Rechtsprechung
LAG München, 15.04.2003 - 8 Sa 1150/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,40609) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 04.07.2002 - 14 Ca 16581/01
- LAG München, 15.04.2003 - 8 Sa 1150/02
- BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 524/03
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 524/03
Vorgezogene Betriebsrente und vorzeitiges Ausscheiden - Auslegung einer …
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 15. April 2003 - 8 Sa 1150/02 - aufgehoben. - ArbG Düsseldorf, 16.04.2012 - 14 Ca 4745/11
Anspruch des Arbeitnehmers auf Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung nach …
Eine Anwendung der Auslegungsgrundsätze, wie sie für Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und Gesetze gelten, scheidet aus, wenn der Anspruch des Arbeitnehmers - wie im vorliegenden Fall - im Arbeitsvertrag in Verbindung mit einer Gesamtzusage wurzelt (BAG v. 18.05.2010, 3 AZR 102/08, AP Nr. 58 zu § 133 BGB; LAG München v. 15.04.2003, 8 Sa 1150/02, juris Rn. 48). - ArbG Düsseldorf, 16.04.2012 - 7 Ca 3967/11
Auswirkungen der Anhebung der gesetzlichen Altersgrenzen bzgl. des …
Eine Anwendung der Auslegungsgrundsätze, wie sie für Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und Gesetze gelten, scheidet aus, wenn der Anspruch des Arbeitnehmers - wie im vorliegenden Fall - im Arbeitsvertrag in Verbindung mit einer Gesamtzusage wurzelt (BAG, Urteil vom 18.05.2010 - 3 AZR 102/08 - AP Nr. 58 zu § 133 BGB; LAG München, Urteil vom 15.04.2003 - 8 Sa 1150/02 - zitiert nach Juris, Rdnr.48).