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   LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2003 - 8 Sa 1305/02   

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https://dejure.org/2003,21208
LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2003 - 8 Sa 1305/02 (https://dejure.org/2003,21208)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.02.2003 - 8 Sa 1305/02 (https://dejure.org/2003,21208)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Februar 2003 - 8 Sa 1305/02 (https://dejure.org/2003,21208)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte aus einer Lebensversicherung nach Eintritt des Insolvenzfalls; Recht auf Aussonderung der Lebensversicherung; Zugehörigkeit der Forderung auf Versicherungsleistungen aus der Lebensversicherung zur Insolvenzmasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 258
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 373/94

    Widerrufliches Bezugsrecht - Lebensversicherung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2003 - 8 Sa 1305/02
    Sie ist nicht anwendbar, wenn das versicherungsrechtliche  Bezugsrecht  zur  gemeinschaftlichen Befriedigung der Insolvenzgläubiger - wie vorliegend - widerrufen wird (vgl. zutreffend zum Konkursrecht: BAG-Urteil vom 28.03.1995 - 3 AZR 373/94 = ZIP 1995, 2012 (2013).
  • BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 641/88

    Betriebliche Altersversorgung: Merkmale - Direktversicherung - Missbrauch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2003 - 8 Sa 1305/02
    Aus den vorgenannten Gründen und der von Rechtsprechung geforderten Trennung zwischen Versorgungs- und Versicherungsverhältnis folgt, dass - entgegen der Auffassung der Klägerin -, aus der Ausgestaltung der Versorgungszusage nicht zwingend auf eine parallele versicherungsrechtliche Situation, geschlossen werden kann (vgl. BAG-Urteil vom 26.06.1990 - 3 AZR 641/88 = NZA 1991, 60).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2004 - 8 Sa 499/04

    Lebensversicherung, Widerruf des Bezugsrechts durch Insolvenzverwalter,

    Die hiergegen gerichtete Berufung der Klägerin blieb gemäß Urteil der erkennenden Kammer vom 28.02.2003 - 8 Sa 1305/02 - erfolglos.

    Von einer bindenden Entscheidung des Verfahrens 8 Sa 1305/02 des Landesarbeitsgerichts könne nicht ausgegangen werden.

    Insoweit hat die erkennende Kammer durch das Urteil vom 28.02.2003 - 8 Sa 1305/02 - ein Aussonderungsrecht der damaligen Klägerin und jetzigen Beklagten unter Bestätigung der arbeitsgerichtlichen Entscheidung abgelehnt.

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