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   LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2007 - 8 Sa 146/07   

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https://dejure.org/2007,11538
LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2007 - 8 Sa 146/07 (https://dejure.org/2007,11538)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.08.2007 - 8 Sa 146/07 (https://dejure.org/2007,11538)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. August 2007 - 8 Sa 146/07 (https://dejure.org/2007,11538)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung nach dem Entgeltrahmenabkommen für die Metall und Elektroindustrie Rheinland-Pfalz (ERA); Anforderungen an ein "systematisches Anlernen"

  • Judicialis

    ArbGG § 69 Abs. 2; ; ERA § 3; ; ERA § 3 I; ; ERA § 3 I (1); ; ERA § 5; ; ERA § 5 Ziff. (4); ; ERA § 5 Ziff. (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1; ERA § 3 § 5 Ziff. 6
    Unsubstantiierte Eingruppierungsklage nach Entgeltrahmenabkommen für die Metall- und Elektroindustrie Rheinland-Pfalz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 327/93

    Eingruppierung eines Betriebsberaters im Außendienst

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2007 - 8 Sa 146/07
    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z. B. BAG v. 15.06.1994 - 4 AZR 327/93 - AP Nr. 9 zu § 22, 23 BAT Krankenkassen), nach der dann, wenn eine tarifliche Vergütungsgruppe sowohl allgemeine Oberbegriffe als auch konkrete Tätigkeitsbeispiele enthält, bei Erfüllung eines Tätigkeitsbeispiels die Prüfung der Oberbegriffe entbehrlich ist, ist auf die hier in Frage stehenden tariflichen Bestimmungen nach der ausdrücklichen Regelung des § 5 Ziff. (6) ERA nicht übertragbar (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 31.05.2007 - 9 TABV 14/07 -).
  • LAG Hessen, 29.03.2018 - 5 TaBV 182/17

    § 99 BetrVG

    Demgegenüber findet die zweckgerichtete Einarbeitung am Arbeitsplatz statt und besteht aus der Vermittlung von Informationen über einfache Verrichtungen, das heißt Tätigkeiten oder Vorgänge zur Erledigung von einfachen Arbeiten durch routinemäßigen Erwerb der notwendigen Kenntnisse während der Arbeit ("Learning by doing") (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 29.07.2007 - 8 Sa 146/07 - Rn. 36, zitiert nach juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern 3.4.2012 - 5 Sa 238/11 - Rn 64, zit. nach juris).
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