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   LAG Hamm, 28.07.2003 - 8 Sa 1493/02   

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LAG Hamm, 28.07.2003 - 8 Sa 1493/02 (https://dejure.org/2003,12791)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28.07.2003 - 8 Sa 1493/02 (https://dejure.org/2003,12791)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28. Juli 2003 - 8 Sa 1493/02 (https://dejure.org/2003,12791)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Dauernachtwacheneinteilung - Rücksichtsnahme auf familiäre Belange

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 28.07.2003 - 8 Sa 1493/02
    Demgegenüber kommt es bei einer Änderung der Arbeitsbedingungen im Zuge einer Änderungskündigung darauf an, wem die Änderung am ehesten zumutbar ist (BAG, Urteil vom 19.05.1993 - 2 AZR 584/92 - AP § 2 KSchG 1969 Nr. 31 = EZA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 73; KR-Rost, 6. Aufl., § 2 KSchG Rz 103 a; APS-Künzl, § 2 KSchG 1969 Rz 281 m.w.N.).
  • BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 725/97

    Soziale Auswahl: Vergleichbarkeit bei arbeitsvertraglicher Konkretisierung der

    Auszug aus LAG Hamm, 28.07.2003 - 8 Sa 1493/02
    Ist nämlich die arbeitsvertragliche Aufgabenstellung des Arbeitnehmers auf einen bestimmten Arbeitsplatz beschränkt, so führt dies bei Wegfall des konkreten Arbeitsplatzes zugleich zum Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit ohne die Notwendigkeit einer Sozialauswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG (vgl. BAG, Urteil vom 17.09.1998 - 2 AZR 725/97- AP § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl Nr. 36; LAG Hamm, Urteil vom 07.12.2000 - 12 Sa 1500/00).
  • BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62

    Ankauf von Rohprodukten zwecks Veredelung und nachfolgenden Weiterverkaufs;

    Auszug aus LAG Hamm, 28.07.2003 - 8 Sa 1493/02
    Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (BGHZ 41, 271; MüKo-Gottwald, 4. Aufl., § 315 BGB Rz. 52; Baumgärtel/Strieder, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl., § 315 BGB Rz. 3) liegt die Beweislast dafür, dass die vom Berechtigten getroffene Leistungsbestimmung der Billigkeit entspricht, beim Bestimmungsberechtigten.
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89

    Änderungskündigung - Dringlichkeit betrieblicher Erfordernisse

    Auszug aus LAG Hamm, 28.07.2003 - 8 Sa 1493/02
    So kann etwa die Änderung der Arbeitszeit einen Arbeitnehmer wegen familiärer Bindungen besonders hart treffen, wenn hierdurch etwa die Betreuung der Kinder im Wechsel mit dem gleichfalls berufstätigen Ehegatten in Frage gestellt wird (KR-Rost a.a.O.; BAG Urteil vom 18.01.1990 - 2 AZR 183/89 - AP § 2 KSchG 1969 Nr. 27).
  • LAG Hamm, 12.02.1996 - 8 (9) Sa 1235/95

    Umsetzung: erweitertes Direktionsrecht - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 28.07.2003 - 8 Sa 1493/02
    Bedarf es zur Änderung der Arbeitszeit keiner Änderungskündigung, erfolgt diese vielmehr auf der Grundlage des arbeitsvertraglichen Direktionsrechts, so kann hiefür im Grundsatz kein anderer Beurteilungsmaßstab gelten (LAG Hamm, Urteil vom 12.02.1996 - 8 (9) Sa 1235/95 - LAGE § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 35; LAG Köln, Beschluss vom 15.8.1996.
  • LAG Köln, 15.08.1996 - 5 (4) TaBV 26/96

    Betriebsrat: Verweigerung der Zustimmung bei Versetzung nach Wegfall eines

    Auszug aus LAG Hamm, 28.07.2003 - 8 Sa 1493/02
    - 5 (4) TaBV 26/96 - NZA 1997, 887; LAG Berlin, Urteil vom 14.12.1998 - 9 Sa 95/98; MüKo-Gottwald, 4. Aufl., § 315 BGB Rz. 72).
  • LAG Berlin, 14.12.1998 - 9 Sa 95/98

    Anforderungen an die Zulässigkeit und Wirksamkeit einer Versetzung; Abgrenzung

    Auszug aus LAG Hamm, 28.07.2003 - 8 Sa 1493/02
    - 5 (4) TaBV 26/96 - NZA 1997, 887; LAG Berlin, Urteil vom 14.12.1998 - 9 Sa 95/98; MüKo-Gottwald, 4. Aufl., § 315 BGB Rz. 72).
  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 28. Juli 2003 - 8 Sa 1493/02 - teilweise aufgehoben.
  • LAG Hamm, 08.03.2005 - 19 Sa 2128/04

    Anspruch auf Beschäftigung zu ganz bestimmten Arbeitsbedingungen

    Ist nämlich die arbeitsvertragliche Aufgabenstellung des Arbeitsnehmers auf einen ganz bestimmten Arbeitsplatz beschränkt, so hat das nicht nur eine Einschränkung des Direktionsrechts des Arbeitgebers zur Folge, sondern führt auch dazu, dass beim Wegfall dieses konkreten Arbeitsplatzes zugleich die Beschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer wegfällt, ohne dass eine soziale Auswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG erforderlich ist: Letzteres folgt daraus, dass es aufgrund der Konkretisierung der Arbeitspflicht auf einen ganz bestimmten Arbeitsplatz an der für die Vornahme der sozialen Auswahl erforderlichen Vergleichbarkeit mit anderen Arbeitnehmern fehlt (vgl. BAG, Urteil vom 17.09.1998 - 2 AZR 725/97, NZA 1998, 1332; LAG Hamm, Urteil vom 28.07.2003 - 8 Sa 1493/02, LAGReport 2004, 173; LAG Niedersachsen, Urteil vom 01.07.2003 - 13 Sa 1853/02, Juris).
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