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   LAG Köln, 21.12.2011 - 8 Sa 1328/10   

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https://dejure.org/2011,8282
LAG Köln, 21.12.2011 - 8 Sa 1328/10 (https://dejure.org/2011,8282)
LAG Köln, Entscheidung vom 21.12.2011 - 8 Sa 1328/10 (https://dejure.org/2011,8282)
LAG Köln, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - 8 Sa 1328/10 (https://dejure.org/2011,8282)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Vergütung einer schwangeren Arbeitnehmerin während des gesetzlichen Beschäftigungsverbotes bei Teilzeittagen im Berechnungszeitraum

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mutterschutz - Verdienst bei Beschäftigungsverbot

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MuSchG § 11 Abs. 1 S. 2; MuSchG § 11 Abs. 2 S. 1
    Vergütung der schwangeren Arbeitnehmerin während des gesetzlichen Beschäftigungsverbotes bei Teilzeittagen im Berechnungszeitraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 05.07.1995 - 5 AZR 135/94

    Mutterschutz - Beschäftigungsverbot - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Köln, 21.12.2011 - 8 Sa 1328/10
    Berücksichtigt man daher - wie von der Beklagten erfolgt - diesen Zeitraum, so wird dem Zweck der Vorschrift des § 11 MuSchG nicht entsprochen, der darin liegt, zur Sicherung des Arbeitseinkommens die Aufrechterhaltung des Lebensstandards, für die Frau zu garantieren, die einem Beschäftigungsverbot unterliegt (zum Zweck der Vorschrift siehe insbesondere BAG, Urteil vom 05.07.1995 - 5 AZR 135/94 -, AP Nr. 7 zu § 3 MuSchG 1968).
  • LAG Thüringen, 08.09.2021 - 4 Sa 54/21

    Erteilung von Urlaub - dauerhafte Arbeitsunfähigkeit - volle Erwerbsminderung

    Mangels tariflich oder vertraglich festgelegter monatlicher Arbeitszeiten kann weder von einem Arbeitsausfall noch (anders als möglicherweise in dem der Entscheidung des LAG Köln vom 21. Dezember 2011 - 8 Sa 1328/10 -, Rn. 51 zugrunde liegenden Sachverhalt) einer unverschuldeten Arbeitsversäumnis im Sinne von § 21 Abs. 2 Nr. 2 MuSchG ausgegangen werden.
  • ArbG Köln, 08.09.2021 - 18 Ca 3348/20

    Höhe Mutterschutzlohn bei starken Schwankungen des monatlichen Arbeitsentgelts

    Mangels tariflich oder vertraglich festgelegter monatlicher Arbeitszeiten kann weder von einem Arbeitsausfall noch (anders als möglicherweise in dem der Entscheidung des LAG Köln vom 21. Dezember 2011 - 8 Sa 1328/10 -, Rn. 51 zugrunde liegenden Sachverhalt) einer unverschuldeten Arbeitsversäumnis im Sinne von § 21 Abs. 2 Nr. 2 MuSchG ausgegangen werden.
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