Rechtsprechung
OVG Berlin, 30.09.2002 - 8 S 88.02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sonderpädagogischer Einzelbetreuer; Umfang des Anspruchs eines behinderten Schülers auf die Zurverfügungstellung eines Schulhelfers als Einzelbetreuer; Einzelbetreuer für die gesamte Schulzeit von 35 Wochenstunden; Zuteilung eines Schulhelfers als rein ...
- Judicialis
Verord. ü. d. sonderpädagogische Förd. v. 13. Jul. 2000 (GVBl. S. 371)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Schulbegleiter - Einzelbetreuer bei behindertem Schüler
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 02.04.2002 - 3 A 139.02
- OVG Berlin, 30.09.2002 - 8 S 88.02
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2003, 35
Wird zitiert von ... (7)
- VG Berlin, 13.08.2021 - 3 L 207.21
SARS-CoV-2: Möglichkeit der Wiederholung des Schuljahres auch für Schülerin mit …
20 Abs. 1 VvB gewährt jedem Menschen das Recht auf Zugang zu den bestehenden öffentlichen Bildungseinrichtungen im Land Berlin nach Maßgabe der den Zugang regelnden Gesetze und im Rahmen der teilhabefähigen infrastrukturellen Ressourcen (OVG Berlin…, Urteil vom 21. Mai 2021 - OVG 5 B 32.19 -, juris Rn. 48 und Beschluss vom 30. September 2002 - OVG 8 S 88/02 -, NVwZ-RR 2003, 35). - SG Berlin, 24.09.2009 - S 47 SO 2142/09
Sozialhilfe - behindertes Kind - Besuch einer Grundschule - Eingliederungshilfe - …
Zum einen besteht auf die Zurverfügungstellung nach der Rechtsprechung der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit auch kein individueller Anspruch (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 30. September 2002, OVG 8 S 88.02 und VG Berlin, Beschluss vom 2. April 2002, VG 3 A 139.02). - VG Göttingen, 12.05.2005 - 2 A 84/04
Überleitung eines Anspruchs auf besondere schulische Förderung
Ohne dass es für die Entscheidung danach darauf ankommt, merkt die Kammer an, dass der vom Beklagten übergeleitete Anspruch auf Förderunterricht auch nach den einschlägigen schulrechtlichen Vorschriften offenkundig nicht bestehen dürfte (…vgl. Galas/ Habermalz/Schmidt, NSchG, 3. Aufl. 1998, § 54 Anm. 1; Sederhelm/Nagel/ Brockmann, NSchG, § 54 Anm. 3.2; Wolff/Bachof/Stober, VerwR II, 5. Aufl. 1987, § 101 Rn. 51; aus der Rechtsprechung vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.5.2000 -13 L 549/00- FEVS 52, 140; OVG Koblenz, Beschluss vom 5.9.2000 -12 B 11355/02-, FEVS 54, 137; Urteil vom 16.7.2004 -12 A 10701/04-, JAmt 2004, 432; VGH Kassel, Beschluss vom 10.11.2004 -7 TG 1413/04-, FEVS 56, 152; OVG Berlin, Beschluss vom 30.9.2002 -8 S 88/02-, NVwZ-RR 2003, 35).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2009 - L 8 SO 54/09 Ein Anspruch des Einzelnen auf Erfüllung individueller Interessen, beispielsweise auf Bereitstellung von Betreuungspersonal, ergibt sich daraus allerdings grundsätzlich nicht; das öffentliche Schulwesen kann nicht sämtlichen individuellen Begabungen oder Schwächen voll Rechnung tragen (hierzu beispielsweise OVG Berlin, Urteil vom 30. September 2002 - 8 S 88/02 -, in VWZ - RR 2003, 35).
- VG Berlin, 02.11.2009 - 3 L 417.09
Individueller Anspruch auf Einsatz eines Schulhelfers
Auch das Oberverwaltungsgericht Berlin hatte in dem zum Nachteil des Antragstellers entschiedenen Beschwerdeverfahren dies als zweifelhaft angesehen (Beschluss vom 30. September 2002 - OVG 8 S 88.02 -). - SG Lüneburg, 29.04.2009 - S 32 SO 86/08 Ein Anspruch des Einzelnen auf Erfüllung individueller Interessen, beispielsweise auf Bereitstellung von Betreuungspersonal, ergibt sich daraus allerdings grund-sätzlich nicht; das öffentliche Schulwesen kann nicht sämtlichen individuellen Be-gabungen oder Schwächen voll Rechnung tragen (hierzu beispielsweise OVG Berlin vom 30. September 2002 8 S 88/02 , NVwZ-RR 2003, 35).".
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2009 - L 8 SO 5/09 Ein Anspruch des Einzelnen auf Erfüllung individueller Interessen, beispielsweise auf Bereitstellung von Betreuungspersonal, ergibt sich daraus allerdings grundsätzlich nicht; das öffentliche Schulwesen kann nicht sämtlichen individuellen Begabungen oder Schwächen voll Rechnung tragen (hierzu beispielsweise OVG Berlin vom 30. September 2002 8 S 88/02 , NVwZ-RR 2003, 35).