklaratorische) Eintragung einer Baulasterklärung in das Baulastenverzeichnis noch die Löschung einer derartigen Eintragung einen Verwaltungsakt darstellt (vgl. Urt. v. 10.01.2007 - 3 S 1251/06 -, VBlBW 2007, 225; Urt. v. 01.06.1990 - 8 S 637/90 -, VBlBW 1991, 59; anders OVG NW, Beschl. v. 08.08.2013 - 7 A 3001/11 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2020 - 3 S 3378/19

    Für das Bestehen und den Inhalt einer Baulast kommt es ausschließlich auf die

    Für das Bestehen und den Inhalt einer Baulast kommt es vielmehr ausschließlich auf die Erklärung der betreffenden Grundstückseigentümer an (vgl. zu alledem VGH Bad.-Württ, Urt. v. 1.6.1990 - 8 S 637/90 - NJW 1991, 2786 ff.; vgl. auch Sauter, LBO, 3. Aufl., Stand September 2019, RdNr. 1 zu § 72).

    Das nicht wie das Grundbuch mit einem öffentlichen Glauben ausgestattete Baulastenverzeichnis vermag allenfalls die tatsächliche Vermutung der Richtigkeit seiner Eintragungen zu begründen (vgl. VGH Bad.-Württ, Urt. v. 1.6.1990, a. a. O.; Sauter, a. a. O., RdNr. 1 zu § 72; vgl. zur Vermutung der Richtigkeit von Eintragungen im Wasserbuch BVerwG, Urt. v. 22.1.1971 - IV C 94.69 - BVerwGE 37, 103 f.; BGH, Beschl. v. 10.10.2013 - V ZR 91/13 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2019 - 5 S 963/17

    Eine Baugenehmigung, die dem Beigeladenen für die Änderung der Nutzung einer

    Dies gilt trotz des Umstands, dass das Grundstück mit der Flurstück-Nummer 1339/5 im Gemeinschaftseigentum steht und es für die Eintragung in diesem Fall grundsätzlich der Zustimmung aller Miteigentümer bedarf (so VGH Bad.-Württ., Urteil vom 1.6.1990 - 8 S 637/90 - VBlBW 1991, 59, juris Rn. 24; Schlotterbeck in ders./Hager/Busch/Gammerl, LBO, LBOAVO, 7. Aufl., § 71 Rn. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2007 - 3 S 1251/06

    Zulässiger Inhalt einer Baulast - hier: Vermietung an Einzelhandelsunternehmen

    Nr. 1 eingetragenen Baulast ist - wie vom Verwaltungsgericht zutreffend angenommen - im Wege einer allgemeine Leistungsklage zu verfolgen, da weder die Eintragung einer Baulasterklärung in das Baulastenverzeichnis noch die Löschung einer derartigen Eintragung einen Verwaltungsakt im Sinne des § 35 LVwVfG darstellt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.06.1990 - 8 S 637/90 -, VBlBW 1991, 59 m.w.N.).

    Die Verwirkung eines Rechts setzt neben einem erheblichen Zeitraum zwischen Entstehung und Geltendmachung des Rechts besondere Umstände voraus, nach denen der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.06.1990 - a.a.O. - m.w.N.).

  • VG Sigmaringen, 12.07.2016 - 4 K 2074/16

    Wirksamkeitsanforderungen an eine Baulast; Beweiskraft einer verfälschten Urkunde

    Die Löschung einer im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulast ist im Wege einer allgemeinen Leistungsklage zu verfolgen, da weder die (deklaratorische) Eintragung einer Baulasterklärung in das Baulastenverzeichnis noch die Löschung einer derartigen Eintragung einen Verwaltungsakt darstellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.2.2016 - 5 S 1140/14 -, Juris; Urteil vom 10.1.2007 - 3 S 1251/06 -, VBlBW 2007, 225; Urteil vom 1.6.1990 - 8 S 637/90 -, VBlBW 1991, 59).
  • VG Stuttgart, 13.07.2018 - 2 K 13099/17

    Bauaufsichtliches Einschreiten; Baulast; Brandwand; Instandhaltung;

    Erklärungen, die nicht vom Grundstückseigentümer abgegeben werden, sind nicht baulastfähig und damit unwirksam (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.06.1990 - 8 S 637/90 - VBlBW 1991, 59; Schlotterbeck: in Schlotterbeck/Hager/Busch/Gammerl, a.a.O., § 71 Rn 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 8 S 545/10

    Klagebefugnis des Baulastbegünstigten bei Verzicht auf die Baulast seitens der

    Für eine solche Sichtweise lässt sich insbesondere auch dem in der Antragsbegründung zitierten Urteil des Senats (vom 01.06.1990 - 8 S 637/90 - NJW 1991, 2786), in dem es um die Frage der Verwirkung von Ansprüchen auf Löschung einer Baulast ging, nichts entnehmen.
  • LG Stralsund, 07.04.2011 - 6 O 203/10

    Erbauseinandersetzungsvertrag: Klage gegen Miteigentümer auf Bestellung von

    Da aber die Eintragung der Baulast nur erfolgen kann, wenn alle Miteigentümer bewilligen (VGH Mannheim, Urteil vom 01.06.1990 - 8 S 637/90, VBlBW 1991, 59, hier zitiert nach Juris, dort Rdnr. 24, sowie Urteil vom 13.07.1992 - 8 S 588/92, NJW 1993, 678, hier zitiert nach Juris, dort Rdnr. 20), und es insoweit gemäß §§ 747 S. 2, 431, 421 S. 1 BGB dennoch möglich ist, einen einzelnen Miteigentümer isoliert auf Abgabe der Bewilligung zu verklagen, so kann für das Verhältnis zwischen Eigentümer und Erbbauberechtigtem nichts anderes gelten.
  • VG Karlsruhe, 25.04.2019 - 12 K 2596/18

    Bestimmtheit einer Stellplatzbaulast

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.1992 - 8 S 588/92

    Zur Frage der Wirksamkeit einer vom Grundstückseigentümer übernommenen

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.1992 - 3 S 2357/91

    Bindungswirkung einer Baugenehmigung - Auswirkungen auf Privatrechtsverhältnis -

  • VG Mainz, 06.12.2023 - 3 K 47/23

    Eintrag in Baulastenverzeichnis hindert Erteilung einer Baugenehmigung

  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.1994 - 8 S 1862/94

    Rechtswirkungen einer auf den Miteigentumsanteil beschränkten Baulastbestellung

  • VG Sigmaringen, 10.05.2017 - 2 K 655/15
  • VG Köln, 27.07.2023 - 8 K 6495/20
  • VG Berlin, 14.11.1997 - 3 A 817.97

    Unterlassen der Einführung der Rechtschreibreform an Berliner Schulen; Umsetzung

  • LG Köln, 09.12.2010 - 14 O 310/10

    Bewilligung der Eintragung eines Gehrechts und Fahrrechts zulasten eines

  • VG Hamburg, 28.01.2020 - 17 K 2383/19

    Anspruch auf Zugänglichmachung einer Machbarkeitsstudie zum barrierefreien Ausbau

  • VG Weimar, 28.06.2000 - 6 K 286/99
  • VG Mainz, 21.02.2014 - 4 K 1610/13

    Zusammenschlüsse wirtschaftlicher und berufsständischer Vereinigungen;

  • BVerwG, 08.06.1994 - 4 B 34.94

    Wirksamkeit einer Baulast - Möglichkeit der Belastung von Miteigentumsanteilen

  • VG Gießen, 29.09.2010 - 2 K 1414/09

    Öffentlich-rechtliche Erstattung von Beiträgen nach dem Absatzfondsgesetz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.1996 - 23 A 2603/95

    Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Beseitigung eines neben dem Grundstück

  • VG Schwerin, 10.12.2021 - 3 A 199/21

    Öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Erteilung eines Jagdausübungsrechts gegenüber

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