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   LAG Hessen, 23.09.1998 - 8 Sa 1410/97   

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https://dejure.org/1998,11414
LAG Hessen, 23.09.1998 - 8 Sa 1410/97 (https://dejure.org/1998,11414)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23.09.1998 - 8 Sa 1410/97 (https://dejure.org/1998,11414)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23. September 1998 - 8 Sa 1410/97 (https://dejure.org/1998,11414)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen Abfindungsverbot durch Abgeltung einer Rentenleistung durch Kapitalbetrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1999, 497
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 28.09.2009 - II ZR 12/09

    Anspruch eines Versorgungsberechtigten auf Kapitalzahlung entgegen dem

    Die vom Berufungsgericht angeführte instanzgerichtliche Rechtsprechung (LAG Niedersachsen - 11 Sa 1580/07, [...] Tz. 28 f.; ArbG Solingen - 5 Ca 2051/07, [...] Tz. 39 f.; vgl. auch LAG Hessen, NZA-RR 1999, 497 zu § 3 BetrAVG a.F.) geht ebenso wie die ganz h.M. in der Literatur (Schipp in Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht 3. Aufl. § 3 BetrAVG Rdn. 4; ErfurterKomm/Steinmeyer 9. Aufl. § 3 BetrAVG Rdn. 4; Höfer, BetrAVG § 3 Rdn. 3571; Blomeyer/Rolfs/Otto, Betriebsrentengesetz 4. Aufl. § 3 Rdn. 35; Langohr-Plato, Betriebliche Altersversorgung 4. Aufl. Rdn. 465; Kisters-Kölkes in Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Bode/Pühler, BetrAVG 2. Aufl. § 3 Rdn. 29; Förster/Rühmann/Cisch, Betriebsrentengesetz 11. Aufl. § 3 Rdn. 12; Förster/Cisch, BB 2004, 2126, 2132; Langohr-Plato/Teslau, NZA 2004, 1297, 1300; nicht eindeutig Matthießen, AuR 2005, 81, 85; ebenso Schnitker/Grau, NJW 2005, 10, 14) davon aus, dass das Abfindungsverbot des § 3 BetrAVG in einem solchen Fall nicht eingreift.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 11 Sa 78/07

    Betriebliche Altersversorgung - Mitbestimmungsrecht - Betriebsrat -

    Bei der Umrechnung der Rente in einen Kapitalbetrag handelt es sich um einen versicherungsmathematischen Vorgang, wobei der Umfang der Versorgung unberührt bleibt (vgl. LAG Hessen, 23.09.1998 - 8 Sa 410/97 -, NZA-RR 1999, 497 ff.).

    Die Klägerin erhält das, was sie als sie Rente erhielte vorzeitig in einem abgezinsten Einmalbetrag, so dass ihr zwar die Anpassung nach § 16 BetrAVG entgehen würde (vgl. LAG Hessen, 23.09.1998 - 8 Sa 1410/97 -, NZA-RR 1999, 497 f. d. A.) Infolge der Kapitalzahlung erhält sie aber als Ausgleich für die entgangene Anpassung nach § 16 BetrAVG die Möglichkeit den Kapitalbetrag verzinslich anzulegen.

  • LAG Niedersachsen, 09.12.2008 - 11 Sa 1580/07

    Ausübung eines Kapitalwahlrechts bei betrieblicher Altersversorgung

    Als Abfindung unzulässig ist ausschließlich eine nachträgliche vertragliche Abänderung der gegebenen Zusage (Langohr-Plato, Betriebliche Altersversorgung 4. Aufl. Rn. 465; Blomeyer/Otto BetrAVG 4. Aufl. § 3 Rn. 35; Höfer BetrAVG Bd. I § 3 Rn. 3571; auch LAG Hessen vom 23.9.1998 - 8 Sa 1410/97 - NZA-RR 99, 497).
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