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   LAG Berlin, 08.04.2005 - 8 Sa 21/05   

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https://dejure.org/2005,10166
LAG Berlin, 08.04.2005 - 8 Sa 21/05 (https://dejure.org/2005,10166)
LAG Berlin, Entscheidung vom 08.04.2005 - 8 Sa 21/05 (https://dejure.org/2005,10166)
LAG Berlin, Entscheidung vom 08. April 2005 - 8 Sa 21/05 (https://dejure.org/2005,10166)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Übergangsgeld nach dem Bundesangestelltentarifvertrag Ost (BAT-O); Zahlung von Übergangsgeld trotz einer unverfallbaren Anwartschaft auf Zahlung einer Betriebsrente nach dem Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten im ...

  • Judicialis

    BAT-O § 62 Abs. 2 lit h

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT-O § 62 Abs. 2 lit. h
    Übergangsgeld trotz unverfallbarer Anwartschaft auf Betriebsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 53 (Kurzinformation)

    § 62 Abs. 2 Buchst. h BAT-O
    Übergangsgeld nach BAT-O

  • yumpu.com (Auszüge)

    Übergangsgeld, Anwartschaft, Versorgungsrente

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • ArbG Berlin, 22.10.2004 - 91 Ca 11495/04
    Auszug aus LAG Berlin, 08.04.2005 - 8 Sa 21/05
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 22. Oktober 2004 - 91 Ca 11495/04 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 451/97

    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe und Einkommenssteuer

    Auszug aus LAG Berlin, 08.04.2005 - 8 Sa 21/05
    Das scheidet allerdings aus, wenn den Tarifvertragsparteien ein Spielraum zur Lückenschließung bleibt und es ihnen wegen der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie überlassen bleiben muss, die von ihnen für angemessen gehaltene Lösung zu finden (vgl. BAG, Urt. vom 20.05.1999 - 6 AZR 451/97 - ZTR 2000, 30).
  • BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus LAG Berlin, 08.04.2005 - 8 Sa 21/05
    Da die Tarifvertragsparteien den Begriff der Versorgungsrente mit der vorgegebenen Bedeutung gewählt haben, ist durch den Systemwechsel bei der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst eine Regelungslücke entstanden, die von den Gerichten für Arbeitssachen im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen ist, wenn sich unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ausreichende Anhaltspunkte für einen entsprechenden Regelungswillen der Tarifvertragsparteien ergeben (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. nur Urt. vom 29.04.2004 - 6 AZR 101/03 - ZTR 2004, 519 m.w.N.).
  • BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 304/05

    Betriebliche Altersversorgung - Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst -

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 8. April 2005 - 8 Sa 21/05 - wird zurückgewiesen.
  • LAG München, 16.11.2005 - 10 Sa 249/05

    Gleichbehandlungsgrundsatz

    Wie bereits die 8. Kammer (Urteil vom 11.05.2005 - 8 Sa 21/05), 4. Kammer (Urteile vom 12.05.2005 - 4 Sa 57 und 58/05), 7. Kammer (Urteil vom 29.06.2005 - 7 Sa 121/05) und 9. Kammer (Urteil vom 14.09.2005 - 9 Sa 437/05) entschieden haben, ist auch nach Überzeugung der erkennenden Kammer der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt.
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