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   LAG Hamburg, 15.11.2004 - 8 Sa 105/03   

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https://dejure.org/2004,5203
LAG Hamburg, 15.11.2004 - 8 Sa 105/03 (https://dejure.org/2004,5203)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 15.11.2004 - 8 Sa 105/03 (https://dejure.org/2004,5203)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 15. November 2004 - 8 Sa 105/03 (https://dejure.org/2004,5203)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angleichung der Beurlaubungsbezüge und des Weihnachtsgeldes an die Gesamtversorgungsbezüge; Inhalt des Gebots der Normenklarheit; Verstoß von Teilen des Techniker Krankenkasse Tarifvertrages gegen das Gebot der Normenklarheit; Überprüfbarkeit eines Tarifvertrags im ...

  • Judicialis

    TKT § 30; ; TKT § 30 II; ; TKT § 30 Abs. 4; ; ArbGG § 64 VI

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TKT § 30 Abs. 2, Abs. 4; ArbGG § 64 Abs. 6
    Angleichung der Beurlaubungsbezüge und des Weihnachtsgeldes an Gesamtversorgungsbezüge der Techniker Krankenkasse

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 515/99

    Änderung tarifvertraglicher Betriebsrentendynamisierung

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.11.2004 - 8 Sa 105/03
    Um eine derart weitreichende Zusage annehmen zu können, wären eindeutige Anzeichen erforderlich (vgl. BAG, Urt. v. 20.2. 2001 - 3 AZR 515/99 - ZTR 02, 937), da aus der Sicht eines redlichen Empfängers nicht ernsthaft damit gerechnet werden konnte, eine Organisation von der Größe der Beklagten wolle mit einzelnen Versorgungsempfängern Regelungen treffen, die vom tariflich festgelegten Gesamtsystem abweichen.

    Die im Arbeitsvertrag vereinbarte sog. Jeweiligkeitsklausel gilt über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus auch noch nach dem Eintritt des Arbeitnehmers in den Ruhestand (vgl. BAG, Urt. v. 20.2. 2001 - 3 AZR 515/99 - ZTR 02, 937).

    Die Gerichte haben Tarifverträge nur daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz, gegen anderes zwingendes Gesetzesrecht, die guten Sitten oder gegen tragende Grundsätze des Arbeitsrechts verstoßen (vgl. BAG, Urt. v. 20.2. 2001 - 3 AZR 515/99 - ZTR 02, 93).

    Wie gewichtig die Änderungsgründe sein müssen, hängt von den Nachteilen ab, die den Versorgungsberechtigten durch die Änderung der Versorgungsregelungen entstehen (vgl. BAG, Urt. v. 20.2. 2001 - 3 AZR 515/99 - ZTR 02, 93).

  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93

    Rückwirkende Tariflohnsenkung; Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.11.2004 - 8 Sa 105/03
    Es bedarf keiner besonderen Ermächtigung der Tarifvertragsparteien zur Rechtsetzung mit rückwirkender Kraft (BAG, Urt. v. 23.11.1994 - 4 AZR 879/93 - BAGE 78, 309 = NZA 95, 844).

    Es gelten insoweit die gleichen Regeln wie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei der Rückwirkung von Gesetzen (BAG v. 17.5. 2000 - 4 AZR 216/99 - BAGE 94, 349 = NZA 00, 1297; Urt. v. 23.11.1994, aaO).

  • BVerfG, 23.06.1993 - 1 BvR 133/89

    Verfassungsmäßigkeit des verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.11.2004 - 8 Sa 105/03
    Diese liegt aber nur dann vor, wenn die Rechtsnormen nachträglich abändernd in bereits abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreifen (BVerfG v. 23.6. 1993 - 1 BvR 133/89 - BVerfGE 89, 48 m. w. N.).
  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 216/99

    Rückwirkende Senkung tariflicher Weihnachtsgratifikation

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.11.2004 - 8 Sa 105/03
    Es gelten insoweit die gleichen Regeln wie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei der Rückwirkung von Gesetzen (BAG v. 17.5. 2000 - 4 AZR 216/99 - BAGE 94, 349 = NZA 00, 1297; Urt. v. 23.11.1994, aaO).
  • BAG, 22.05.1990 - 3 AZR 128/89

    Schranken einer ablösenden Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.11.2004 - 8 Sa 105/03
    Auf die Änderung einer tariflichen Regelung zur betrieblichen Altersversorgung, welche sich lediglich auf das Ausmaß künftiger Erhöhungen beschränkt, ist das dreistufige Prüfungsschema, welches das BAG für Eingriffe in Versorgungsanwartschaften entwickelt hat (vgl. BAG, Urt. v. 18.9.2001 - 3 AZR 728/00 - DB 2002, 1114; BAGE 91, 310, 318 ff. = NZA 2000, 322; ähnlich bereits BAGE 65, 157, 160 f. = NZA 90, 813; BAGE 54, 261 = NZA 87, 855; BAGE 49, 57 = NZA 86, 57) nicht anwendbar.
  • LAG Hamburg, 15.06.2004 - 3 Sa 95/03
    Auszug aus LAG Hamburg, 15.11.2004 - 8 Sa 105/03
    Sie verteidigt das angefochtene Urteil und verweist zusätzlich auf die im Rechtsstreit des LAG Hamburg 3 Sa 95/03 eingeholte Auskunft der Tarifvertragsparteien vom 19.4.2004 zur Auslegung von § 30 TKT (Anlage B 15, Bl. 226ff d. A.).
  • BAG, 23.09.1997 - 3 ABR 85/96

    Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Spruch der Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.11.2004 - 8 Sa 105/03
    Eine relative Überversorgung liegt vor, wenn der mit der Versorgungszusage angestrebte und unterhalb der Nettovollversorgung liegende Nettoversorgungsgrad im Zeitablauf spürbar überschritten wird (BAG, Urt. v. 23.9. 1997 - 3 ABR 85/96 - BAGE 86, 312 = NZA 98, 719).
  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 809/96

    Einseitige Ausschlußfristen

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.11.2004 - 8 Sa 105/03
    Der Grundsatz gilt auch für tarifvertragliche Regelungen (BAG, Urt. v. 4.12.1997 - 2 AZR 809/96 - BAGE 87, 210 = NZA 98, 431, zu II 3 d. Gr.; Urt. v. 29.1. 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59).
  • BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 167/02

    Versorgungsrechte übernommener Betriebsprüfer

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.11.2004 - 8 Sa 105/03
    Der Abbau dieser relativen Überversorgung ist nicht nur sachlich gerechtfertigt, sondern im Hinblick auf das von der Beklagten zu beachtende Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sogar geboten ist (vgl. dazu: BAG, Urt. v. 19.11.2002 - 3 AZR 167/02 - NZA 04, 267).
  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.11.2004 - 8 Sa 105/03
    aa) Nach dem aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Gebot der Normenklarheit (vgl. BVerfG v. 24.11.1981 - 2 BvL 4/80 - BVerfGE 59, 104 = ZIP 82, 342) sind Rechtsnormen so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte und mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (BVerfG v. 26.9. 1978 - 1 BvR 525/77 - BVerfGE 49, 168 (181) = NJW 78, 2446).
  • BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 21/98

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung überbetriebliche Altersversorgung

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

  • BAG, 29.01.1980 - 1 ABR 45/79

    Begriff der leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG

  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvL 4/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG

  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 728/00

    Ablösende Betriebsvereinbarung in der betrieblichen Altersversorgung

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • BVerfG, 18.11.2003 - 1 BvR 302/96

    Zur Verfassungsmäßigkeit des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum

  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84

    Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung

  • LAG Hamburg, 03.06.2004 - 7 Sa 114/03
  • BAG, 24.08.1993 - 3 AZR 313/93

    Abbau einer Überversorgung durch Tarifvertrag

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 14/05

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

    Die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 15. November 2004 - 8 Sa 105/03 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Berlin, 04.01.2008 - 91 Ca 7827/07

    Zustimmung zur Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit

    Die Gerichte haben Tarifverträge nur daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz, gegen anderes zwingendes Gesetzesrecht, die guten Sitten oder gegen tragende Grundsätze des Arbeitsrechts verstoßen (LAG Hamburg vom 15.11.2004 - 8 Sa 105/03 - zitiert nach juris; vgl. BAG vom  20.2.2001 - 3 AZR 515/99 - ZTR 2002, S. 93).
  • ArbG Berlin, 04.01.2008 - 91 Ca 7826/07

    Anspruch auf Abschluss eines Änderungstarifvertrages - Tarifvertrag und

    Die Gerichte haben Tarifverträge nur daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz, gegen anderes zwingendes Gesetzesrecht, die guten Sitten oder gegen tragende Grundsätze des Arbeitsrechts verstoßen (LAG Hamburg vom 15.11.2004 - 8 Sa 105/03 - zitiert nach juris; vgl. BAG vom 20.2.2001 - 3 AZR 515/99 - ZTR 2002, S. 93).
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