Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 27.01.1995 - 8 S 841/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4998
VGH Baden-Württemberg, 27.01.1995 - 8 S 841/94 (https://dejure.org/1995,4998)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.01.1995 - 8 S 841/94 (https://dejure.org/1995,4998)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Januar 1995 - 8 S 841/94 (https://dejure.org/1995,4998)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,4998) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vergabe von städtischem Bauland im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme - Chancengleichheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Rechte hat ein Bauträger bei Vergabe von Bauland in Entwicklungsbereichen (IBR 1996, 74)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 558
  • DVBl 1995, 760 (Ls.)
  • ZfBR 1995, 275
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.06.1983 - III ZR 74/82

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Voraussetzungen für das Vorliegen des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.1995 - 8 S 841/94
    Denn der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten ist im Hinblick auf §§ 17, 17a GVG in jedem Fall gegeben und sowohl das Verwaltungsprozeßrecht als auch das Zivilprozeßrecht ermöglichen, in einem derartigen Fall die Erhebung einer Feststellungsklage (vgl. auch BGH, Urteil vom 9.6.1983, NJW 1984, 1118).

    Die Beklagte war gehalten, der Klägerin wie allen anderen Teilnehmern der Ausschreibung gegenüber den Grundsatz der Chancengleichheit zu wahren, das maßgebliche Verfahren ordnungsgemäß durchzuführen und die für die Ausschreibung geltenden Vorschriften zu beachten (vgl. hierzu beispielsweise BGH, NJW 1983, 442 und NJW 1984, 1118).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1993 - 8 S 2554/92

    Rechtsweg bei Geltendmachung eines Veräußerungsanspruchs aus BauGB § 169 -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.1995 - 8 S 841/94
    In Abänderung eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 29.9.1992 (11 K 1635/92) hat der erkennende Senat mit Beschluß vom 12.3.1993 (- 8 S 2554/92 -, BWGZ 1993, 272) den Verwaltungsrechtsweg für zulässig erklärt.

    Der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet, denn zumindest einer der von der Klägerin geltend gemachten Ansprüche ist dem öffentlichen Recht zuzuordnen; insoweit ist auf den Beschluß des Senats vom 12.3.1993 (- 8 S 2554/92 -, BWGZ 1993, 272) zu verweisen.

  • BGH, 23.09.1982 - III ZR 196/80

    Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf dem Gebiet des Bauwesens und des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.1995 - 8 S 841/94
    Die Beklagte war gehalten, der Klägerin wie allen anderen Teilnehmern der Ausschreibung gegenüber den Grundsatz der Chancengleichheit zu wahren, das maßgebliche Verfahren ordnungsgemäß durchzuführen und die für die Ausschreibung geltenden Vorschriften zu beachten (vgl. hierzu beispielsweise BGH, NJW 1983, 442 und NJW 1984, 1118).
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.1995 - 8 S 841/94
    Zur Begründung ihres Feststellungsinteresses kann sich die Klägerin in jedem Fall darauf berufen, daß sie beabsichtige, eine Schadensersatzklage gegen die Beklagte zu erheben, und daß sie insoweit nicht ohne Not um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden dürfe (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 20.1.1989 - 8 C 30.87 -, BVerwGE 81, 226 m.w. Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1994 - 5 S 870/93

    Einzelfall fehlenden Feststellungsinteresses; unwirksame Verpflichtung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.1995 - 8 S 841/94
    Der insoweit der Begründung eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses in Fällen gem. § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zugrunde liegende Gedanke kann auch für eine Feststellungsklage gem. § 43 Abs. 1 VwGO herangezogen werden (ebenso der 5. Senat des erkennenden Gerichtshofs, Beschluß v. 15.12.1994 - 5 S 870/93 - ).
  • VG Sigmaringen, 10.03.2020 - 3 K 3574/19

    Gemeinderatsbeschluss über Bauplatzvergabe nach Richtlinien; Verstoß gegen den

    Solche Ausnahmen wurden in der Rechtsprechung in besonders gelagerten Einzelfällen erwogen (vgl. VG Stuttgart, Beschluss vom 29. September 2013 - 3 K 2686/13 -, juris), so wenn die vergebende Stelle aufgrund öffentlicher Vorgaben in ihrer Entscheidung gebunden war (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Januar 1995 -8 S 841/94-, juris und Beschluss vom 12. März 1993 -8 S 2554/92-, juris sowie Hessischer VGH, Beschluss vom 20.12.2005 - 3 TG 3035/05-, juris, jeweils zu Grundstückveräußerungen in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich im Sinne der §§ 165 ff. BauGBa.F.), wenn die Vergabeentscheidung aus Bemühungen der Gebietskörperschaft hergeleitet wurde, im Rahmen der Daseinsvorsorge eine bestimmte Nutzung des Grundstücks zu erreichen (vgl. VG Münster, Beschluss vom 19. Januar 2009 - 1 L 673/08- juris), wenn die Auswahl unter den Kaufinteressenten nach Vergabekriterien, die im öffentlichen Interesse die Förderung eines bestimmten Personenkreises (z.B. kinderreiche Familien) bezweckten, getroffen wurde (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Juni 2000 - 21 E 472/00-, juris), oder wenn der Träger öffentlicher Verwaltung mit ihr hoheitliche Zwecke verfolgte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01. September 1992 -7 E 11459/92-, juris, zur Förderung der örtlichen gewerblichen Wirtschaft und der Städtebaupolitik; VG Minden, Beschluss vom 08. November 2010 - 2 L 451/10-, juris, zur Subventionierung ortsansässiger Gewerbetreibender, Wohnungsbauförderung o. dgl.).
  • VG Sigmaringen, 17.06.2019 - 3 K 7459/18

    Bauplatzvergaberichtlinie; nichtöffentliche Sachdiskussion; Mitwirkung eines

    Solche Ausnahmen wurden in der Rechtsprechung in besonders gelagerten Einzelfällen erwogen (vgl. VG Stuttgart, Beschluss vom 29. September 2013 - 3 K 2686/13 -, juris), so wenn die vergebende Stelle aufgrund öffentlicher Vorgaben in ihrer Entscheidung gebunden war (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Januar 1995 - 8 S 841/94 -, juris und Beschluss vom 12. März 1993 - 8 S 2554/92 -, juris sowie Hessischer VGH, Beschluss vom 20.12.2005 - 3 TG 3035/05 -, juris, jeweils zu Grundstückveräußerungen in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich im Sinne der 165 ff. BauGB a.F.), wenn die Vergabeentscheidung aus Bemühungen der Gebietskörperschaft hergeleitet wurde, im Rahmen der Daseinsvorsorge eine bestimmte Nutzung des Grundstücks zu erreichen (vgl. VG Münster, Beschluss vom 19. Januar 2009 - 1 L 673/08 - juris), wenn die Auswahl unter den Kaufinteressenten nach Vergabekriterien, die im öffentlichen Interesse die Förderung eines bestimmten Personenkreises (z.B. kinderreiche Familien) bezweckten, getroffen wurde (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Juni 2000 - 21 E 472/00 -, juris), oder wenn der Träger öffentlicher Verwaltung mit ihr hoheitliche Zwecke verfolgte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01. September 1992 - 7 E 1 1459/92 -, juris, zur Förderung der örtlichen gewerblichen Wirtschaft und der Städtebaupolitik; VG Minden, Beschluss vom 08. November 2010 - 2 L 451/10 - juris, zur Subventionierung ortsansässiger Gewerbetreibender, Wohnungsbauförderung o. dgl.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2018 - 1 S 2403/17

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei Streit über Aufhebung eines freiwilligen

    Solche Ausnahmen wurden in der Rechtsprechung in besonders gelagerten Einzelfällen erwogen (vgl. VG Stuttgart, Beschl. v. 29.09.2013 - 3 K 2686/13 - BWGZ 2014, 1320), so wenn die vergebende Stelle aufgrund öffentlicher Vorgaben in ihrer Entscheidung gebunden war (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.01.1995 - 8 S 841/94 - NVwZ-RR 1995, 558 und Beschl. v. 12.03.1993 - 8 S 2554/92 - BWGZ 1993, 272 sowie HessVGH, Beschl. v. 20.12.2005 - 3 TG 3035/05 - ZfbR 2006, 806, jeweils zu Grundstückveräußerungen in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich im Sinne der §§ 165 ff. BauGB a.F.), wenn die Vergabeentscheidung aus Bemühungen der Gebietskörperschaft hergeleitet wurde, im Rahmen der Daseinsvorsorge eine bestimmte Nutzung des Grundstücks zu erreichen (vgl. VG Münster, Beschl. v. 19.01.2009 - 1 L 673/08 - juris), wenn die Auswahl unter den Kaufinteressenten nach Vergabekriterien, die im öffentlichen Interesse die Förderung eines bestimmten Personenkreises (z.B. kinderreiche Familien) bezweckten, getroffen wurde (vgl. OVG NW, Beschl. v. 30.06.2000 - 21 E 472/00 -, NWVBl 2001, 19), oder wenn der Träger öffentlicher Verwaltung mit ihr hoheitliche Zwecke verfolgte (vgl. OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 01.09.1992 - 7 E 11459/92 - NVwZ 1993, 381, zur Förderung der örtlichen gewerblichen Wirtschaft und der Städtebaupolitik; VG Minden, Beschl. v. 08.11.2010 - 2 L 451/10 -, juris, zur Subventionierung ortsansässiger Gewerbetreibender, Wohnungsbauförderung o. dgl.).
  • VGH Hessen, 20.12.2005 - 3 TG 3035/05

    Gemeindliches Grundstück; Verkauf; Vergabe, Investorenauswahl; Rechtsweg;

    Zwar ist grundsätzlich ein Grundstücksverkauf gekoppelt mit Vorgaben zur Beachtung planerischer Grundentscheidungen zivilrechtlicher Natur, vorliegend tritt jedoch die Besonderheit hinzu, dass es sich um die Bebauung und Veräußerung von Grundstücken in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich gemäß den §§ 165 ff. BauGB handelt, wobei die Tätigkeit der Antragsgegnerin als Treuhänderin der Stadt Frankfurt am Main zumindest insoweit den Vorgaben öffentlich-rechtlicher Normen unterliegt, als sie gemäß § 167 Abs. 3 i.V.m. § 169 Abs. 5 - 8 BauGB verpflichtet ist, nur unter Beachtung der besonderen städtebauentwicklungsrechtlichen Vorschriften, die von ihr treuhänderisch verwalteten Grundstücke zu veräußern (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.03.1993 - 8 S 2554/92 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.1995 - 8 S 841/94 - Hess. VGH, Beschluss vom 01.07.1983 - 4 TG 35/83 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.09.1992 - 7 E 1159/92 - OVG Münster, Beschluss vom 30.06.2000 - 21 E 472/00 -, alle Entscheidungen in juris-online ).

    Der Streit um Vergabeentscheidungen hinsichtlich eines gemeindlichen Grundstücks stellt trotz der privatrechtlichen Abwicklung eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit dar, zumindest, wenn die vergebende Stelle - sei es die Gebietskörperschaft selbst oder sei es ein von ihr eingesetzter Treuhänder -, der wie im Fall der Antragsgegnerin zu 100 % der Gebietskörperschaft gehört, hinsichtlich der Vergabeentscheidung aufgrund öffentlich rechtlicher Vorgaben in seiner Entscheidung gebunden ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.09.1992, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.1995, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.03.1993; OVG Münster, Beschluss vom 30.06.2000, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluss vom 01.07.1983, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.1998 - 8 S 3120/97

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme - Normenkontrolle einer

    Dies werde durch den Vortrag der Bauträgerfirma GfB in dem vor dem beschließenden Senat geführten Rechtsstreit - 8 S 841/94 - bestätigt.

    Der Vortrag des Antragstellers zu der Frage, ob die Stadt Backnang die Baugrundstücke zu angemessenen Preisen veräußert, betrifft die Verwaltungspraxis und ist nicht geeignet, die Gültigkeit der Verordnung in Frage zu stellen, so daß der Senat den entsprechenden Behauptungen ebenso wie im Verfahren 8 S 841/94 (vgl. S. 15 des Senatsurteils vom 27.1.1995) nicht weiter nachzugehen braucht.

  • OVG Saarland, 26.04.2021 - 2 B 77/21

    Rechtsweg bei Vergabe eines Baugrundstücks

    Dies wird in der Rechtsprechung in besonders gelagerten Einzelfällen erwogen, etwa wenn die vergebende Stelle aufgrund öffentlicher Vorgaben in ihrer Entscheidung gebunden war, [Vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 27.1.1995 - 8 S 841/94 - NVwZ-RR 1995, 558 und Beschluss vom 12.3.1993 - 8 S 2554/92 - BWGZ 1993, 272, sowie VGH Kassel, Beschluss v. 20.12.2005 - 3 TG 3035/05 - ZfbR 2006, 806, jeweils zu Grundstückveräußerungen in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich im Sinne der §§ 165 ff. BauGB a.F.] wenn die Vergabeentscheidung aus Bemühungen der Gebietskörperschaft hergeleitet wurde, im Rahmen der Daseinsvorsorge eine bestimmte Nutzung des Grundstücks zu erreichen oder wenn die Auswahl unter den Kaufinteressenten nach Vergabekriterien, die im öffentlichen Interesse die Förderung eines bestimmten Personenkreises (z.B. kinderreiche Familien) bezweckten, getroffen wurde.
  • VG Bremen, 11.09.2018 - 5 V 1502/18

    Kaufvertrag über das Hochbunker-Grundstück Hans-Böckler-Straße /

    Solche Ausnahmen wurden in der Rechtsprechung in besonders gelagerten Einzelfällen angenommen, so etwa wenn die Kommune aufgrund öffentlicher Vorgaben in ihrer Entscheidung gebunden war (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.01.1995 - 8 S 841/94, NVwZ-RR 1995, 558; HessVGH, B. v. 20.12.2005 - 3 TG 3035/05, ZfBR 2006, 806), wenn die Vergabeentscheidung aus Bemühungen der Gebietskörperschaft hergeleitet wurde, im Rahmen der Daseinsvorsorge eine bestimmte Nutzung des Grundstücks zu erreichen (vgl. VG Münster, B. v. 19.01.2009 - 1 L 673/08, juris), wenn die Auswahl unter den Kaufinteressenten nach Vergabekriterien, die im öffentlichen Interesse die Förderung eines bestimmten Personenkreises bezweckten, getroffen wurde (vgl. OVG NRW, B. v. 30.06.2000 - 21 E 472/00, NWVBl 2001, 19), oder wenn der Träger der öffentlichen Verwaltung mit der Veräußerung hoheitliche Zwecke verfolgte (vgl. OVG Rh.-Pf., B. v. 01.09.1992 - 7 E 11459/92, NVwZ 1993, 381).
  • VG Ansbach, 26.04.2021 - AN 17 E 21.00526

    Rechtsnatur eines Grundstückskaufvertrages einer Gemeinde

    Ausnahmen von diesem Grundsatz kommen dann in Betracht, wenn der privatrechtlichen "Abwicklungsstufe" einer Grundstücksveräußerung und -übertragung die Stufe einer öffentlich-rechtlichen Entscheidung vorausgeht - dies ist insbesondere im Bereich der Vergabe öffentlicher Subventionen wie auch bei der Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen anerkannt (vgl. OVG NRW, B.v. 9.4.2018 - 15 E 219/18 - juris Rn. 8 ff., B. v. 30.6.2000 - 21 E 472/00 -, juris Rn. 17) - oder das Rechtsverhältnis aus anderen Gründen öffentlich-rechtlich überlagert wird (vgl. VGH BW, U.v. 27.1.1995 - 8 S 841/94 - juris; OVG NRW, B.v. 9.4.2018 - 15 E 219/18 - juris Rn. 6 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2018 - 1 S 2403.17

    Bestimmung der Gerichtsbarkeit bzgl. eines odnungsgemäß durchgeführten

    Solche Ausnahmen wurden in der Rechtsprechung in besonders gelagerten Einzelfällen erwogen (vgl. VG Stuttgart, Beschl. v. 29.09.2013 - 3 K 2686/13 - BWGZ 2014, 1320), so wenn die vergebende Stelle aufgrund öffentlicher Vorgaben in ihrer Entscheidung gebunden war (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.01.1995 - 8 S 841/94 - NVwZ-RR 1995, 558 [VGH Baden-Württemberg 27.01.1995 - 8 S 841/94] und Beschl. v. 12.03.1993 - 8 S 2554/92 - BWGZ 1993, 272 sowie HessVGH, Beschl. v. 20.12.2005 - 3 TG 3035/05 - ZfbR 2006, 806, jeweils zu Grundstückveräußerungen in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich im Sinne der §§ 165 ff. BauGB a.F.), wenn die Vergabeentscheidung aus Bemühungen der Gebietskörperschaft hergeleitet wurde, im Rahmen der Daseinsvorsorge eine bestimmte Nutzung des Grundstücks zu erreichen (vgl. VG Münster, Beschl. v. 19.01.2009 - 1 L 673/08 - juris), wenn die Auswahl unter den Kaufinteressenten nach Vergabekriterien, die im öffentlichen Interesse die Förderung eines bestimmten Personenkreises (z.B. kinderreiche Familien) bezweckten, getroffen wurde (vgl. OVG NW, Beschl. v. 30.06.2000 - 21 E 472/00 -, NWVBl 2001, 19), oder wenn der Träger öffentlicher Verwaltung mit ihr hoheitliche Zwecke verfolgte (vgl. OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 01.09.1992 - 7 E 11459/92 - NVwZ 1993, 381, zur Förderung der örtlichen gewerblichen Wirtschaft und der Städtebaupolitik; VG Minden, Beschl. v. 08.11.2010 - 2 L 451/10 -, juris, zur Subventionierung ortsansässiger Gewerbetreibender, Wohnungsbauförderung o. dgl.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht