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   LAG Berlin-Brandenburg, 08.02.2008 - 8 Sa 2231/07   

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https://dejure.org/2008,11297
LAG Berlin-Brandenburg, 08.02.2008 - 8 Sa 2231/07 (https://dejure.org/2008,11297)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.02.2008 - 8 Sa 2231/07 (https://dejure.org/2008,11297)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Februar 2008 - 8 Sa 2231/07 (https://dejure.org/2008,11297)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert bei Anpassung der Betriebsrente; Wert des Streits über wiederkehrende Leistungen; Bestimmung der Erwachsenheitssumme nach dem dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Bezugs

  • Judicialis

    ArbGG § 64 Abs. 2; ; ZPO § 5; ; ZPO § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 64 Abs. 2 b; ZPO § 5 § 9 Satz 1
    Nichterreichen der Berufungssumme aufgrund fehlerhafter Streitwertberechnung - Bestimmung der Erwachsenheitssumme bei Streit um wiederkehrende Leistungen - keine Hinzurechnung rückständiger Beträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2008, 334
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Köln, 12.11.2003 - 8 Sa 706/03

    Statthaftigkeit einer Berufung; Notwendiger Beschwerdegegenstand für die

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.02.2008 - 8 Sa 2231/07
    1.1 Zwar hat das Arbeitsgericht den Wert des Streitgegenstandes in dem angefochtenen Urteil auf 7.422,12 EUR festgesetzt, die Wertfestsetzung bindet das Berufungsgericht jedoch dann nicht, da sie erkennbar fehlerhaft ist (vgl. dazu BAG, Urteile vom 27.05.1994 - 5 AZB 3/94 - AP Nr. 17 zu § 64 ArbGG 1979, vom 11.06.1986 - 5 AZR 512/83 - AP Nr. 3 zu § 61 ArbGG 1979, LAG Köln, Urteil vom 12.11.2003 - 8 Sa 706/03 - NZA-RR 2004, 433).

    Da diese Anrechnungsregelung gemäß § 42 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 GVG nicht für Rechtsstreitigkeiten vor den Gerichten für Arbeitssachen gilt, kann auch anhand der kostenrechtlichen Regelungen ein Zusammenrechnen der denselben Streitgegenstand betreffenden Anträge nicht erfolgen, so dass der Wert des Beschwerdegegenstandes die Erwachsenheitssumme unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt erreicht (so im Ergebnis auch LAG Köln, Urteil vom 12.11.2003 - 8 Sa 706/03 - NZA-RR 2004, 433 in einem ähnlich gelagerten Fall).

  • BAG, 11.06.1986 - 5 AZR 512/83

    Streitwert: Rechtsmittelstreitwert - Festsetzung durch das Arbeitsgericht -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.02.2008 - 8 Sa 2231/07
    1.1 Zwar hat das Arbeitsgericht den Wert des Streitgegenstandes in dem angefochtenen Urteil auf 7.422,12 EUR festgesetzt, die Wertfestsetzung bindet das Berufungsgericht jedoch dann nicht, da sie erkennbar fehlerhaft ist (vgl. dazu BAG, Urteile vom 27.05.1994 - 5 AZB 3/94 - AP Nr. 17 zu § 64 ArbGG 1979, vom 11.06.1986 - 5 AZR 512/83 - AP Nr. 3 zu § 61 ArbGG 1979, LAG Köln, Urteil vom 12.11.2003 - 8 Sa 706/03 - NZA-RR 2004, 433).
  • BAG, 27.05.1994 - 5 AZB 3/94

    Bindung des Berufungsgerichts an die arbeitsgerichtliche

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.02.2008 - 8 Sa 2231/07
    1.1 Zwar hat das Arbeitsgericht den Wert des Streitgegenstandes in dem angefochtenen Urteil auf 7.422,12 EUR festgesetzt, die Wertfestsetzung bindet das Berufungsgericht jedoch dann nicht, da sie erkennbar fehlerhaft ist (vgl. dazu BAG, Urteile vom 27.05.1994 - 5 AZB 3/94 - AP Nr. 17 zu § 64 ArbGG 1979, vom 11.06.1986 - 5 AZR 512/83 - AP Nr. 3 zu § 61 ArbGG 1979, LAG Köln, Urteil vom 12.11.2003 - 8 Sa 706/03 - NZA-RR 2004, 433).
  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03

    Beschwerdewert und Zulässigkeit der Berufung - übertarifliche Vergütung und

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.02.2008 - 8 Sa 2231/07
    Nach § 5 ZPO werden mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche zur Wertfeststellung zusammengerechnet, wenn es sich um selbständige prozessuale Ansprüche i.S.v. § 260 ZPO handelt, die verschiedene Streitgegenstände betreffen (vgl. BAG, Urteil vom 27.01.2004 - 1 AZR 105/03 - EZA § 64 ArbGG 1979 Nr. 39).
  • BAG, 19.01.2006 - 6 AZR 259/05

    Unzulässigkeit der Berufung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.02.2008 - 8 Sa 2231/07
    Zwar ist gemäß § 4 Abs. 1 ZPO für die Zulässigkeit des Rechtsmittels der Wert des Beschwerdegegenstandes im Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels maßgebend, etwas anderes gilt aber, wenn der Rechtsmittelführer seine Anträge von vorneherein oder im Verlauf des Rechtsmittelverfahrens freiwillig einschränkt und der Wert des Beschwerdegegenstandes dadurch unterhalb des erforderlichen Beschwerdewerts liegt (vgl. BAG, Urteile vom 23.03.2004 - 3 AZR 35/03 - ZTR 2004, 651; vom 19.01.2006 - 6 AZR 259/05 - ZTR 2006, 499).
  • BAG, 23.03.2004 - 3 AZR 35/03

    Unzulässigkeit der Berufung wegen teilweiser Berufungsrücknahme;

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.02.2008 - 8 Sa 2231/07
    Zwar ist gemäß § 4 Abs. 1 ZPO für die Zulässigkeit des Rechtsmittels der Wert des Beschwerdegegenstandes im Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels maßgebend, etwas anderes gilt aber, wenn der Rechtsmittelführer seine Anträge von vorneherein oder im Verlauf des Rechtsmittelverfahrens freiwillig einschränkt und der Wert des Beschwerdegegenstandes dadurch unterhalb des erforderlichen Beschwerdewerts liegt (vgl. BAG, Urteile vom 23.03.2004 - 3 AZR 35/03 - ZTR 2004, 651; vom 19.01.2006 - 6 AZR 259/05 - ZTR 2006, 499).
  • BAG, 04.06.2008 - 3 AZB 37/08

    Wert der Beschwer

    Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Februar 2008 - 8 Sa 2231/07 - aufgehoben.
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