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   OVG Berlin, 19.08.2004 - 8 S 89.04   

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https://dejure.org/2004,26108
OVG Berlin, 19.08.2004 - 8 S 89.04 (https://dejure.org/2004,26108)
OVG Berlin, Entscheidung vom 19.08.2004 - 8 S 89.04 (https://dejure.org/2004,26108)
OVG Berlin, Entscheidung vom 19. August 2004 - 8 S 89.04 (https://dejure.org/2004,26108)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines eingetragenen Vereins zur Unterhaltung eines Symphonieorchesters und eines Konzertbetriebes auf Gewährung einer (weiteren) Zuwendung für die Haushaltsjahre 2004 bis 2006; Zuwendungen im Rahmen einer institutionellen Förderung; Subventionskompetenz des ...

  • Judicialis

    VwGO § 154 Abs. 2; ; GKG § 47 Abs. 1 Satz 1 n. F.; ; GKG § 52 Abs. 3; ; GKG § 53 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin, 24.07.2003 - 5 S 8.03

    Sozialer Wohnungsbau - Anschlussförderung in Berlin (Auslegung eines Bescheides)

    Auszug aus OVG Berlin, 19.08.2004 - 8 S 89.04
    Die Bezugnahme des Antragstellers auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 24. Juli 2003 (- 5 S 8.03 - GVBl. 2003, 1333 zur Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau) führt nicht weiter.
  • BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 54.01

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Klage auf Subventionsgewährung; verfassungswidrige

    Auszug aus OVG Berlin, 19.08.2004 - 8 S 89.04
    Die erforderliche gesetzliche Legitimation für die Gewährung von Subventionen ist dann gegeben, wenn im Haushaltsplan als Bestandteil des förmlichen Haushaltsgesetzes entsprechende Mittel eingesetzt sind, innerhalb des Haushaltsplans eine ausreichende Umreißung der Zweckbestimmung dieser Mittel vorgesehen ist und die Vergabe dieser Mittel zu den den betreffenden Verwaltungsinstanzen zugewiesenen verfassungsmäßigen Aufgaben gehört (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2002 - BVerwG 3 C 54/01 - NVwZ 2003, 92, 93; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. April 2001 - 1 S 245/00 - NVwZ 2001, 1428).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.2001 - 1 S 245/00

    Kein Anspruch auf Subvention - Haushaltsvorbehalt

    Auszug aus OVG Berlin, 19.08.2004 - 8 S 89.04
    Die erforderliche gesetzliche Legitimation für die Gewährung von Subventionen ist dann gegeben, wenn im Haushaltsplan als Bestandteil des förmlichen Haushaltsgesetzes entsprechende Mittel eingesetzt sind, innerhalb des Haushaltsplans eine ausreichende Umreißung der Zweckbestimmung dieser Mittel vorgesehen ist und die Vergabe dieser Mittel zu den den betreffenden Verwaltungsinstanzen zugewiesenen verfassungsmäßigen Aufgaben gehört (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2002 - BVerwG 3 C 54/01 - NVwZ 2003, 92, 93; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. April 2001 - 1 S 245/00 - NVwZ 2001, 1428).
  • VG Berlin, 22.03.2012 - 20 K 123.10

    Keine weitere finanzielle Förderung der israelitischen Synagogengemeinde Adass

    Dabei legt die Kammer ihrem Urteil zugrunde, dass die erforderliche gesetzliche Legitimation für die Gewährung von Subventionen grundsätzlich bereits dann gegeben ist, wenn im Haushaltsplan als Bestandteil des förmlichen Haushaltsgesetzes entsprechende Mittel eingesetzt sind, innerhalb des Haushaltsplans eine ausreichende Umreißung der Zweckbestimmung dieser Mittel vorgesehen ist und die Vergabe dieser Mittel zu den den betreffenden Verwaltungsinstanzen zugewiesenen verfassungsmäßigen Aufgaben gehört (OVG Berlin, Beschluss vom 19. August 2004 - OVG 8 S 89.04 -, juris Rn. 10 mit weiteren Nachweisen).
  • VG Berlin, 08.10.2015 - 3 K 477.14

    Anspruch einer privaten Ersatzschule auf Zuschusszahlung im Rahmen des

    Ansprüche und Verpflichtungen werden durch den Haushaltsplan jedoch nicht begründet (§ 3 Abs. 2 LHO, vgl. auch OVG Berlin, Beschluss vom 19. August 2004, OVG 8 S 89/04, juris).
  • VG Berlin, 08.10.2015 - 3 K 468.14

    Anspruch einer privaten Ersatzschule auf Zuschusszahlung im Rahmen des

    Ansprüche und Verpflichtungen werden durch den Haushaltsplan jedoch nicht begründet (§ 3 Abs. 2 LHO, vgl. auch OVG Berlin, Beschluss vom 19. August 2004, OVG 8 S 89/04, juris).
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