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   LAG Niedersachsen, 29.06.2015 - 8 Sa 1534/14   

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LAG Niedersachsen, 29.06.2015 - 8 Sa 1534/14 (https://dejure.org/2015,21745)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.06.2015 - 8 Sa 1534/14 (https://dejure.org/2015,21745)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Juni 2015 - 8 Sa 1534/14 (https://dejure.org/2015,21745)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • hensche.de

    Massenentlassung, Betriebsrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 772/11

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.06.2015 - 8 Sa 1534/14
    Das Konsultationsverfahren ist auch nicht entbehrlich, wenn der gesamte Betrieb stillgelegt und alle Arbeitnehmer entlassen werden (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - juris Rn. 39; 41).

    Das wäre nur der Fall, wenn kein Arbeitgeber mehr vorhanden ist, der als Ansprechpartner für Verhandlungen dienen könnte (vgl. BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - juris Rn. 39; 41).

    Die Unterrichtung der Arbeitnehmervertretung soll es dieser ermöglichen, konstruktive Vorschläge zur Vermeidung oder Einschränkung der Massenentlassung zu unterbreiten (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - juris Rn. 42; 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 60 mwN, ZIP 2012, 2412).

    § 17 Abs. 2 KSchG enthält eine eigenständige Verpflichtung des Arbeitgebers, die gleichwertig neben den in § 17 Abs. 3 KSchG geregelten Verpflichtungen gegenüber der Agentur für Arbeit steht (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - juris Rn. 51).

    Das Bundesarbeitsgericht hat bisher offengelassen, ob und inwieweit die fehlende Unterrichtung des Betriebsrates über die Berufsgruppen der zu entlassenden Arbeitnehmer im Rahmen der Konsultationspflicht nachteilige Rechtsfolgen für den Arbeitgeber haben kann (BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - juris Rn. 36; 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - juris Rn. 52).

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 155/11

    Unterrichtung des Betriebsrats über Massenentlassungen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.06.2015 - 8 Sa 1534/14
    Die Unterrichtung der Arbeitnehmervertretung soll es dieser ermöglichen, konstruktive Vorschläge zur Vermeidung oder Einschränkung der Massenentlassung zu unterbreiten (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - juris Rn. 42; 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 60 mwN, ZIP 2012, 2412).

    Eine solche Verbindung verletzt keine unionsrechtlichen Vorgaben (vgl. BAG 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - juris Rn. 47 ff.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es zulässig, das Interessenausgleichsverfahren mit der Erfüllung der Unterrichtungspflicht nach § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu verbinden (BAG vom 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - juris Rn. 45).

  • ArbG Lingen, 23.10.2014 - 3 Ca 18/14
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.06.2015 - 8 Sa 1534/14
    3 Ca 18/14 ArbG Lingen.

    1) Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lingen vom 23.10.2014 - 3 Ca 18/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.06.2015 - 8 Sa 1534/14
    Das Bundesarbeitsgericht hat bisher offengelassen, ob und inwieweit die fehlende Unterrichtung des Betriebsrates über die Berufsgruppen der zu entlassenden Arbeitnehmer im Rahmen der Konsultationspflicht nachteilige Rechtsfolgen für den Arbeitgeber haben kann (BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - juris Rn. 36; 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - juris Rn. 52).
  • LAG Hamm, 15.12.2010 - 6 Sa 1344/10

    Betriebsbedingte Kündigung bei mündlicher Unterrichtung des Betriebsrats über

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.06.2015 - 8 Sa 1534/14
    Anerkannt ist, dass Fehler in der Unterrichtung nicht immer zur Unwirksamkeit der Kündigung führen müssen: Durch eine abschließende Stellungnahme des Betriebsrats können ggf. Formfehler geheilt werden (LAG Hamm vom 15.12.2010 - 6 Sa 1344/10 - juris Rn. 12; KR/Weigand, 10. Aufl. 2013, § 17 KSchG Rn. 65 mit weiteren Nachweisen; KDZ/Deinert § 17 KSchG Rn. 40).
  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 273/08

    Betriebsstilllegung - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.06.2015 - 8 Sa 1534/14
    Gleiches gilt, wenn die Arbeitsagentur durch bestandskräftigen Bescheid die Massenentlassung nicht beanstandet bzw. die Frist des § 18 Abs. 1 KSchG verkürzt (BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 273/08 - juris Rn. 56 f.).
  • LAG Niedersachsen, 26.02.2015 - 5 Sa 1318/14

    Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsstilllegung; Angebot zu Verhandlungen über

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.06.2015 - 8 Sa 1534/14
    Hier eine Unterscheidung zu treffen, wäre ein übertriebener Formalismus (Landesarbeitsgericht Niedersachsen vom 26.02.2015 - 5 Sa 1318/14 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • EuGH, 03.03.2011 - C-235/10

    Claes - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 98/59/EG -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.06.2015 - 8 Sa 1534/14
    Dabei kann es sich insbesondere um Hilfen für eine anderweitige Verwendung oder Umschulungen der entlassenen Arbeitnehmer handeln (EuGH 3. März 2011 - C-235/10 ua. - [Claes] Rn. 56, NZA 2011, 337).
  • BAG, 30.03.2004 - 1 AZR 7/03

    Nachteilsausgleich - Informationspflicht nach § 118 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 111 S.

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.06.2015 - 8 Sa 1534/14
    Da insoweit noch keine weiteren Angaben gemacht werden konnten, genügt der Verweis auf den abzuschließenden Sozialplan (BAG 30. März 2004 - 1 AZR 7/03 - juris Rn. 34).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 571/01

    Altersteilzeit; betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.06.2015 - 8 Sa 1534/14
    Die Betriebsparteien gehen auch davon aus, dass für Mitarbeiter, die sich bereits in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden, eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsschließung aus Rechtsgründen nicht mehr möglich ist (Vergleiche: BAG, Urteil vom 05.12.2002, Az: 2 AZR 571/01).
  • BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 405/15

    Unterrichtung nach § 17 KSchG ohne Berufsgruppen

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 29. Juni 2015 - 8 Sa 1534/14 - wird zurückgewiesen.
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