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   LAG Hamm, 05.05.2003 - 8 Sa 1259/02   

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https://dejure.org/2003,6564
LAG Hamm, 05.05.2003 - 8 Sa 1259/02 (https://dejure.org/2003,6564)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05.05.2003 - 8 Sa 1259/02 (https://dejure.org/2003,6564)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05. Mai 2003 - 8 Sa 1259/02 (https://dejure.org/2003,6564)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Betriebsübergang / Lager

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 613a BGB
    Betriebsübergang / Lager

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wertende Gesamtbetrachtung bei Betriebsübergang durch Übernahme von Laggerräumen; Reale Ordnung eines Lagers als wesentliches Betriebsmittel; Betriebsübergang in Abgrenzung zur blossen Funktionsnachfolge

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 29.06.2000 - 8 AZR 520/99

    Betriebsübergang - Kommissionsbetrieb

    Auszug aus LAG Hamm, 05.05.2003 - 8 Sa 1259/02
    Eben hierin - in der vom bisherigen Betriebsinhaber zur eigenwirtschaftlichen Nutzung geschaffenen Lagerordnung und deren Übernahme durch die Beklagte - zeigt sich der Unterschied zum reinen Dienstleistungsauftrag mit nachfolgender Übernahme der Aufgabenstellung durch den vormaligen Auftraggeber selbst oder durch Dritte im Sinne einer reinen Funktionsnachfolge, wie dies nach dem Sachverhalt der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29.06.2000 - 8 AZR 520/99 - der Fall war.
  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 394/03

    Betriebsübergang: Übernahme eines Material- und Ersatzteillagers der US-Armee

    Auszug aus LAG Hamm, 05.05.2003 - 8 Sa 1259/02
    Geschäfts-Nr.: 8 Sa 1259/02 8 AZR 394/03.
  • BAG, 14.07.1994 - 2 AZR 55/94
    Auszug aus LAG Hamm, 05.05.2003 - 8 Sa 1259/02
    Zwar wird eine nahtlose Fortführung des Lagerbetriebes ohne Übernahme des durch die EDV bzw. den Datenbestand repräsentierten Ordnungssystems in der Regel kaum möglich sein, weil sich die im Lager vorhandene reale Ordnung in ihrer Gesamtheit der unmittelbaren Anschauung entzieht (vgl. BAG Urt. vom 14.07.1994 - 2 AZR 55/94 - NZZA 1995, 27 ff.).
  • LAG Hamm, 26.05.2003 - 16 Sa 1317/02
    Auszug aus LAG Hamm, 05.05.2003 - 8 Sa 1259/02
    Weiter war die Akte 16 Sa 1317/02 nebst dem Protokoll der dort durchführten Beweisaufnahme vom 07.04.20033 zur Ergänzung des Sachverhalts beigezogen.
  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 394/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 5. Mai 2003 - 8 Sa 1259/02 - hinsichtlich der Kostenentscheidung aufgehoben.

    Im Übrigen wird die Revision der Beklagten gegen Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 5. Mai 2003 - 8 Sa 1259/02 - zurückgewiesen.

  • LAG Hamm, 20.07.2006 - 8 Sa 1142/05

    Kündigung, Betriebsstilllegung, Betriebsübergang, Lager, Betriebsmittel,

    Maßgeblich für die Frage des Betriebsübergangs ist die Übernahme der "identitätsstiftenden Betriebsmittel", welche je nach der Eigenart des Betriebes aufgrund einer Zusammenschau sämtlicher Betriebsfaktoren festzustellen sind (zu den Anforderungen an die Übernahme eines Lagerbetriebs vgl. BAG Urt. vom 22.07.2004 - 8 AZR 350/03 - AP Nr. 274 zu § 613 a BGB und 8 AZR 394/03 - BB 2005, 216; zur Bedeutung der Übernahme der Lagerordnung LAG Hamm Urt. vom 05.03.2003 - 8 Sa 1259/02 - n.v.).
  • LAG Hamm, 20.07.2006 - 8 Sa 1145/05

    Bedeutung der Fortführung eines Betriebes unter Wahrung der Identität des

    Maßgeblich für die Frage des Betriebsübergangs ist die Übernahme der "identitätsstiftenden Betriebsmittel', welche je nach der Eigenart des Betriebes aufgrund einer Zusammenschau sämtlicher Betriebsfaktoren festzustellen sind (zu den Anforderungen an die Übernahme eines Lagerbetriebs vgl. BAG Urt. vom 22.07.2004 - 8 AZR 350/03 - AP Nr. 274 zu § 613 a BGB und 8 AZR 394/03 - BB 2005, 216; zur Bedeutung der Übernahme der Lagerordnung LAG Hamm Urt. vom 05.03.2003 - 8 Sa 1259/02 - n.v.).
  • LAG Hamm, 15.05.2006 - 8 Sa 1389/05

    Betriebsübergang / Lager

    Maßgeblich für die Frage des Betriebsübergangs ist die Übernahme der "identitätsstiftenden Betriebsmittel", welche je nach der Eigenart des Betriebes aufgrund einer Zusammenschau sämtlicher Betriebsfaktoren festzustellen sind (zu den Anforderungen an die Übernahme eines Lagerbetriebs vgl. BAG Urt. vom 22.07.2004 - 8 AZR 350/03 - AP Nr. 274 zu § 613 a BGB und 8 AZR 394/03 - BB 2005, 216; zur Bedeutung der Übernahme der Lagerordnung LAG Hamm Urt. vom 05.03.2003 - 8 Sa 1259/02 - n.v.).
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