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   LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2004 - 8 Sa 2148/03   

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https://dejure.org/2004,9506
LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2004 - 8 Sa 2148/03 (https://dejure.org/2004,9506)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.03.2004 - 8 Sa 2148/03 (https://dejure.org/2004,9506)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. März 2004 - 8 Sa 2148/03 (https://dejure.org/2004,9506)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Befristung im Arbeitsvertrag; Altersgrenzenregelung im Dienstvertrag; Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz; Unverhältnismäßigkeit der Beschränkung der Berufsfreiheit

  • Judicialis

    BGB §§ 305 ff n. F.; ; BGB § ... 625; ; RRG 1972 § 5 II; ; SGB VI § 39; ; SGB VI § 41; ; SGB VI § 41 S. 2; ; SGB VI § 41 Abs. 4 S. 2; ; SGB VI § 41 Abs. 4 S. 3; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 72 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit arbeitvertraglicher Altergrenzenvereinbarung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 17.04.2002 - 7 AZR 40/01

    Arbeitsvertragliche Altersgrenze bei vorgezogener Altersrente

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2004 - 8 Sa 2148/03
    Im Übrigen sei nach der Rechtssprechung des BAG (Urteil vom 17.04.2002 - 7 AZR 40/01) davon auszugehen, dass die Fiktionswirkung der sozialrechtlichen Vorschriften nur eine solche zugunsten des Arbeitnehmers sei, der Arbeitgeber dagegen sich nicht auf diese berufen könne.

    Um für den ursprünglichen Beendigungszeitpunkt Wirksamkeit zu erlangen, hätte die Klägerin die getroffene Vereinbarung drei Jahre vor dem Ausscheidenszeitpunkt abschließen oder bestätigen müssen (vgl. BAG Urteil vom 17.04.2002, aaO).

    Werden solche Vereinbarungen gleichwohl geschlossen, gelten sie auf die Vollendung des 65. Lebensjahres abgeschlossen, wenn nicht die Vereinbarung innerhalb der letzten drei Jahre vor diesem Zeitpunkt (Zeitpunkt des Ausscheidens: vgl. BAG Urteil vom 17.04.2002, aaO) geschlossen und vom Arbeitnehmer bestätigt worden ist (vgl. auch Schlegel, Personalbuch 2002, 255 Rz 85).

  • BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 748/00

    Arbeitsvertragliche Altersgrenze bei Piloten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2004 - 8 Sa 2148/03
    Diese Regelungskompetenz steht den Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer Privatautonomie innerhalb der Schranken von Recht und Billigkeit zu (vgl. Urteil vom 20.02.2002 - 7 AZR 748/00 m. w. N. auf BAG GS vom 07.11.1989 - GS 3/85 = BAG 63, 211, BAG vom 25.02.1998 - 7 AZR 641/96 und vom 11.03.1998 - 7 AZR 700/96).

    Während des Laufs des Arbeitsverhältnisses eintretende Gesetzesänderungen wirken sich nach der Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 20.02.2002 - 7 AZR 748/00 - ) grundsätzlich nur dann auf eine Altersgrenzenvereinbarung aus, wenn sie gerade hierauf gerichtet ist.

  • BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 186/96

    Wirksame Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des 65. Lebensjahres

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2004 - 8 Sa 2148/03
    Eine aus der Verletzung des § 41 Abs. 4 S. 3 SGB VI in der bis zum 31.07.1994 geltenden Fassung des Rentenreformgesetzes 1992 (RRG 1992) folgende Unwirksamkeit der Altersgrenzenregelung ist durch das am 01.08.1994 in Kraft getretene SGB-Änderungsgesetz (SGB VI ÄndG BGBl. I, 1797) beseitigt worden (vgl. BAG Urteil vom 11.06.1997 - 7 AZR 186/96 = NZA 1997 1290).

    Die vor Inkrafttreten des SGB VI ÄndG vereinbarte Altersgrenzenregelungen bestanden damit auch ohne erneute Bestätigung (§ 141 BGB) über diesen Zeitpunkt hinaus fort und in der Folge an § 41 IV S. 3 SGB VI neuer Fassung zu messen (zutreffend BAG Urteil vom 11.06.1997, aaO).

  • BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 641/96

    Einzel- oder kollektivvertragliche Altersgrenzenregelung von 60 Jahren bei

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2004 - 8 Sa 2148/03
    Diese Regelungskompetenz steht den Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer Privatautonomie innerhalb der Schranken von Recht und Billigkeit zu (vgl. Urteil vom 20.02.2002 - 7 AZR 748/00 m. w. N. auf BAG GS vom 07.11.1989 - GS 3/85 = BAG 63, 211, BAG vom 25.02.1998 - 7 AZR 641/96 und vom 11.03.1998 - 7 AZR 700/96).
  • BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 700/96

    Tarifliche Altersgrenze von 55 Jahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2004 - 8 Sa 2148/03
    Diese Regelungskompetenz steht den Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer Privatautonomie innerhalb der Schranken von Recht und Billigkeit zu (vgl. Urteil vom 20.02.2002 - 7 AZR 748/00 m. w. N. auf BAG GS vom 07.11.1989 - GS 3/85 = BAG 63, 211, BAG vom 25.02.1998 - 7 AZR 641/96 und vom 11.03.1998 - 7 AZR 700/96).
  • ArbG Potsdam, 21.04.1993 - 4 Ca 2600/92
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2004 - 8 Sa 2148/03
    Mit den vorstehenden Ausführungen ist auch erkennbar, dass Gründe der Diskriminierung, wie sie die Berufung aus der Entscheidung des Arbeitsgerichts Potsdam vom 21.04.1993 - 4 Ca 2600/92 = (NZA 1993 1051) als Verstoß gegen Art. 5 I der Richtlinie 76 207 des Rates der europäischen Gemeinschaft vom 09.02.1976 herzuleiten meint, nicht eingreifen.
  • BAG, 07.11.1989 - GS 3/85

    Vorrang des Individualvertrags bezüglich des Endes des Arbeitsverhältnisses vor

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2004 - 8 Sa 2148/03
    Diese Regelungskompetenz steht den Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer Privatautonomie innerhalb der Schranken von Recht und Billigkeit zu (vgl. Urteil vom 20.02.2002 - 7 AZR 748/00 m. w. N. auf BAG GS vom 07.11.1989 - GS 3/85 = BAG 63, 211, BAG vom 25.02.1998 - 7 AZR 641/96 und vom 11.03.1998 - 7 AZR 700/96).
  • BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82

    Altersruhegeld

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2004 - 8 Sa 2148/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 28.01.1987 - 1 BvR 455/82 = NJW 1987, 1541 es mit Art. 3 Abs. 2 GG vereinbar erklärt, dass Frauen Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Unterschied zu Männern bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres beziehen könnten.
  • BAG, 10.06.1992 - 7 AZR 345/91
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2004 - 8 Sa 2148/03
    Für die Beurteilung der Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Altersgrenze - unabhängig, ob sie als Befristung oder als auflösende Bedingung zu qualifizieren ist - kommt es auf den Zeitpunkt der Vereinbarung an (vgl. BAG Urteil vom 10.06.1992 - 7 AZR 345/91 - nv. zu III 2 b der Gründe).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2004 - 8 Sa 2148/03
    Anknüpfend an die frühere Rechtssprechung (BVerfGE 17, 1 (9 f) NJW 1963, 1723) wurde als Begründung u. a. darauf abgehoben, dass die der Frau eröffnete Möglichkeit, Altersruhegeld schon mit 60 statt mit 65 Jahren zu beziehen, aus dem Grund eines sozialen Ausgleichs zu verstehen sei.
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