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LAG Hamm, 18.12.2006 - 8 Sa 2052/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Arbeitskampf / einstweilige Verfügung / Gemeinwohl / Blutspendedienst
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Arbeitskampf / einstweilige Verfügung / Gemeinwohl / Blutspendedienst
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit eines Warnstreiks und anderer Arbeitskampfmaßnahmen einer Gewerkschaft im Betrieb eines Blutspendedienstes unter dem Blickwinkel des Drohens von Versorgungsengpässen
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Münster - 3 BVGa 3/06
- LAG Hamm, 18.12.2006 - 8 Sa 2052/06
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 16.01.2007 - 8 Sa 74/07
Einstweilige Verfügung im Arbeitskampf, Streik beim Blutspendendienst, …
Nachdem die Parteien des Verfahrens Arbeitsgericht Münster 3 BVGa 03/06 im Rechtsmittelzuge die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, sind durch Kostenbeschluss vom 18.12.2006 die Verfahrenskosten gegeneinander aufgehoben worden (LAG Hamm 8 Sa 2052/06 - vormals 8 (13) TaBV 66/06).Wie im Beschluss der erkennenden Kammer vom 18.12.2006 (8 Sa 2052/06) näher ausgeführt worden ist, unterliegen Arbeitskampfmaßnahmen in derartigen Fällen spezifischen Einschränkungen, um unverhältnismäßige Eingriffe in das Gemeinwohl zu verhindern (Kissel, Arbeitskampfrecht § 28 Rz 25 f., § 43 Rz 120 ff., 133).