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   LAG Berlin, 07.01.2000 - 8 Sa 2039/99   

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LAG Berlin, 07.01.2000 - 8 Sa 2039/99 (https://dejure.org/2000,10566)
LAG Berlin, Entscheidung vom 07.01.2000 - 8 Sa 2039/99 (https://dejure.org/2000,10566)
LAG Berlin, Entscheidung vom 07. Januar 2000 - 8 Sa 2039/99 (https://dejure.org/2000,10566)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsentgelt: Jahresabschlussvergütung - Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung infolge Sperrwirkung eines Tarifvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 597/95

    Umdeutung einer nichtigen Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Berlin, 07.01.2000 - 8 Sa 2039/99
    Es kann dahinstehen, ob der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu folgen ist, nach der erzwingbare Betriebsvereinbarungen nicht dadurch ausgeschlossen werden, dass die entsprechende Angelegenheit üblicherweise durch Tarifvertrag geregelt wird bzw. tatsächlich geregelt ist (vgl. BAG vom 20.08.91, 1 ABR 85/90, NZA 1992, 317 ; BAG vom 24.01.96, 1 AZR 597/95, NZA 1996, 948 m.w.N.; kritisch Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither BetrVG Rdn. 96 f. zu § 77 BetrVG ; vgl. aber auch BAG vom 20.04.99, 1 ABR 72/98, II 2 b d.Gr., NZA 99, 887, 891), vorliegend haben die Betriebsparteien mit der Erhöhung der Sonderzahlungen eine Regelung im Rahmen der durch den Gesamtbetriebsrat erzwingbaren Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG nicht getroffen.

    Nur im Rahmen dieser Vorgaben unterliegt die Entscheidung darüber, nach welchen Grundsätzen sich die Berechnung der einzelnen zusätzlichen Leistungen und ihre Höhe im Verhältnis zueinander bestimmen soll, der Mitbestimmung (vgl. BAG vom 24.01.96, a.a.O.).

    Die Erklärung des Arbeitgebers, die zu einer unwirksamen Betriebsvereinbarung geführt hat, kann nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich das Berufungsgericht anschließt, nur dann in ein entsprechendes Vertragsangebot an alle Arbeitnehmer umgedeutet werden, wenn besondere Umstände des Einzelfalls den Schluß zulassen, der Arbeitgeber habe sich unabhängig von der betriebsverfassungsrechtlichen Form binden wollen (vgl. BAG vom 14.11.84, 5 AZR 262/82, n.v.; BAG vom 23.08.89, 5 AZR 390/88, NZA 1990, 814; BAG vom 24.01.96, 1 AZR 597/95, NZA 1996, 948 ; BAG vom 21.10.98, 10 AZR 770/97, n.v.).

  • BAG, 14.11.1984 - 5 AZR 262/82
    Auszug aus LAG Berlin, 07.01.2000 - 8 Sa 2039/99
    Die Erklärung des Arbeitgebers, die zu einer unwirksamen Betriebsvereinbarung geführt hat, kann nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich das Berufungsgericht anschließt, nur dann in ein entsprechendes Vertragsangebot an alle Arbeitnehmer umgedeutet werden, wenn besondere Umstände des Einzelfalls den Schluß zulassen, der Arbeitgeber habe sich unabhängig von der betriebsverfassungsrechtlichen Form binden wollen (vgl. BAG vom 14.11.84, 5 AZR 262/82, n.v.; BAG vom 23.08.89, 5 AZR 390/88, NZA 1990, 814; BAG vom 24.01.96, 1 AZR 597/95, NZA 1996, 948 ; BAG vom 21.10.98, 10 AZR 770/97, n.v.).

    Deshalb kann allein die irrtümliche Normanwendung einen derartigen Verpflichtungswillen nicht begründen (vgl. BAG vom 13.08.80, 5 AZR 325/78, EzA § 77 BetrVG 1972 Nr. 8; BAG vom 14.11.84, a.a.O.).

  • BAG, 13.08.1980 - 5 AZR 325/78

    Auszahlung einer Zulage zum Lohn durch Arbeitgeber in Erfüllung einer unwirksamen

    Auszug aus LAG Berlin, 07.01.2000 - 8 Sa 2039/99
    Deshalb kann allein die irrtümliche Normanwendung einen derartigen Verpflichtungswillen nicht begründen (vgl. BAG vom 13.08.80, 5 AZR 325/78, EzA § 77 BetrVG 1972 Nr. 8; BAG vom 14.11.84, a.a.O.).
  • BAG, 26.04.1990 - 6 AZR 278/88

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung - Nachwirkung

    Auszug aus LAG Berlin, 07.01.2000 - 8 Sa 2039/99
    Die Erklärung des Arbeitgebers, die zu einer unwirksamen Betriebsvereinbarung geführt hat, kann nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich das Berufungsgericht anschließt, nur dann in ein entsprechendes Vertragsangebot an alle Arbeitnehmer umgedeutet werden, wenn besondere Umstände des Einzelfalls den Schluß zulassen, der Arbeitgeber habe sich unabhängig von der betriebsverfassungsrechtlichen Form binden wollen (vgl. BAG vom 14.11.84, 5 AZR 262/82, n.v.; BAG vom 23.08.89, 5 AZR 390/88, NZA 1990, 814; BAG vom 24.01.96, 1 AZR 597/95, NZA 1996, 948 ; BAG vom 21.10.98, 10 AZR 770/97, n.v.).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus LAG Berlin, 07.01.2000 - 8 Sa 2039/99
    Dabei ist über den reinen Tarifwortlaut hinaus der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der damit von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnormen mitzuberücksichtigen, sofern und soweit sie in den tariflichen Normen ihren Niederschlag gefunden haben (vgl. BAG vom 4.11.70, 4 AZR 123/70; vom 11.12.74, 7 AZR 108/74, AP § 1 TVG Auslegung Nr. 119, 124; BAG vom 12.09.84, 4 AZR 336/82, NZA 1985, 160).
  • BAG, 04.11.1970 - 4 AZR 121/70

    Zulage für Wehrdienst

    Auszug aus LAG Berlin, 07.01.2000 - 8 Sa 2039/99
    Dabei ist über den reinen Tarifwortlaut hinaus der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der damit von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnormen mitzuberücksichtigen, sofern und soweit sie in den tariflichen Normen ihren Niederschlag gefunden haben (vgl. BAG vom 4.11.70, 4 AZR 123/70; vom 11.12.74, 7 AZR 108/74, AP § 1 TVG Auslegung Nr. 119, 124; BAG vom 12.09.84, 4 AZR 336/82, NZA 1985, 160).
  • BAG, 21.10.1998 - 10 AZR 770/97
    Auszug aus LAG Berlin, 07.01.2000 - 8 Sa 2039/99
    Die Erklärung des Arbeitgebers, die zu einer unwirksamen Betriebsvereinbarung geführt hat, kann nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich das Berufungsgericht anschließt, nur dann in ein entsprechendes Vertragsangebot an alle Arbeitnehmer umgedeutet werden, wenn besondere Umstände des Einzelfalls den Schluß zulassen, der Arbeitgeber habe sich unabhängig von der betriebsverfassungsrechtlichen Form binden wollen (vgl. BAG vom 14.11.84, 5 AZR 262/82, n.v.; BAG vom 23.08.89, 5 AZR 390/88, NZA 1990, 814; BAG vom 24.01.96, 1 AZR 597/95, NZA 1996, 948 ; BAG vom 21.10.98, 10 AZR 770/97, n.v.).
  • BAG, 20.08.1991 - 1 ABR 85/90

    Abschluß tarifwidriger Betriebsvereinbarungen

    Auszug aus LAG Berlin, 07.01.2000 - 8 Sa 2039/99
    Es kann dahinstehen, ob der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu folgen ist, nach der erzwingbare Betriebsvereinbarungen nicht dadurch ausgeschlossen werden, dass die entsprechende Angelegenheit üblicherweise durch Tarifvertrag geregelt wird bzw. tatsächlich geregelt ist (vgl. BAG vom 20.08.91, 1 ABR 85/90, NZA 1992, 317 ; BAG vom 24.01.96, 1 AZR 597/95, NZA 1996, 948 m.w.N.; kritisch Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither BetrVG Rdn. 96 f. zu § 77 BetrVG ; vgl. aber auch BAG vom 20.04.99, 1 ABR 72/98, II 2 b d.Gr., NZA 99, 887, 891), vorliegend haben die Betriebsparteien mit der Erhöhung der Sonderzahlungen eine Regelung im Rahmen der durch den Gesamtbetriebsrat erzwingbaren Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG nicht getroffen.
  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

    Auszug aus LAG Berlin, 07.01.2000 - 8 Sa 2039/99
    Die Sperrwirkung soll die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie gewährleisten, indem sie den Tarifvertragsparteien einen Vorrang bei der Regelung von Arbeitsbedingungen einräumt, der nicht dadurch ausgehöhlt werden soll, dass Arbeitgeber und Betriebsrat ergänzende oder abweichende Betriebsvereinbarungen schließen (st.Rspr. des BAG vgl. BAG vom 24.02.87, 1 ABR 18/85, AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG ; BAG vom 22.06.93, 1 ABR 62/92, AP Nr. 22 zu § 23 BetrVG 1972).
  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

    Auszug aus LAG Berlin, 07.01.2000 - 8 Sa 2039/99
    Es kann dahinstehen, ob der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu folgen ist, nach der erzwingbare Betriebsvereinbarungen nicht dadurch ausgeschlossen werden, dass die entsprechende Angelegenheit üblicherweise durch Tarifvertrag geregelt wird bzw. tatsächlich geregelt ist (vgl. BAG vom 20.08.91, 1 ABR 85/90, NZA 1992, 317 ; BAG vom 24.01.96, 1 AZR 597/95, NZA 1996, 948 m.w.N.; kritisch Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither BetrVG Rdn. 96 f. zu § 77 BetrVG ; vgl. aber auch BAG vom 20.04.99, 1 ABR 72/98, II 2 b d.Gr., NZA 99, 887, 891), vorliegend haben die Betriebsparteien mit der Erhöhung der Sonderzahlungen eine Regelung im Rahmen der durch den Gesamtbetriebsrat erzwingbaren Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG nicht getroffen.
  • BAG, 23.08.1989 - 5 AZR 390/88

    Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung - Anrechnung von Tariferhöhungen

  • BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 62/92

    Betriebsrat: Auflösung

  • BAG, 05.12.1984 - 5 AZR 531/83
  • LAG Düsseldorf, 02.03.1982 - 24 TaBV 95/81
  • BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 233/00

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung; tarifvertragliche Öffnungsklausel

    1 AZR 233/00 8 Sa 2039/99.

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 7. Januar 2000 - 8 Sa 2039/99 - aufgehoben.

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