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   LAG Hamm, 27.11.1997 - 8 Sa 1263/97   

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LAG Hamm, 27.11.1997 - 8 Sa 1263/97 (https://dejure.org/1997,8182)
LAG Hamm, Entscheidung vom 27.11.1997 - 8 Sa 1263/97 (https://dejure.org/1997,8182)
LAG Hamm, Entscheidung vom 27. November 1997 - 8 Sa 1263/97 (https://dejure.org/1997,8182)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit eines auf Täuschung des Arbeitsamtes gerichteten Abwicklungsvertrages; Ermöglichung eines unrechtmässigen Leistungsbezugs durch unrichtige Angaben; Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen; Vermeidung einer drohenden betriebsbedingten Kündigung als ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 541
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 336/89

    Schwarzarbeit: Wertersatz für geleistete Arbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 27.11.1997 - 8 Sa 1263/97
    Im übrigen ist auch bei der Anwendung des § 817 S. 2 BGB die Vorschrift des § 242 BGB zu berücksichtigen (BGHZ 111, 308; Palandt/Thomas, § 817 BGB Rz. 20 m.w.N.).

    Ebenso wie bei der Anwendung des § 817 S. 2 BGB darauf zu achten ist, daß nicht mit dem Ausschluß der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung der gesetzeswidrige Leistungsaustausch als endgültig sanktioniert wird (so für die Schwarzarbeit BGHZ 111, 308; Palandt/Thomas, § 817 BGB Rz. 20), darf nicht über die Vorschrift des § 817 S. 2 BGB die rechtzeitige Besinnung auf Recht und Gesetz vor Vollzug des verbotenen Geschäfts erschwert werden.

  • BGH, 05.12.1991 - IX ZR 271/90

    Unzulässige Rechtsausübung bei Gläubigeranfechtung - Anfechtung wegen mittelbarer

    Auszug aus LAG Hamm, 27.11.1997 - 8 Sa 1263/97
    Dies gilt unabhängig davon, ob die Parteien die Unwirksamkeit der getroffenen Vereinbarung kannten oder hätten erkennen können (Palandt/Heinrichs, § 242 BGB Rz. 55; BGH 87, 177; BGH NJW 1992, 834).
  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 139/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter im sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus LAG Hamm, 27.11.1997 - 8 Sa 1263/97
    Mit der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG AP Nr. 23 zu § 319 ZPO; Urteil vom 10.07.1996 - 4 AZR 139/95 - DB 1997, 835) kann unter den genannten Voraussetzungen die von der Kammer beratene Revisionszulassung auch noch in den von sämtlichen Richtern unterzeichneten Entscheidungsgründen erfolgen.
  • BAG, 25.06.1987 - 2 AZR 504/86

    Auslegung eines Abfindungsvergleichs

    Auszug aus LAG Hamm, 27.11.1997 - 8 Sa 1263/97
    Kündigung und Aufhebungsvertrag stellen sich danach als Rechtsgeschäfte zur Erfüllung des kausalen Abwicklungsvertrages dar (zur Frage des abstrakten oder kausalen Rechtscharakters des Aufhebungsvertrages mit Gegenleistungsabrede MünchKomm-Söllner, § 305 BGB Rz. 8; C. Müller, Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge 1991, 43 ff; Ernst, Aufhebungsverträge zur Beseitigung von Arbeitsverhältnissen, 1992, 50 ff; BAG, Urteil vom 25.06.1987 - 2 AZR 504/86 - EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 23; G. Hueck, Anm. zu BAG AP Nr. 20 zu § 794 ZPO).
  • BGH, 29.06.1966 - IV ZR 86/65

    Mehrfache Berufung

    Auszug aus LAG Hamm, 27.11.1997 - 8 Sa 1263/97
    Das gilt aber nicht bei abweichendem Vertragswillen (Palandt/Heinrichs a.a.O.; BGHZ 45, 380) .
  • LAG Baden-Württemberg, 25.04.1991 - 13 Sa 115/90

    Rückzahlung einer Abfindung für den Fall der Nichtigkeit eines

    Auszug aus LAG Hamm, 27.11.1997 - 8 Sa 1263/97
    (1) Allerdings hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 25.04.1991 - 13 Sa 115/90 - LAGE § 611 BGB Aufhebungsvertrag Nr. 5; Urteil vom 22.05.1991 - 12 Sa 160/90 - LAGE § 611 BGB Aufhebungsvertrag Nr. 4) für den Fall der Rückdatierung eines Aufhebungsvertrages eine Umgehung des § 117 AFG und eine hieraus folgende Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrages u.a. mit der Begründung verneint, die Rückdatierung des Vertrages sei nicht Inhalt des Rechtsgeschäftes, sondern allein Beweggrund gewesen.
  • LAG Baden-Württemberg, 22.05.1991 - 12 Sa 160/90

    Aufhebungsvertrag: Sittenwidrigkeit bei Rückdatierung

    Auszug aus LAG Hamm, 27.11.1997 - 8 Sa 1263/97
    (1) Allerdings hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 25.04.1991 - 13 Sa 115/90 - LAGE § 611 BGB Aufhebungsvertrag Nr. 5; Urteil vom 22.05.1991 - 12 Sa 160/90 - LAGE § 611 BGB Aufhebungsvertrag Nr. 4) für den Fall der Rückdatierung eines Aufhebungsvertrages eine Umgehung des § 117 AFG und eine hieraus folgende Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrages u.a. mit der Begründung verneint, die Rückdatierung des Vertrages sei nicht Inhalt des Rechtsgeschäftes, sondern allein Beweggrund gewesen.
  • BGH, 14.07.1965 - IV ZR 216/64

    Auskunftsanspruch über den Bestand des Endvermögens

    Auszug aus LAG Hamm, 27.11.1997 - 8 Sa 1263/97
    Kann hingegen eine einzelne sittenwidrige Abrede aus dem Vertragszweck herausgelöst werden und ist dieses auch ohne die sittenwidrige Klausel sinnvoller Gestaltung fähig, beschränkt sich die Nichtigkeit auf die einzelne Abrede (BGHZ 44, 162; MünchKomm-Mayer-Maly, § 138 BGB Rz. 135).
  • LAG Hamm, 23.05.1996 - 8 (2) Sa 1326/95
    Auszug aus LAG Hamm, 27.11.1997 - 8 Sa 1263/97
    Die Verpflichtung zur Ausfüllung einer Arbeitsbescheinigung mit wahrheitswidrigem Inhalt ist daher gemäß § 134 BGB unwirksam (LAG Hamm, Urteil vom 23.06.1996 - 8 (2) Sa 1326/95 - Matthes DB 1968, 1578 ff; Knipp, AR-Blattei SD, Arbeitsbescheinigung Rz. 32).
  • BAG, 19.01.2006 - 6 AZR 529/04

    Vereinbarte Vergütungserhöhung für den Fall der Insolvenz

    Mit der "Vereinbarung" vom Januar 1998 sollte anders als zum Beispiel in dem der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm (27. November 1997 - 8 Sa 1263/97 - LAGE BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 22) zugrunde liegenden Fall nicht durch Täuschung auf die Entscheidung der Bundesanstalt für Arbeit Einfluss genommen werden, sondern die Vertragsparteien wollten den Beitrag der Klägerin zur Sanierung des Unternehmens für den Fall relativieren, dass diese nicht gelingt.
  • LAG Niedersachsen, 23.11.2004 - 13 Sa 385/04

    Rechtmäßigkeit der Vereinbarung eines Ausspruchs einer betriebsbedingten

    Das LAG Hamm (Urteil vom 27.11.1997, 8 Sa 1263/97, LAGE § 611 BGB Aufhebungsvertrag Nr. 22) hat die Nichtigkeit einer Aufhebungsvereinbarung nach § 138 Abs. 1 BGB bejaht in einem Fall, in dem tatsächlich die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses aus verhaltensbedingten Gründen erfolgte und dies auch in einem Exemplar der Aufhebungsvereinbarung festgehalten war.
  • LAG Hamm, 10.10.2000 - 6 Sa 2591/98

    Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem

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  • LAG Köln, 15.09.1998 - 13 Sa 467/98

    Wirksamkeit einer fristlosen Eigenkündigung; Schriftformerfordernis;

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