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   LAG Hamm, 14.12.2000 - 8 Sa 1234/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,22419
LAG Hamm, 14.12.2000 - 8 Sa 1234/00 (https://dejure.org/2000,22419)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14.12.2000 - 8 Sa 1234/00 (https://dejure.org/2000,22419)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - 8 Sa 1234/00 (https://dejure.org/2000,22419)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Auflösungsantrags ; Angemessenheit der Höhe der Abfindung bei einem Auflösungsantrag; Zum Begriff des "Leitenden Angestellten" im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG); Fehlen von Auflösungsgründen ; Staffelung des Tatsachenvortrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Köln, 20.06.2008 - 4 Sa 242/08

    Höhe der Abfindung

    Bei einer Auflösung eines Arbeitsverhältnisses mit einem leitenden Angestellten gemäß §§ 9, 10, 14 Abs. 2 KSchG ist entgegen einer in der Literatur vertretenden Auffassung weder regelmäßig der Höchstbetrag des § 10 KSchG noch (entgegen LAG Hamm 14.12.2000 - 8 Sa 1234/00 - LAGE § 9 KSchG Nr. 35) regelmäßig eine Abfindung in Höhe eines Monatsverdienstes pro Beschäftigungsjahr festzusetzen.

    Die Kammer teilt nicht die Auffassung des LAG Hamm (14.12.2000 - 8 Sa 1234/00 - LAGE § 9 KSchG Nr. 35), wonach im Falle des § 14 Abs. 2 KSchG regelmäßig die Festsetzung einer Abfindung in Höhe von einem Monatsverdienst je Beschäftigungsjahr angemessen ist.

  • ArbG Düsseldorf, 24.07.2017 - 9 Ca 5771/16

    Personalkompetenz als ein wesentlicher Teil der Tätigkeit des Angestellten zur

    In diesem Fall wird überwiegend eine Abfindung von einem Monatsverdienst je Beschäftigungsjahr (LAG Hamm, 14.12.2000 - 8 Sa 1234/00, Rn. 18) bzw. der Höchstbetrag der Abfindung nach § 10 Abs. 2 KSchG (APS/Biebl, 5. Aufl. 2017, § 14 KSchG, Rn. 30; HHL/v. Hoyningen-Huene, 15. Aufl. 2013, § 14 KSchG, Rn. 36) als Abfindung für angemessen gehalten.
  • LAG Hamm, 17.08.2020 - 8 Sa 1271/18

    Leitender Angestellter, Auflösungsantrag, Abfindung

    Eine solche im Rahmen der Dispositionsmaxime durch die Partei vorgegebene Staffelung ihrer Rechtswahrnehmung und des begleitenden Tatsachenvortrags ist für das Gericht bindend (LAG Hamm, Urteil vom 14. Dezember 2000 - 8 Sa 1234/00 - LAGE § 9 KSchG Nr. 35).
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