Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2006 - 8 Sa 252/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,14959) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Garantie der erforderlichen Freiheit bei der Darstellung der eigenen Person gegenüber dem Arbeitgeber durch das Persönlichkeitsrecht; Streitgegenstand einer Unterlassungsklage; Darlegungslast für die Behauptung einer ehrenrührigen Tatsache
- Judicialis
ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 540
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 1, Art. 2; BGB § 611 § 823 Abs. 1 § 1004
Unterlassungsanspruch bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch unbewiesene Behauptung der Verbreitung pornographischer Darstellungen am Arbeitsplatz - unsubstantiierter Wahrheitsbeweis - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 22.02.2006 - 9 Ca 1264/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2006 - 8 Sa 252/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2006 - 8 Sa 252/06
Auch verfassungsrechtlich wurden den Anforderungen zu einer insoweit erweiterten Darlegungslast keine prinzipiellen Bedenken entgegen gesetzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88 - = NJW 1992, 1439). - BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81
Gegendarstellung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2006 - 8 Sa 252/06
Der einzelne Arbeitnehmer darf selbst darüber befinden, was seinen sozialen Geltungsanspruch kennzeichnen soll und inwieweit Dritte - auch Arbeitskollegen - seine Persönlichkeit zum Gegenstand bestimmmter Erklärungen machen dürften (vgl. BVerfG vom 08.02.1983 = NJW 1983, 1179). - BGH, 09.07.1974 - VI ZR 112/73
Arbeits-Realitäten / Arbeits Realitäten Arbeitsrealitäten
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2006 - 8 Sa 252/06
In Übereinstimmung mit den Rechtsprechungsgrundsätzen des Bundesgerichtshofs geht die Berufungskammer von einer erweiterten Darlegungslast desjenigen aus, der eine ehrenrührige Tatsache über eine andere Person behauptet hat und behandelt die umstrittenen Äußerungen, kommt der sich Äußernde seiner diesbezüglichen Darlegungslast nicht nach, als unwahr (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.1974, VI ZR 112/73 = NJW 1974, 1710 (1711)).