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   LAG Düsseldorf, 16.01.2001 - 8 Sa 1457/00   

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https://dejure.org/2001,2628
LAG Düsseldorf, 16.01.2001 - 8 Sa 1457/00 (https://dejure.org/2001,2628)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.01.2001 - 8 Sa 1457/00 (https://dejure.org/2001,2628)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Januar 2001 - 8 Sa 1457/00 (https://dejure.org/2001,2628)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit; Begriff der "regelmäßigen Arbeitszeit"; Vereinbarung eines Monatslohns mit Überstundenpauschale; Behandlung von Überstunden

  • rewis.io
  • rewis.io
  • gaius.legal

    Begriff der "regelmäßigen Arbeitszeit" - Entgeltfortzahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltfortzahlung: Berechnung - Begriff der "regelmäßigen Arbeitszeit"

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EFZG § 5 Abs. 1a Satz 1
    Bemessung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei vereinbarter Überstundenpauschale im Monatslohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2001, 836
  • DB 2002, 328
  • NZA-RR 2001, 363
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Düsseldorf, 03.02.2000 - 5 Sa 1766/99

    Entgeltfortzahlung: Berechnung der regelmäßigen Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.01.2001 - 8 Sa 1457/00
    Diese richtet sich in erster Linie nach dem Arbeitsvertrag, kann sich aber auch aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung ergeben (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2000 ­ 5 Sa 1766/99 ­ EEK I/1245 ­ m. w. N.).
  • BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 153/01

    Entgeltfortzahlung - regelmäßige Arbeitszeit

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. Januar 2001 - 8 Sa 1457/00 - zum Teil aufgehoben.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2009 - 3 Sa 430/09

    Außerordentliche Druckkündigung - Zumutbarkeit der ordentlichen Kündigung -

    Abgesehen von den Umständen, auf die insoweit das vom Arbeitsgericht zutreffend zitierte Urteil des LAG Düsseldorf vom 16.01.2001 - 8 Sa 1457/00 - abgestellt hat, ist hier noch auf den Gesichtspunkt zu verweisen, dass die Beklagte die Arbeitszeit in § 2 des formularmäßig aufgesetzten Arbeitsvertrages immerhin auf 50 Stunden wöchentlich festgelegt hat.
  • LAG München, 26.09.2001 - 7 Sa 1081/00

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Überstunden als regelmäßige Arbeitszeit

    Diese richtet sich in erster Linie nach dem Arbeitsvertrag, kann sich aber auch aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung ergeben (so zutreffend LAG Düsseldorf vom 16. Januar 2001 - 8 Sa 1457/00 - NZA-RR 01/363; vom 18. Mai 2000 - 5 Sa 215/00 - NZA-RR 00/538; vom 16. März 2000 - 5 (3) Sa 20/00 - EzA § 4 Entgeltfortzahlung Nr. 4a; vom 3. Februar 2000 - 5 Sa 1766/99 - BB 2000/936).
  • LAG München, 26.09.2001 - 7 Sa 1079/00

    Bemessung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ; Überstunden als regelmäßige

    Diese richtet sich in erster Linie nach dem Arbeitsvertrag, kann sich aber auch aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung ergeben (so zutreffend LAG Düsseldorf vom 16. Januar 2001 - 8 Sa 1457/00 - NZA-RR 01/363; vom 18. Mai 2000 - 5 Sa 215/00 - NZA-RR 00/538; vom 16. März 2000 - 5 (3) Sa 20/00 - EzA § 4 Entgeltfortzahlung Nr. 4a; vom 3. Februar 2000 - 5 Sa 1766/99 - BB 2000/936).
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