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   LAG Hamm, 19.05.2011 - 8 Sa 155/11   

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https://dejure.org/2011,58741
LAG Hamm, 19.05.2011 - 8 Sa 155/11 (https://dejure.org/2011,58741)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19.05.2011 - 8 Sa 155/11 (https://dejure.org/2011,58741)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - 8 Sa 155/11 (https://dejure.org/2011,58741)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Arbeitsvergütung nach Ausspruch einer fristlosen Kündigung im Falle der Teilnahme des betroffenen Arbeitnehmers am Arbeitskampf; Wegfall des Vergütungsanspruchs wegen Teilnahme an einem gewerkschaftlich geführten Streik

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 26.07.2005 - 1 AZR 133/04

    Streikteilnahme während Freizeit

    Auszug aus LAG Hamm, 19.05.2011 - 8 Sa 155/11
    c) Zu Unrecht bezieht sich die Klägerin für ihre gegenteilige Auffassung auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.07.2005 (1 AZR 133/04, AP Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 170) .

    Demgegenüber gibt der Arbeitnehmer, welcher sich während fortbestehender Arbeitsunfähigkeit an Arbeitskampfmaßnahmen - z. B. einer Streikkundgebung - beteiligt, zu verstehen, dass er sich auch bei Arbeitsfähigkeit am Arbeitskampf beteiligt und seine Arbeit niedergelegt hätte (BAG, 26.07.2005, a.a.O. Rn 27).

    f) Ob sich der Arbeitnehmer in diesem Sinne am Arbeitskampf beteiligt, hängt von seinem nach außen erkennbaren Verhalten ab (BAG, 09.02.1982, 1 AZR 567/79, AP BUrlG § 11 Nr. 16; BAG, 26.07.2005, 1 AZR 133/04, AP Nr. 170 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = NZA 2005, 1402 ff.).

  • BAG, 09.02.1982 - 1 AZR 567/79

    Zahlung des Urlaubsentgelts während eines Streiks

    Auszug aus LAG Hamm, 19.05.2011 - 8 Sa 155/11
    f) Ob sich der Arbeitnehmer in diesem Sinne am Arbeitskampf beteiligt, hängt von seinem nach außen erkennbaren Verhalten ab (BAG, 09.02.1982, 1 AZR 567/79, AP BUrlG § 11 Nr. 16; BAG, 26.07.2005, 1 AZR 133/04, AP Nr. 170 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = NZA 2005, 1402 ff.).
  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 178/90

    Entgeltfortzahlung bei Streik im Betrieb

    Auszug aus LAG Hamm, 19.05.2011 - 8 Sa 155/11
    Wie sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Zusammentreffen mehrerer Leistungshindernisse - z.B. Urlaub, Krankheit, Feiertag, Teilnahme an einer Schulungsteilnahme, tarifliche Arbeitsbefreiung, Freizeitnahme aufgrund Gleitzeitregelung einerseits und Arbeitsausfall wegen Teilnahme an einem Arbeitskampf andererseits - ergibt (z. B. Urt. v. 31.05.1988, 1 AZR 598/86, AP § 1 FeiertagslohnzahlungsG Nr. 56; Urt. v. 15.01.1991, 1 AZR 178/90, AP Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 114), kommt es für die Frage der Vergütungspflicht nicht auf den Gesichtspunkt zeitlicher Priorität, sondern darauf an, auf welchem Umstand die Nichterbringung der Arbeitsleistung maßgeblich beruht.
  • LAG Hamm, 19.05.2011 - 8 Sa 2222/10
    Auszug aus LAG Hamm, 19.05.2011 - 8 Sa 155/11
    Zum Geschehensablauf am Tage vor Streikbeginn hat die Klägerin vorgetragen: Wie die Beklagte im Parallelverfahren ArbG Herford 1 Ca 995/10 (LAG Hamm 8 Sa 2222/10) im Wesentlichen bestätigt habe, seien am Montag, den 12.04.2010 die gekündigten Arbeitnehmer um 6.00 Uhr morgens erschienen, um ihre Arbeitskraft anzubieten und die Rücknahme der Kündigungen zu fordern, was von Beklagtenseite abgelehnt worden sei.
  • BAG, 31.05.1988 - 1 AZR 200/87

    Urlaubswiderruf

    Auszug aus LAG Hamm, 19.05.2011 - 8 Sa 155/11
    Wie sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Zusammentreffen mehrerer Leistungshindernisse - z.B. Urlaub, Krankheit, Feiertag, Teilnahme an einer Schulungsteilnahme, tarifliche Arbeitsbefreiung, Freizeitnahme aufgrund Gleitzeitregelung einerseits und Arbeitsausfall wegen Teilnahme an einem Arbeitskampf andererseits - ergibt (z. B. Urt. v. 31.05.1988, 1 AZR 598/86, AP § 1 FeiertagslohnzahlungsG Nr. 56; Urt. v. 15.01.1991, 1 AZR 178/90, AP Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 114), kommt es für die Frage der Vergütungspflicht nicht auf den Gesichtspunkt zeitlicher Priorität, sondern darauf an, auf welchem Umstand die Nichterbringung der Arbeitsleistung maßgeblich beruht.
  • BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 563/11

    Annahmeverzug - Streikteilnahme nach Kündigung

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 19. Mai 2011 - 8 Sa 155/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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