Rechtsprechung
LAG Hamm, 14.12.2000 - 8 Sa 1234/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit eines Auflösungsantrags ; Angemessenheit der Höhe der Abfindung bei einem Auflösungsantrag; Zum Begriff des "Leitenden Angestellten" im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG); Fehlen von Auflösungsgründen ; Staffelung des Tatsachenvortrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Münster, 09.06.2000 - 4 Ca 781/00
- LAG Hamm, 14.12.2000 - 8 Sa 1234/00
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.10.1992 - KZR 21/91
Zinssubvention - Verletzung wettbewerbsbezogener Vorschriften
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 16.05.1984 - 7 AZR 280/82
Verhaltensbedingte Kündigung - Gleichbehandlung - Eigentumsgarantie - …
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- LAG Köln, 20.06.2008 - 4 Sa 242/08
Höhe der Abfindung
Bei einer Auflösung eines Arbeitsverhältnisses mit einem leitenden Angestellten gemäß §§ 9, 10, 14 Abs. 2 KSchG ist entgegen einer in der Literatur vertretenden Auffassung weder regelmäßig der Höchstbetrag des § 10 KSchG noch (entgegen LAG Hamm 14.12.2000 - 8 Sa 1234/00 - LAGE § 9 KSchG Nr. 35) regelmäßig eine Abfindung in Höhe eines Monatsverdienstes pro Beschäftigungsjahr festzusetzen.Die Kammer teilt nicht die Auffassung des LAG Hamm (14.12.2000 - 8 Sa 1234/00 - LAGE § 9 KSchG Nr. 35), wonach im Falle des § 14 Abs. 2 KSchG regelmäßig die Festsetzung einer Abfindung in Höhe von einem Monatsverdienst je Beschäftigungsjahr angemessen ist.
- ArbG Düsseldorf, 24.07.2017 - 9 Ca 5771/16
Personalkompetenz als ein wesentlicher Teil der Tätigkeit des Angestellten zur …
In diesem Fall wird überwiegend eine Abfindung von einem Monatsverdienst je Beschäftigungsjahr (LAG Hamm, 14.12.2000 - 8 Sa 1234/00, Rn. 18) bzw. der Höchstbetrag der Abfindung nach § 10 Abs. 2 KSchG (…APS/Biebl, 5. Aufl. 2017, § 14 KSchG, Rn. 30;… HHL/v. Hoyningen-Huene, 15. Aufl. 2013, § 14 KSchG, Rn. 36) als Abfindung für angemessen gehalten. - LAG Hamm, 17.08.2020 - 8 Sa 1271/18
Leitender Angestellter, Auflösungsantrag, Abfindung
Eine solche im Rahmen der Dispositionsmaxime durch die Partei vorgegebene Staffelung ihrer Rechtswahrnehmung und des begleitenden Tatsachenvortrags ist für das Gericht bindend (LAG Hamm, Urteil vom 14. Dezember 2000 - 8 Sa 1234/00 - LAGE § 9 KSchG Nr. 35).