Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 09.04.2008 - 8 S 7413/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,27238
LG Nürnberg-Fürth, 09.04.2008 - 8 S 7413/07 (https://dejure.org/2008,27238)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 09.04.2008 - 8 S 7413/07 (https://dejure.org/2008,27238)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 09. April 2008 - 8 S 7413/07 (https://dejure.org/2008,27238)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,27238) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Lebensversicherungsvertrag: Umkehr der Beweislast für eine Vertragskündigung durch den Versicherungsnehmer auf Grund einer Kündigungsbestätigung; Anwendbarkeit der Grundsätze des Anscheinsbeweises

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auszahlung des Rückkaufswertes einer Kapitallebensversicherung; Anfoderungen an den Nachweis des Kündigungsausspruch durch einen Versicherungsnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2008, 224
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 05.10.2004 - XI ZR 210/03

    Zum Anscheinsbeweis für grob fahrlässigiges Verhalten des Karteninhabers bei

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 09.04.2008 - 8 S 7413/07
    15a) Grundsätzlich ist ein Beweis des ersten Anscheins dann möglich, wenn im Einzelfall ein typischer Geschehensablauf vorliegt, der nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache hinweist und so sehr das Gepräge des Gewöhnlichen und Üblichen trägt, dass die besonderen individuellen Umstände in ihrer Bedeutung zurücktreten (BGHZ 100, 214, 216; 160, 308, 313).

    Dabei bedeutet Typizität nicht, dass die Ursächlichkeit einer bestimmten Tatsache für einen bestimmten Erfolg bei allen Sachverhalten dieser Fallgruppe notwendig immer vorhanden ist; sie muss aber so häufig gegeben sein, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (BGHZ 160, 308, 313).

  • BGH, 18.03.1987 - IVa ZR 205/85

    Anscheinsbeweis für Freitod

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 09.04.2008 - 8 S 7413/07
    15a) Grundsätzlich ist ein Beweis des ersten Anscheins dann möglich, wenn im Einzelfall ein typischer Geschehensablauf vorliegt, der nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache hinweist und so sehr das Gepräge des Gewöhnlichen und Üblichen trägt, dass die besonderen individuellen Umstände in ihrer Bedeutung zurücktreten (BGHZ 100, 214, 216; 160, 308, 313).
  • BGH, 28.09.1987 - II ZR 35/87

    Beweiskraft einer Bankquittung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 09.04.2008 - 8 S 7413/07
    b) Zutreffend weist das Amtsgericht auch darauf hin, dass die von den Klägern zitierte Rechtsprechung zum hohen Beweiswert einer Bankquittung (vgl. BGH NJW-RR 1988, 881) in diesem Zusammenhang keine Geltung beanspruchen kann.
  • BGH, 17.12.1996 - XI ZR 41/96

    Annahme einer Beweislastumkehr aus Billigkeitsgründen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 09.04.2008 - 8 S 7413/07
    Eine Beweislastumkehr aus Billigkeitsgründen im Einzelfall ist aber unzulässig (BGH NJW-RR 1997, 892).
  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 09.04.2008 - 8 S 7413/07
    Demnach kann die nicht beweisbelastete Partei ausnahmsweise eine Substantiierungslast treffen, wenn der darlegungspflichtige Gegner außerhalb des von ihm darzulegenden Geschehensablaufs steht und die maßgebenden Tatsachen nicht näher kennt, während sie der anderen Partei bekannt sind und ihr ergänzende Angaben zuzumuten sind (BGH VersR 2003, 364).
  • BGH, 22.02.2006 - IV ZR 56/05

    Zulässigkeit der Auswechslung von Präklusionsgründen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 09.04.2008 - 8 S 7413/07
    Dies wäre zur Begründung einer wirksamen Präklusion aber erforderlich gewesen, da andernfalls dem Rechtsmittelgericht eine Überprüfung der Anwendung der Präklusionsvorschriften nicht möglich ist (vgl. BGH NJW 2006, 1741).
  • BGH, 18.07.2006 - X ZR 142/05

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters für eine Hotel-Wasserrutsche

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 09.04.2008 - 8 S 7413/07
    Der Beweis des ersten Anscheins kann durch feststehende Tatsachen entkräftet werden, welche die Möglichkeit eines anderen Geschehensverlaufs ernsthaft in Betracht kommen lassen (BGH VersR 2006, 1653).
  • BGH, 27.02.2008 - IV ZR 219/06

    Formularmäßige Vereinbarung der Eintrittspflicht einer

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 09.04.2008 - 8 S 7413/07
    a) Es ist anerkannt, dass derjenige, der aus einer Kündigung ihm günstige Rechtsfolgen ableiten will, für die Voraussetzungen bzw. das tatsächliche Vorliegen einer Kündigung darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 27.2.2008 - IV ZR 219/06 Textziffer 31 ff).
  • LG Potsdam, 27.07.2000 - 11 S 233/99

    Zugang eines Einwurfeinschreibens

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 09.04.2008 - 8 S 7413/07
    b) Überwiegend wird in der Rechtsprechung der Anscheinsbeweis etwa bejaht, um mit der Aufgabe eines Einwurfeinschreibens zur Post den Beweis für den Zugang der damit beabsichtigten Erklärung zu erleichtern (so etwa OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2007, 601; OLG Koblenz OLGR 2005, 869; a.A. LG Potsdam VersR 2001, 995).
  • OLG München, 26.09.2005 - 34 Wx 74/05

    Berücksichtigung schriftsätzlichen Vorbringens nach mündlicher Verhandlung im

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 09.04.2008 - 8 S 7413/07
    b) Überwiegend wird in der Rechtsprechung der Anscheinsbeweis etwa bejaht, um mit der Aufgabe eines Einwurfeinschreibens zur Post den Beweis für den Zugang der damit beabsichtigten Erklärung zu erleichtern (so etwa OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2007, 601; OLG Koblenz OLGR 2005, 869; a.A. LG Potsdam VersR 2001, 995).
  • OLG Saarbrücken, 20.03.2007 - 4 U 83/06

    Kündigungsfrist für die ordentliche Kündigung eines anfänglich unbefristeten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht