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   LAG Hessen, 23.10.1996 - 8 Sa 1750/95   

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https://dejure.org/1996,5771
LAG Hessen, 23.10.1996 - 8 Sa 1750/95 (https://dejure.org/1996,5771)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23.10.1996 - 8 Sa 1750/95 (https://dejure.org/1996,5771)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23. Oktober 1996 - 8 Sa 1750/95 (https://dejure.org/1996,5771)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; VBL-Satzung § 29 Abs. 7
    Zusatzversorgung: Gleichbehandlung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 3; VBL-Satzung § 29; Versorgungstarifverträge Lufthansa
    Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlung bei tarifvertraglicher Altersversorgung als Bestandteil eines übergreifenden Entgeltsystems

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1997, 1930
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93

    Versorgung von Außendienstmitarbeitern; Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Hessen, 23.10.1996 - 8 Sa 1750/95
    Eine Differenzierung ist dann sachfremd, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAG, aaO.; BAG vom 20.07.1993 - 3 AZR 52/93 -, NZA 1994, 125 ).
  • BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 882/94

    Gleichbehandlung bei unterschiedlichen Tarifverträgen

    Auszug aus LAG Hessen, 23.10.1996 - 8 Sa 1750/95
    Die Tarifvertragsparteien müssen bei ihrer Normsetzung den Gleichheitssatz der Verfassung beachten (BAG vom 17. Oktober 1995 - 3 AZR 882/94 -, BB 1996, 380 ; vom 07.03.1995, AP 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung).
  • BAG, 25.04.1995 - 3 AZR 446/94

    Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus LAG Hessen, 23.10.1996 - 8 Sa 1750/95
    Ein derartig unterschiedliches Gehaltsniveau rechtfertigt auch eine unterschiedliche Regelung der Versorgung (BAG vom 25.04.1995 - DB 1995, 1868 ; Heither, BB 1996, 849).
  • LAG Hessen, 02.11.2005 - 8 Sa 941/05

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung - Auslandsmitarbeiter

    Ihre Zusage ist Gegenleistung für die im Arbeitsverhältnis erbrachte Arbeitsleistung, sie stellt einen Teil des Entgelts dar (vgl. BAG v. 05.12.1995 - 3 AZR 869/94 - zu 3. b der Gründe; v. 25.02.1999 - 3 AZR 212/97 - zu B II. 2. b der Gründe; Hessisches LAG v. 23.10.1996 - 8 Sa 1750/95 -).

    Die völlig unterschiedliche Entgeltstruktur von inländischen Arbeitnehmern und Auslandsmitarbeitern rechtfertigt auch eine unterschiedliche Altersversorgung (vgl. Hessisches LAG v. 23.10.1996, a.a.O.).

  • BAG, 25.02.1999 - 3 AZR 332/97

    Zusatzversorgung: Gleichbehandlung

    Soweit das Landesarbeitsgericht die Klage aus dem Hauptantrag als unzulässig abgewiesen hat, beruhte dies offensichtlich auf der irrtümlichen Übernahme eines Teils der Entscheidungsgründe der Parallelrechtsstreitigkeiten 8 Sa 1750/95 (= 3 AZR 213/97) und 8 Sa 249/96 (= 3 AZR 212/97).
  • BAG, 25.02.1999 - 3 AZR 213/97

    Zusatzversorgung: Gleichbehandlung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. Oktober 1996 - 8 Sa 1750/95 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 02.08.2000 - 8 Sa 2009/98

    Streitigkeit über eine Übergangsversorgung; Arbeitsvertrag als Flugingenieur;

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  • LAG Hessen, 15.10.1997 - 9 Sa 1057/97

    Anspruch eines Außendienstmitarbeiters auf beitragsfreie Altersversorgung wie die

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