Rechtsprechung
LAG München, 25.02.1997 - 8 Sa 1072/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tarifgeltung: MTV für den Groß- und Außenhandel in Bayern - Handelsmakler
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Handelsmaklertätigkeit und betrieblicher Geltungsbereich des Manteltarifvertrages für den Großhandel und Außenhandel in Bayern; Festlegung des betrieblichen Geltungsbereichs eines Tarifvertrages
Verfahrensgang
- ArbG München, 19.09.1995 - 21 Ca 3732/93
- LAG München, 25.02.1997 - 8 Sa 1072/95
- BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 529/97
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 165/95
Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ende des …
Auszug aus LAG München, 25.02.1997 - 8 Sa 1072/95
Deshalb brauchte auch nicht mehr überprüft zu werden, ob die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23. April 1996 ( 9 AZR 165/95) für den geltend gemachten Urlaubsabgeltungsanspruch von Bedeutung ist. - BAG, 27.11.1964 - 1 ABR 13/63
Tariffähiger Verband - Abschluß von Tarifverträgen - Tarifzuständigkeit - …
Auszug aus LAG München, 25.02.1997 - 8 Sa 1072/95
In der Regel ergibt sich aus den Satzungen des Tarifvertrags der Wirtschaftsbereich, in dem er tätig ist; allerdings kann auch die koalitions- und wirtschaftsgeschichtliche Entwicklung insoweit eine Rolle spielen (BAG vom 27. November 1964 - 1 ABR 13/63 - AP Nr. 1 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit). - BAG, 10.03.1994 - 2 AZR 605/93
Tarifliche Arbeiterkündigungsfrist (Grundfrist)
Auszug aus LAG München, 25.02.1997 - 8 Sa 1072/95
Es gehört zum verfassungsrechtlich geschützten Recht der Tarifpartner, ihren Betätigungsbereich selbst abzustecken und die von ihnen zu "bedienenden" Branchen selbst festzulegen (BAG vom 10. März 1994 - 2 AZR 605/93 - DB 1994/1933(1934)). - BAG, 06.12.1956 - 2 AZR 192/56
Arbeitsentgelt: Lohnausfall wegen Betriebsstillegung aus seuchenhygienischen …
Auszug aus LAG München, 25.02.1997 - 8 Sa 1072/95
In der Regel ergibt sich aus den Satzungen des Tarifvertrags der Wirtschaftsbereich, in dem er tätig ist; allerdings kann auch die koalitions- und wirtschaftsgeschichtliche Entwicklung insoweit eine Rolle spielen (BAG vom 27. November 1964 - 1 ABR 13/63 - AP Nr. 1 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit). - BGH, 08.11.1993 - II ZR 26/93
Beweiskraft einer notariellen Niederschrift über eine Hauptversammlung; …
Auszug aus LAG München, 25.02.1997 - 8 Sa 1072/95
Es gehört zum verfassungsrechtlich geschützten Recht der Tarifpartner, ihren Betätigungsbereich selbst abzustecken und die von ihnen zu "bedienenden" Branchen selbst festzulegen (BAG vom 10. März 1994 - 2 AZR 605/93 - DB 1994/1933(1934)).
- BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 529/97
Fachlicher Geltungsbereich eines Tarifvertrags für den Außenhandel
9 AZR 529/97 8 Sa 1072/95.Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 25. Februar 1997 - 8 Sa 1072/95 - aufgehoben.