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   LAG Rheinland-Pfalz, 19.03.2004 - 8 Sa 2007/03   

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https://dejure.org/2004,11152
LAG Rheinland-Pfalz, 19.03.2004 - 8 Sa 2007/03 (https://dejure.org/2004,11152)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.03.2004 - 8 Sa 2007/03 (https://dejure.org/2004,11152)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. März 2004 - 8 Sa 2007/03 (https://dejure.org/2004,11152)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Zulässigkeit eines erstmals in der Berufungsinstanz gestellten Auflösungsantrages; Erfordernis der Anhörung des Betriebsrates vor Ausspruch der Kündigung; Sozialwidrigkeit der Kündigung als Voraussetzung für einen ...

  • Judicialis

    ArbGG § 64; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 520; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 540 Abs. 1 Ziff. 1; ; BetrVG § 102; ; BetrVG § 102 Abs. 1 S. 1; ; KSchG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweislast des Arbeitgebers für Anhörungsverfahren vor Betriebsrat - Auflösungsantrag nur bei sozialwidriger Kündigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.03.2004 - 8 Sa 2007/03
    Dafür, dass das Anhörverfahren nach der vorerwähnten Vorschrift überhaupt eingeleitet wurde, trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BAG Urteil vom 05.04.2001 - 2 AZR 580/99 = NZA 2001 893, Münchener Arbeitsrecht - Matthes § 348 Rz 46 m. w. N.).
  • BAG, 21.11.2002 - 6 AZR 82/01

    Umfang des Direktionsrechts - Bewährungsaufstieg

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.03.2004 - 8 Sa 2007/03
    Nach § 520 Abs. 3 ZPO muss die Berufungsbegründung nicht nur die Erklärung enthalten, inwieweit das Urteil der ersten Instanz angefochten und welche Abänderung beantragt wird, sondern zugleich sind die Umstände zu bezeichnen, aus denen sich eine Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt (vgl. BAG Urteil vom 21.11.2002 - 6 AZR 82/01 - ).
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