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   LAG München, 31.07.2007 - 8 Sa 220/07   

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LAG München, 31.07.2007 - 8 Sa 220/07 (https://dejure.org/2007,21111)
LAG München, Entscheidung vom 31.07.2007 - 8 Sa 220/07 (https://dejure.org/2007,21111)
LAG München, Entscheidung vom 31. Juli 2007 - 8 Sa 220/07 (https://dejure.org/2007,21111)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines später erfolgten Widerspruchs mit dem früheren Arbeitgeber; Das Widerspruchsrecht gegen einen Betriebsteilübergang gem. § 613a Abs. 1 BGB als Selbstzweck; Grenzenlosigkeit des Widerspruchsrechts gem. § 613a Abs. 1 BGB in ...

  • Judicialis

    BGB § 613a

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung -

    Auszug aus LAG München, 31.07.2007 - 8 Sa 220/07
    Wie das Bundesarbeitsgericht in seinem bereits zitierten Urteil vom 13. Juli 2006 (8 AZR 382/05 - AP Nr. 1 zu § 613a BGB Widerspruch) erkannt hat, ist gerade die Länge des Zeitablaufs in Wechselwirkung zu dem ebenfalls erforderlichen Umstandsmoment zu setzen und gerade je stärker das gesetzte Vertrauen oder die Umstände sind, die eine Geltendmachung für den Anspruchsgegner unzumutbar machen, desto schneller kann ein Anspruch verwirken.

    Er verweist insoweit auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Juli 2006 (8 AZR 382/05 - AP Nr. 1 zu § 613a BGB Widerspruch).

    2.1 Wie das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 18. Dezember 2003 - 8 AZR 621/02 - AP Nr. 263 zu § 613a BGB und vom 13. Juli 2006 - 8 AZR 382/05, a. a. O.) erkannt hat, kann die Geltendmachung der Unwirksamkeit eines Betriebsteilübergangs gem. § 613a Abs. 1 BGB wie jeder Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis verwirkt werden.

    In seinem Urteil vom 13. Juli 2006 (8 AZR 382/05, a. a. O.) qualifiziert das Bundesarbeitsgericht die Verwirkung als einen Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung, in der die fast ein Jahr nach Vollzug des Betriebsteilübergangs erfolgte Geltendmachung von Rechten allerdings noch nicht ausgeschlossen war.

    Deshalb verwirkt der Anspruch umso schneller, je stärker das gesetzte Vertrauen oder die Umstände sind, die eine Geltendmachung für den Anspruchsgegner unzumutbar machen (vgl. BAG vom 13. Juli 2006 - 8 AZR 382/05, a. a. O.).

    2.2.2 Wie das Bundesarbeitsgericht in seinem bereits zitierten Urteil vom 13. Juli 2006 (8 AZR 382/05, a. a. O.) erkannt hat, ist gerade die Länge des Zeitablaufs in Wechselwirkung zu dem ebenfalls erforderlichen Umstandsmoment zu setzen und gerade je stärker das gesetzte Vertrauen oder die Umstände sind, die eine Geltendmachung für den Anspruchsgegner unzumutbar machen, desto schneller kann ein Anspruch verwirken.

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs.

    Auszug aus LAG München, 31.07.2007 - 8 Sa 220/07
    Wie das Bundesarbeitsgericht nämlich in seinem Urteil vom 13. Juli 2006 (8 AZR 305/05 - AP Nr. 312 zu § 613a BGB) erkannt hat, wird die Frist zur Widerspruchserklärung weder bei einer unterbliebenen noch bei einer nicht ordnungsgemäßen Unterrichtung ausgelöst.

    Auch bei unkorrekter Information des Klägers gem. § 613a Abs. 5 BGB durch die Beklagte (sie hat in ihrem Schreiben vom 22. Oktober 2004 nämlich nicht ihre Gesamtschuldnerhaftung zusammen mit der Fa. A. GmbH genannt, vgl. BAG vom 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05, a. a. O.) besteht sein Arbeitsverhältnis mit ihr nicht über den 31. Oktober 2004 hinaus fort.

  • BAG, 18.12.2003 - 8 AZR 621/02

    Teilbetriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung

    Auszug aus LAG München, 31.07.2007 - 8 Sa 220/07
    2.1 Wie das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 18. Dezember 2003 - 8 AZR 621/02 - AP Nr. 263 zu § 613a BGB und vom 13. Juli 2006 - 8 AZR 382/05, a. a. O.) erkannt hat, kann die Geltendmachung der Unwirksamkeit eines Betriebsteilübergangs gem. § 613a Abs. 1 BGB wie jeder Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis verwirkt werden.
  • LAG München, 10.01.2008 - 2 Sa 397/07

    Betriebsübergang

    Zu Recht weist die Beklagte darauf hin, dass die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts München in einem ähnlich gelagerten Verfahren eine Verwirkung angenommen hat (Urteil vom 31.7.2007 - 8 Sa 220/07).
  • BAG, 22.04.2010 - 8 AZR 982/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 31. Juli 2007 - 8 Sa 220/07 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Köln, 01.03.2013 - 9 Sa 774/12

    Widerspruch gegen Betriebsübergang - Widerspruch 14 Monate nach Betriebsübergang

    Das Landesarbeitsgericht München sei demgemäß in einem Parallelfall mit Urteil vom 31.07.2007- 8 Sa 220/07- von einer Verwirkung des Widerspruchsrechts ausgegangen.
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