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   VGH Baden-Württemberg, 25.07.1990 - 8 S 643/90   

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https://dejure.org/1990,7622
VGH Baden-Württemberg, 25.07.1990 - 8 S 643/90 (https://dejure.org/1990,7622)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.07.1990 - 8 S 643/90 (https://dejure.org/1990,7622)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Juli 1990 - 8 S 643/90 (https://dejure.org/1990,7622)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verfügung zur Beseitigung umweltgefährdender Chemikalien bzw zum Kostenersatz gegenüber dem Grundstückseigentümer bei vermietetem Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1997 - 5 A 4/96

    Ein Grundstückseigentümer hat keinen Kostenerstattungsanspruch gegenüber der

    vgl. im Ergebnis ebenso VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 25. Juli 1990 - 8 S 643/90 -, Natur und Recht 1992, 427 (428) für Giftfässer auf einem Grundstück (bestätigt von BVerwGE 89, 138); Brosche, DVBl. 1977, 235 für wilde Müllablagerungen auf einem Grundstück; offengelassen von Bay. VGH, Urteil vom 16. Oktober 1978 - Nr. 18 IX 77 -, BayVBl. 1979, 634; vgl. ferner OVG NW, Urteil vom 3. Oktober 1963 - VIII A 309/62 -, DVBl. 1964, 683 (684) für einen Ölunfall, ungeachtet der Eigentumsverhältnisse am Öl.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.2001 - 10 S 259/01

    Altlastenverdacht: Kostenerstattung für Gefahrerforschungsmaßnahme

    Erst dadurch leistet der Zustandsverantwortliche einen ihm zurechenbaren unmittelbaren Verursachungsbeitrag (vgl. BayVGH, Urt. v. 20.10.1980, GewArch 1981, 233 [Überlassung des Betriebsgeländes an einen Dritten durch Pachtvertrag]; Beschl. v. 13.05.1986, BayVBL 1986, 590; Beschl. v. 26.07.1991, NVwZ 1992, 905 [Wurftaubenschießanlage]; VGH Bad.-Württ., Urt.v. 25.07.1990 - 8 S 643/90 -, NuR 1992, 427; BVerwG, Urt. v. 18.10.1991, DVBl. 1992, 308 = NVwZ 1992, 480 [Vermietung zur gewerblichen Nutzung]; Urt. v. 4.10.1985, NJW 1986, 1626 = DVBl. 1986, 362 = JUS 1986, 659 [Sicherungspflicht des Flughafenunternehmers]; OVG Hamburg, Urt. v. 17.05.2000, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2007 - 8 S 159/07

    Abbruchanordnung; immanentes Verbot der Wiedererrichtung; prozessrechtlicher

    Im Übrigen würden eventuell entgegenstehende privatrechtliche Hinderungsgründe durch die gegenüber dem Beigeladenen ausgesprochene, sofort vollziehbare Duldungsverfügung vom 8.7.2005 (vgl. das Parallelverfahren - 8 S 190/07 -) ausgeräumt (Urteil des Senats vom 25.7.1990 - 8 S 643/90 - NuR 1992, 427).
  • OVG Brandenburg, 03.04.2003 - 4 B 291/02

    Ordnungsrecht/Brandschutz, Verbringung von Abfällen auf nahegelegenes Grundstück

    Denn die abzuwehrende Gefahr geht von der auf ihrem Grundstück herrschenden Gesamtsituation aus, die nicht allein durch die dort von der Fa. W.T.B. GmbH als Mieterin angelegte, vom Schwelbrand unmittelbar betroffene Abfallhalde, sondern jedenfalls auch durch die dort in der Luft vorhandene, sich u.U. in der Halde anreichernde und die Bekämpfung des Schwelbrandes zusätzlich erschwerende Belastung der Bodenluft mit Kerosin gekennzeichnet ist und eine Aufteilung in ein "ungefährliches" Grundstück und "gefährliche" Abfälle nicht zulässt (vgl. VGH BW, Urteil v. 25. Juli 1990 - 8 S 643/90 -, zit. nach Juris).
  • VG Meiningen, 29.06.2010 - 2 K 487/08

    Inanspruchnahme des Freistaats Thüringen als Zustandsstörer und Waldeigentümer

    Dies rechtfertigt es, den Gesamtsachverhalt einheitlich nach wasserpolizeilichen Vorgaben zu bewerten, weshalb die Entsorgung des Altölbehälters als solchem nicht gesondert auf abfallrechtlicher Grundlage erfolgen musste (vgl. auch OVG Schleswig-Holstein U. v. 3.04.1998 a.a.O.; VG Halle B. v. 19.11.03 5 B 66/03; VGH B.-W. U. v. 25.07.90 NuR 1992, 427; OVG NRW U. v. 3.06.1997NVwBl. 1998, 64).
  • VG Halle, 19.11.2003 - 5 B 66/03
    Bei dieser Sachlage ist eine Aufteilung in ein "ungefährliches Grundstück" und "gefährliche Behältnisse" verfehlt, denn die Gefahr geht von der Gesamtsituation aus und kann nur insgesamt bereinigt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 25. Juli 1990 - 8 S 643/90 - NuR 1992, 427; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 3. Juni 1997 - 5 A 4/96 - NWVBl 1998, 64).
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