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   LAG Niedersachsen, 17.07.2006 - 8 Sa 174/06   

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LAG Niedersachsen, 17.07.2006 - 8 Sa 174/06 (https://dejure.org/2006,5939)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.07.2006 - 8 Sa 174/06 (https://dejure.org/2006,5939)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Juli 2006 - 8 Sa 174/06 (https://dejure.org/2006,5939)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 613 a Abs. 1 BGB; § 11 Abs. 2 GmbHG
    Vorliegen oder Nichtvorliegen eines rechtsgeschäftlichen Übergangs eines Betriebes oder Betriebsteils auf einen anderen Inhaber; Notwendigkeit einer Wahrung der Identität der betreffenden wirtschaftlichen Einheit ; Begriff wirtschaftliche Einheit ; Begriff ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen oder Nichtvorliegen eines rechtsgeschäftlichen Übergangs eines Betriebes oder Betriebsteils auf einen anderen Inhaber; Notwendigkeit einer Wahrung der Identität der betreffenden wirtschaftlichen Einheit ; Begriff wirtschaftliche Einheit ; Begriff ...

  • Judicialis

    BGB § 613 a; ; GmbHG § 7; ; GmbHG § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1 § 613 a; GmbHG § 7 § 11 Abs. 2
    Persönliche Geschäftsführerhaftung bei Betriebsübergang durch wirtschaftliche Neugründung unter Verwendung einer Vorrats-GmbH

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • yumpu.com (Leitsatz)

    Betriebsübergang, Übergang der Leitungsmacht, wirtschaftliche Neugründung durch Verwendung einer VorratsGmbH, § 613a BGB, §§ 7, 11 GmbHG

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • LAG Niedersachsen, 17.07.2006 - 8 Sa 1984/05
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.07.2006 - 8 Sa 174/06
    Auf den notariellen Kaufvertrag wird Bezug genommen (Bl. 44 bis 50 d.A. 8 Sa 1984/05 8 Sa 1984/05).

    Auf den genauen Wortlaut wird Bezug genommen (Bl. 51 bis 55, 125 bis 140 d.A. 8 Sa 1984/05).

    Auf das Schreiben wird Bezug genommen (Bl. 20 d.A. 8 Sa 1984/05).

    Auf den Inhalt des Vertrages wird ebenfalls Bezug genommen (Bl. 7 bis 10 d.A. 8 Sa 1984/05).

    Das Protokoll, auf dessen Inhalt im Übrigen verwiesen wird (Bl. 181 d.A. 8 Sa 1984/05), ist durch den Betriebsratsvorsitzenden D. unterzeichnet.

    Auf dieses Schreiben wird Bezug genommen (Bl. 102, 103 d.A. 8 Sa 1984/05).

    Dem Kündigungsschreiben war die von dem Beklagten zu 2) unterzeichnete Vollmacht beigefügt, auf die Bezug genommen wird (Bl. 104 d.A. 8 Sa 1984/05).

  • BAG, 06.04.2006 - 8 AZR 222/04

    Betriebsübergang - Auftragsnachfolge - eigenwirtschaftliche Nutzung der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.07.2006 - 8 Sa 174/06
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts sind einem Betrieb auch solche Gebäude, Maschinen, Werkzeuge oder Einrichtungsgegenstände als sächliche Betriebsmittel zuzurechnen, die nicht im Eigentum des Betriebsinhabers stehen, sondern die dieser auf Grund einer getroffenen Nutzungsvereinbarung zur Erfüllung seiner Betriebszwecke einsetzen kann (vgl. BAG vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 426/94 - BAGE 87, 296; vom 14. Mai 1998 - 8 AZR 328/96 - vom 25. Mai 2000 - 8 AZR 337/99 - EuGH vom 20. November 2003 - RS C 340/01 - (Carlito Abler) EuGHE I 2003, 14023; BAG vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04 - DB 2006, 1379).

    Das Fehlen einer eigenwirtschaftlichen Nutzung der überlassenen Betriebsmittel steht nach der Entscheidung durch den Europäischen Gerichtshof vom 15. Dezember 2005 (- RS C-232, 233/04 - ZIP 2006, 95) nicht entgegen (vgl. BAG vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04 - a.a.O.), so dass die Beklagten sich nicht darauf berufen können, das Eigentum an den Betriebsmitteln sei bis zuletzt bei dem Insolvenzverwalter verblieben.

    Entscheidend ist, ob die Rechtsgeschäfte darauf gerichtet sind, eine funktionsfähige betriebliche Einheit zu übernehmen (vgl. BAG vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04 - a.a.O.; vom 22. Juli 2004 - 8 AZR 350/03 - AP BGB § 613 a Nr. 274).

  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 159/98

    Betriebsübergang - Beendigung des Vertragsverhältnisses bei Betriebsverpachtung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.07.2006 - 8 Sa 174/06
    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (ständige Rechtsprechung des BAG im Anschluss an EuGH vom 11. März 1997 - Rs. C-13/95 - [Ayse Süzen] EuGH I 1997, 1259 = AP EWG-Richtlinie Nr. 77 aus 187 Nr. 14 = EzA BGB § 613 a Nr. 145; vgl. auch für viele BAG vom 22. Juli 2004 - 8 AZR 350/03 - BAGE 111, 283; vom 18. März 1999 - 8 AZR 159/98 - BAGE 91, 121).

    Maßgeblich für den Betriebsübergang ist die Weiterführung der Geschäftstätigkeit durch diejenige Person, die nun für den Betrieb als Inhaber "verantwortlich" ist (vgl. BAG vom 18. März 1999 - 8 AZR 159/98 - BAGE 91, 121).

    Maßgeblich für den Betriebsübergang ist die Weiterführung der Geschäftstätigkeit durch diejenige Person, die nun für den Betrieb als Inhaber "verantwortlich" ist (vgl. BAG vom 18. März 1999 a.a.O).

  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 282/97

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.07.2006 - 8 Sa 174/06
    Einer besonderen Übertragung einer irgendwie gearteten Leitungsmacht bedarf es wegen des Merkmals der Fortführung des Betriebes nicht (BAG vom 12. November 1998 - 8 AZR 282/97 - AP BGB § 613 a Nr. 186).

    Unschädlich ist auch, wenn der Gewinn an einen anderen abgeführt wird (vgl. BAG vom 12. November 1998 - 8 AZR 282/97 - BAGE 90, 163).

    Da es unschädlich ist, wenn der Gewinn an einen anderen abgeführt wird (vgl. BAG vom 12. November 1998 a.a.O.), kann sich die Beklagte nicht darauf berufen, der Insolvenzverwalter habe letztlich die Umsätze herausverlangt.

  • BGH, 07.07.2003 - II ZB 4/02

    Anmeldung der Neugründung einer GmbH unter Verwendung eines "alten" Mantels

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.07.2006 - 8 Sa 174/06
    Der BGH hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 07.07.2003 (BGHZ 155, 318) festgestellt, dass bei der Verwendung eines gebrauchten GmbH-Mantels oder einer Vorrats-GmbH die Gründungsvorschriften des GmbH-Rechts dann analog anzuwenden sind, wenn der GmbH-Mantel "leer", dass heißt mit keinem Unternehmen ausgestattet ist.

    Die wirtschaftliche Neugründung ist lediglich abzugrenzen von der Sanierung einer "dahindümpelnden" GmbH oder einer Umstrukturierung (Thüringer OLG vom 01.09.2004 - 4 U 37/04; vgl. auch BGH vom 07.07.2003, BGHZ 155, 318, 324).

  • BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 202/05

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.07.2006 - 8 Sa 174/06
    Das Eigentum an den Betriebsmitteln ist für die Beurteilung des Betriebsübergangs irrelevant (vgl. BAG vom 15.12.2005 - 8 AZR 202/05 - NZA 2006, 597).

    Betriebsinhaber ist derjenige, der den Betrieb in eigenem Namen und nach außen hin erkennbar führt (vgl. BAG vom 15.12.2005 - 8 AZR 202/05 - a.a.O.).

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 350/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.07.2006 - 8 Sa 174/06
    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (ständige Rechtsprechung des BAG im Anschluss an EuGH vom 11. März 1997 - Rs. C-13/95 - [Ayse Süzen] EuGH I 1997, 1259 = AP EWG-Richtlinie Nr. 77 aus 187 Nr. 14 = EzA BGB § 613 a Nr. 145; vgl. auch für viele BAG vom 22. Juli 2004 - 8 AZR 350/03 - BAGE 111, 283; vom 18. März 1999 - 8 AZR 159/98 - BAGE 91, 121).

    Entscheidend ist, ob die Rechtsgeschäfte darauf gerichtet sind, eine funktionsfähige betriebliche Einheit zu übernehmen (vgl. BAG vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04 - a.a.O.; vom 22. Juli 2004 - 8 AZR 350/03 - AP BGB § 613 a Nr. 274).

  • BGH, 16.03.1992 - II ZB 17/91

    Beschwerdeberechtigung bei Anmeldung der Aktiengesellschaft - Gründung von

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.07.2006 - 8 Sa 174/06
    Mit dieser Entscheidung hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung zur Errichtung einer Vorrats-GmbH ergänzt und ausgebaut (vgl. zur Vorratsgesellschaft BGH vom 16.03.1992 - II ZB 17/91 - BGHZ 117, 323; sowie BGH vom 09.12.2002 - II ZB 12/02 - ZIP 2003, 251).
  • OLG Jena, 01.09.2004 - 4 U 37/04

    Kapitalaufbringung bei Verwendung eines GmbH-Mantels

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.07.2006 - 8 Sa 174/06
    Die wirtschaftliche Neugründung ist lediglich abzugrenzen von der Sanierung einer "dahindümpelnden" GmbH oder einer Umstrukturierung (Thüringer OLG vom 01.09.2004 - 4 U 37/04; vgl. auch BGH vom 07.07.2003, BGHZ 155, 318, 324).
  • BGH, 09.12.2002 - II ZB 12/02

    Wirtschaftliche Neugründung einer GmbH durch Verwendung eines Mantels; Anwendung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.07.2006 - 8 Sa 174/06
    Mit dieser Entscheidung hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung zur Errichtung einer Vorrats-GmbH ergänzt und ausgebaut (vgl. zur Vorratsgesellschaft BGH vom 16.03.1992 - II ZB 17/91 - BGHZ 117, 323; sowie BGH vom 09.12.2002 - II ZB 12/02 - ZIP 2003, 251).
  • EuGH, 15.12.2005 - C-232/04

    Güney-Görres - Richtlinie 2001/23/EG - Artikel 1 - Unternehmens- oder

  • BGH, 18.01.1996 - III ZR 121/95

    Haftung des vollmachtlosen Vertreters bei Handeln für eine nicht existierende

  • BGH, 26.10.1981 - II ZR 31/81

    Kaufvertrag, der vor Eintragung ins Handelsregister von einer Gesellschaft mit

  • OLG Koblenz, 19.01.1989 - 6 U 1221/87

    Haftung des Geschäftsführers gem. § 11 Abs. 2 GmbHG

  • BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 337/99

    Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Kantinen-Vertrages

  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 426/94

    Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Catering-Vertrages

  • EuGH, 20.11.2003 - C-340/01

    Abler - Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung

  • BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 328/96

    Betriebsübergang: Wahrung der Identität - Begriff der Einheit

  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 196/98

    Betriebsübergang (Grundstücksverwaltung)

  • BAG, 29.06.2000 - 8 AZR 520/99

    Betriebsübergang - Kommissionsbetrieb

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 917/06

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

    Die Revision der Beklagten zu 1) gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 17. Juli 2006 - 8 Sa 174/06 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Revision des Beklagten zu 2) wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 17. Juli 2006 - 8 Sa 174/06 - im Kostenausspruch und soweit aufgehoben, als es die Berufung des Beklagten zu 2) zurückgewiesen hat.

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