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   LAG München, 14.12.2016 - 8 Sa 1064/15   

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LAG München, 14.12.2016 - 8 Sa 1064/15 (https://dejure.org/2016,67169)
LAG München, Entscheidung vom 14.12.2016 - 8 Sa 1064/15 (https://dejure.org/2016,67169)
LAG München, Entscheidung vom 14. Dezember 2016 - 8 Sa 1064/15 (https://dejure.org/2016,67169)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, ... 283, 252 BGB, § 315 BGB, § 25 a Kreditwesengesetz (KWG), § 315 Abs. 1, Abs. 3 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGB, § 305b BGB, § 25 a KWG, § 280 Abs. 1, §§ 283, § 16 BetrAVG, Art. 75 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BayPVG, § 25 a Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 KWG, §§ 133, 157 BGB, § 151 Satz 1 BGB, §§133, § 69 Abs. 2 ArbGG, Art. 68 BayPVG, § 315 Abs. 1 BGB, § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB, § 138 Abs. 3 ZPO, § 362 Abs. 1 BGB, § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB, §§ 286 Abs. 2, 288 Abs. 1 BGB, §§ 92 Abs. 1, 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bonusklage eines außertariflicher Bankangestellten aufgrund arbeitsvertraglich in Bezug genommener Dienstvereinbarung; Billigkeitsentscheidung des Gerichts aufgrund Abwägung der wechselseitigen Interessen

  • rewis.io

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Boni - Billiges Ermessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 315
    Bonus; billiges Ermessen

  • rechtsportal.de

    Bonusklage eines außertariflicher Bankangestellten aufgrund arbeitsvertraglich in Bezug genommener Dienstvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13

    Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung

    Auszug aus LAG München, 14.12.2016 - 8 Sa 1064/15
    Der Bonusanspruch ergibt sich vielmehr erst in Verbindung mit der jeweiligen Dienstvereinbarung (vgl. BAG, Urteil vom 19. März 2014, 10 AZR 622/13).

    Einer Bonusregelung mit Verweisung auf eine Dienstvereinbarung begegne nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 19. März 2014 - 10 AZR 622/13) keinen rechtlichen Bedenken.

    Hinsichtlich des Freiwilligkeitsvorbehalts in § 4 Abs. 2 des Arbeitsvertrags sei mit dem Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 19. März 2014 - 10 AZR 622/13) davon auszugehen, dass dieser, unabhängig von der Frage eines Verstoßes gegen die unmittelbare und zwingende Wirkung von Dienstvereinbarungen, den Kläger unangemessen im Sinn von § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGB benachteilige.

    Wie das Bundearbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 ausgeführt habe, lasse der Wortlaut dieser Vertragsregelung mehrere Deutungen zu.

    Denn die Beklagte habe in den Jahren 2010 bis 2013 niemals Abwägungen über die angemessene Höhe des Bonus angestellt, sondern sich - nach der Entscheidung des BAG vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - zu Unrecht - auf den Freiwilligkeitsvorbehalt gestützt.

    Auch das Bundesarbeitsgericht habe in seinem Urteil vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 aus der Intranet-Mitteilung nicht die vom Kläger befürworteten Folgerungen gezogen.

    Durch die Bezugnahme wird für die Arbeitnehmer auch transparent gemacht, dass § 4 Abs. 2 des Arbeitsvertrages den Bonus nicht abschließend regelt, sondern dass sich erst aus § 4 Abs. 2 des Arbeitsvertrages und den Bestimmungen der jeweils anwendbaren Dienstvereinbarung ergibt, nach welchen Bedingungen sich im jeweiligen Geschäftsjahr die variable Vergütungskomponente bestimmt (vgl. BAG, Urteil v. 19.03.2014 - 10 AZR 622/13, Rn. 29 bis 31, zu einem Parallelfall).

    b) Die Regelung in § 4 Abs. 2 des Arbeitsvertrages mit der Verweisung auf die jeweilige Dienstvereinbarung, die ihrerseits ein - vom betriebswirtschaftlichen Erfolg der Beklagten (§ 5 GrundsatzDV VarGe S. 2004, Nr. 6.1 DV AT-Vergütung 2010 und 2011) und der individuellen Leistung des Arbeitnehmers der Beklagten abhängiges - einseitiges Leistungsbestimmungsrecht überlässt, begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BAG, Urteil v. 19.03.2014 - 10 AZR 622/13, a.a.O., Rn. 36 ff.).

    Da der arbeitsvertraglich zugesagte Bank- und Leistungsbonus in der DV AT-Vergütung 2010 zu einer einzigen variablen Vergütung verschmolzen worden war, musste bei der Festlegung des Budgets der Leistungsbezug beachtet werden; das Budget musste so bemessen sein, dass die durch den Abschluss der Zielvereinbarungen erstrebten und tatsächlich erreichten Leistungen ausreichend honoriert werden konnten (vgl. BAG, Urteil v. 19.03.2014 - 10 AZR 622/13, Rn. 59, Rn . 62).

    Wesentliche ermessensleitende Erwägung bei der Vergabeentscheidung ist dabei die Ausgeglichenheit von Leistung und Gegenleistung unter Berücksichtigung der Marktüblichkeit (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13, Juris, Rn. 59).

    Diesem verbleibt zur Ausübung des Bestimmungsrechts nach § 315 Abs. 1 BGB ein nach billigem Ermessen auszufüllender Spielraum zur rechtsgestaltenden Leistungsbestimmung, innerhalb dessen ihm mehrere Entscheidungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen können (vgl. BAG, Urteil v. 19.03.2015 - 10 AZR 622/13, Rn. 41 m. w. N.).

  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 36/09

    Versetzung - anderer Arbeitsort - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG München, 14.12.2016 - 8 Sa 1064/15
    Die Beachtung der Billigkeit verlangt die Berücksichtigung und Verwertung der Interessen unter Abwägung der Umstände des Falles (vgl. BAG, Urteil vom 13.04.2010 - 9 AZR 36/09, Juris, Rn. 40).

    Die Beachtung der Billigkeit verlangt die Berücksichtigung und Verwertung der Interessen unter Abwägung der Umstände des Falles (vgl. BAG, Urteil vom 13.04.2010 - 9 AZR 36/09, Juris, Rn. 40).

  • BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14

    Bonusanspruch - gerichtliche Leistungsbestimmung

    Auszug aus LAG München, 14.12.2016 - 8 Sa 1064/15
    Eine Darlegungs- und Beweislast besteht dabei nicht; jede Partei ist vielmehr im Sinne einer Obliegenheit gehalten, die für ihre Position sprechenden Umstände vorzutragen (vgl. BAG, Urteil vom 03.08.2016 - 10 AZR 710/14, Juris, Rn. 30).

    Eine Darlegungs- und Beweislast besteht dabei nicht; jede Partei ist vielmehr im Sinne einer Obliegenheit gehalten, die für ihre Position sprechenden Umstände vorzutragen (vgl. BAG, Urteil vom 03.08.2016 - 10 AZR 710/14, Juris, Rn. 30).

  • BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 163/09

    Bonus - Zusage durch konkludentes Verhalten

    Auszug aus LAG München, 14.12.2016 - 8 Sa 1064/15
    Ein Anspruch aufgrund einer konkludenten arbeitsvertraglichen Vereinbarung setzt nach §§ 133, 157 BGB voraus, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mehrfach einen Bonus gezahlt hat und im Zusammenhang mit Äußerungen oder durch schlüssiges Handeln darin seine Zusage zu sehen ist, auch künftig solche Leistungen erbringen zu wollen (vgl. BAG, Urteil vom 21.04.2010 - 10 AZR 163/09, Juris, Rn. 14 ff.).
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 624/06

    Altersteilzeit - rückwirkender Abschluss - Überforderungsschutz - Anspruch auf

    Auszug aus LAG München, 14.12.2016 - 8 Sa 1064/15
    Welche tatsächlichen Umstände in die Ermessensabwägung einzubeziehen sind, richtet sich nach dem jeweiligen Regelungsgegenstand (vgl. BAG, Urteil v. 23.01.2007 - 9 AZR 624/06, Juris, Rn. 30).
  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 571/11

    Betriebliche Übung - Leistungsgewährungen, die möglicherweise irrtümlich über

    Auszug aus LAG München, 14.12.2016 - 8 Sa 1064/15
    Eine betriebliche Übung kann danach nicht entstehen, wenn der Arbeitgeber eine Leistung erkennbar zur Erfüllung einer - tatsächlich oder auch nur vermeintlich - bestehenden Rechtspflicht erbracht hat (vgl. BAG, Urteil vom 28.08.2012 - 10 AZR 571/11, Juris).
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    Auszug aus LAG München, 14.12.2016 - 8 Sa 1064/15
    Maßgeblich ist der objektive Erklärungsinhalt aus Sicht des Empfängers (vgl. BAG, Urteil vom 15.05.2012 - 3 AZR 610/11, Juris, Rn. 51, m. w. Nw.).
  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04

    Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung

    Auszug aus LAG München, 14.12.2016 - 8 Sa 1064/15
    Da die Bonusansprüche des Klägers insgesamt abschließend in seinem Arbeitsvertrag vom 1. Januar 2000 und den einbezogenen Dienstvereinbarungen geregelt seien, bestehe darüber hinaus kein Anspruch aus betrieblicher Übung oder Gesamtzusage (vgl. BAG Urteil vom 24. November 2004 - 10 AZR 202/04, und Urteil vom 20. Juni 2007 - 10 AZR 410/06).
  • BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 410/06

    Anspruch auf Weihnachtsgeld

    Auszug aus LAG München, 14.12.2016 - 8 Sa 1064/15
    Da die Bonusansprüche des Klägers insgesamt abschließend in seinem Arbeitsvertrag vom 1. Januar 2000 und den einbezogenen Dienstvereinbarungen geregelt seien, bestehe darüber hinaus kein Anspruch aus betrieblicher Übung oder Gesamtzusage (vgl. BAG Urteil vom 24. November 2004 - 10 AZR 202/04, und Urteil vom 20. Juni 2007 - 10 AZR 410/06).
  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 278/17

    Zulässigkeit der Berufung - Unterzeichnung der Berufungsbegründung -Fortführung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 14. Dezember 2016 - 8 Sa 1064/15 - unter Zurückweisung der Anschlussrevision des Klägers aufgehoben, soweit die Beklagte zur Zahlung von 25.973,44 Euro nebst fünf Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit 1. Juli 2012 und weiteren 7.183,13 Euro nebst fünf Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit 1. Juli 2013 verurteilt wurde.
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Rechtsprechung
   LAG München, 07.09.2017 - 8 Sa 1064/15   

Zitiervorschläge
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LAG München, 07.09.2017 - 8 Sa 1064/15 (https://dejure.org/2017,35469)
LAG München, Entscheidung vom 07.09.2017 - 8 Sa 1064/15 (https://dejure.org/2017,35469)
LAG München, Entscheidung vom 07. September 2017 - 8 Sa 1064/15 (https://dejure.org/2017,35469)
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   ArbG München, 14.12.2016 - 8 Sa 1064/15   

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ArbG München, Entscheidung vom 14.12.2016 - 8 Sa 1064/15 (https://dejure.org/2016,79876)
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