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   LAG Düsseldorf, 21.08.1973 - 8 Sa 258/73   

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LAG Düsseldorf, 21.08.1973 - 8 Sa 258/73 (https://dejure.org/1973,3925)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.08.1973 - 8 Sa 258/73 (https://dejure.org/1973,3925)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. August 1973 - 8 Sa 258/73 (https://dejure.org/1973,3925)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DB 1973, 1853
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • LAG Hamm, 27.02.1997 - 4 Sa 1691/96

    Inhalt und Form eines qualifizierten Zeugnisses - Definition der Begriffe

    Der Arbeitnehmer, welcher mit einzelnen Bewertungen seiner Person oder Leistungen und/oder mit den Tätigkeits- und Aufgabenbeschreibungen nicht einverstanden ist, ist auf seinen Berichtigungsanspruch mit einem im einzelnen genau spezifizierten Klageantrag zu verweisen, er kann nicht mehr auf bloße Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses klagen ( LAG Düsseldorf/Köln vom 21.08.1973, DB 1973, 1853; LAG Hamm vom 13.02.1992 - 4 Sa 1077/91, a.a.O.).

    In einem solchen Falle ist alsdann der Streit der Parteien im Rahmen des Klageantrags über die gesamte Inhaltsfrage des Zeugnisses zu klären und festzulegen, welches Zeugnis mit welchem Wortlaut vom Arbeitgeber zu erteilen ist ( LAG Düsseldorf/Köln vom 21.08.1973, DB 1973, 1853/1854; LAG Hamm vom 13.02.1992 - 4 Sa 1077/91, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 17.06.1999 - 4 Sa 2587/98

    Keine Zeugniserteilung durch freiberuflich, d.h. nicht im Betrieb tätigen

    Der Arbeitnehmer, welcher mit einzelnen Bewertungen seiner Person oder Leistungen und/oder mit den Tätigkeits- und Aufgabenbeschreibungen nicht einverstanden ist, ist auf seinen Berichtigungsanspruch mit einem im einzelnen genau spezifizierten Klageantrag zu verweisen, er kann nicht mehr auf bloße Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses klagen ( LAG Düsseldorf/Köln v. 21.08.1973, DB 1973, 1853; LAG Hamm v. 13.02.1992 - 4 Sa 1077/91, LAGE § 630 BGB Nr. 16).

    In einem solchen Falle ist alsdann der Streit der Parteien im Rahmen des Klageantrags über die gesamte Inhaltsfrage des Zeugnisses zu klären und festzulegen, welches Zeugnis mit welchem Wortlaut vom Arbeitgeber zu erteilen ist ( LAG Düsseldorf/Köln v. 21.08.1973, DB 1973, 1853/1854; LAG Hamm v. 13.02.1992 - 4 Sa 1077/91, LAGE § 630 BGB Nr. 16).

  • LAG Hamm, 27.04.2000 - 4 Sa 1018/99

    Bewertung der Führungsleistung, Verwendung der verschlüsselter

    Der Arbeitnehmer, welcher mit einzelnen Bewertungen seiner Person oder Leistungen und/oder mit den Tätigkeits- und Aufgabenbeschreibungen nicht einverstanden ist, ist auf seinen Berichtigungsanspruch mit einem im einzelnen genau spezifizierten Klageantrag zu verweisen, er kann nicht mehr auf bloße Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses klagen (LAG Düsseldorf/Köln v. 21.08.1973, DB 1973, 1853; LAG Hamm v. 13.02.1992 - 4 Sa 1077/91, a.a.O.).

    In einem solchen Falle ist alsdann der Streit der Parteien im Rahmen des Klageantrags über die gesamte Inhaltsfrage des Zeugnisses zu klären und festzulegen, welches Zeugnis mit welchem Wortlaut vom Arbeitgeber zu erteilen ist (LAG Düsseldorf/Köln v. 21.08.1973, DB 1973, 1853/1854; LAG Hamm v. 13.02.1992 - 4 Sa 1077/91, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 01.12.1994 - 4 Sa 1631/94

    Berichtigung eines Schlusszeugnisses; Anspruchsgrundlage hinsichtlich der

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  • LAG Hamm, 17.12.1998 - 4 Sa 630/98

    Qualifiziertes Zeugnis - Anwendung der Zeugnissprache - Gliederung - Vermeidung

    Der Arbeitnehmer, welcher mit einzelnen Bewertungen seiner Person oder Leistungen und/oder mit den Tätigkeits- und Aufgabenbeschreibungen nicht einverstanden ist, ist auf seinen Berichtigungsanspruch mit einem im Einzelnen genau spezifizierten Klageantrag zu verweisen, er kann nicht mehr auf bloße Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses klagen (LAG Düsseldorf/Köln vom 21.08.1973, DB 1973, 1853; LAG Hamm vom 13.02.1992 - 4 Sa 1077/91 -, aaO.).

    In einem solchen Falle ist alsdann der Streit der Parteien im Rahmen des Klageantrags über die gesamte Inhaltsfrage des Zeugnisses zu klären und festzulegen, welches Zeugnis mit welchem Wortlaut vom Arbeitgeber zu erteilen ist (LAG Düsseldorf/Köln vom 21.08.1973, DB 1973, 1853, 1854; LAG Hamm vom 13.02.1992 - 4 Sa 1077/91 -, aaO.).

  • BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 246/99

    Arbeitszeugnis - Klageantrag

    Verlangt ein Arbeitnehmer nicht nur ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis, sondern außerdem auch einen bestimmten Zeugnisinhalt, so hat er im Klageantrag genau zu bezeichnen, was in welcher Form das Zeugnis enthalten soll (LAG Düsseldorf, Kamm. Köln 5. Januar 1961 - 2 Sa 433/60 - BB 1961, 482 und 21. August 1973 - 8 Sa 258/73 - DB 1973, 1853; LAG Hamm 12. Juli 1994 - 4 Sa 192/94 - LAGE BGB § 630 Nr. 28).
  • LAG Hamm, 28.03.2000 - 4 Sa 1588/99

    Arbeitszeugnis: Schriftform - Zwangsvollstreckung

    Der Arbeitnehmer, welcher mit einzelnen Bewertungen seiner Person oder Leistungen und/oder mit den Tätigkeits- und Aufgabenbeschreibungen nicht einverstanden ist, ist auf seinen Berichtigungsanspruch mit einem im einzelnen genau spezifizierten Klageantrag zu verweisen, er kann nicht mehr auf bloße Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses klagen (LAG Düsseldorf/Köln v. 21.08.1973, DB 1973, 1853; LAG Hamm v. 13.02.1992 - 4 Sa 1077/91, a.a.O.).

    In einem solchen Falle ist alsdann der Streit der Parteien im Rahmen des Klageantrags über die gesamte Inhaltsfrage des Zeugnisses zu klären und festzulegen, welches Zeugnis mit welchem Wortlaut vom Arbeitgeber zu erteilen ist (LAG Düsseldorf/Köln v. 21.08.1973, DB 1973, 1853/1854; LAG Hamm v. 13.02.1992 - 4 Sa 1077/91, a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 03.05.2005 - 3 Sa 359/05

    Zeugnisberichtigung, laufendes Ermittlungsverfahren

    Grundsätzlich erfordert die prozessual unverzichtbare Bestimmtheit des Klageantrages gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO die genaue Angabe, welchen Wortlaut das mit dem Rechtsstreit erstrebte Zeugnis zumindest in den abweichenden Punkten haben soll (vgl. BAG vom 19.01.1983, AP Nr. 28 zu § 102 BetrVG 1972; LAG Düsseldorf vom 21.08.1973, DB 1973, 1853; Tschöpe/Wessel, Arbeitsrecht, 3. Aufl., Teil 3 J Rz. 53).
  • LAG Hamm, 17.06.1999 - 4 Sa 309/98

    Erwähnung der Prokura und des Beendigungsgrundes im Zeugnis

    Der Arbeitnehmer, welcher mit einzelnen Bewertungen seiner Person oder Leistungen und/oder mit den Tätigkeits- und Aufgabenbeschreibungen nicht einverstanden ist, ist auf seinen Berichtigungsanspruch mit einem im einzelnen genau spezifizierten Klageantrag zu verweisen, er kann nicht mehr auf bloße Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses klagen ( LAG Düsseldorf/Köln v. 21.08.1973, DB 1973, 1853; LAG Hamm v. 13.02.1992 - 4 Sa 1077/91, LAGE § 630 BGB Nr. 16).

    In einem solchen Falle ist alsdann der Streit der Parteien im Rahmen des Klageantrags über die gesamte Inhaltsfrage des Zeugnisses zu klären und festzulegen, welches Zeugnis mit welchem Wortlaut vom Arbeitgeber zu erteilen ist ( LAG Düsseldorf/Köln v. 21.08.1973, DB 1973, 1853/1854; LAG Hamm v. 13.02.1992 - 4 Sa 1077/91, LAGE § 630 BGB Nr. 16).

  • LAG Hamm, 11.07.1996 - 4 Sa 1285/95

    Praktikantenverhältnis: Abgrenzung zum Volontariat; Arbeitszeugnis

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  • LAG Hamm, 01.12.1994 - 4 Sa 1540/94

    Konkludenter Widerruf eines Zwischenzeugnisses bei Erteilung eines

  • LAG Hamm, 02.04.1998 - 4 Sa 1735/97

    Streitigkeit über die Berichtigung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses;

  • ArbG Siegen, 26.09.1989 - 1 Ca 221/89

    Anspruch auf Berichtigung eines Arbeitszeugnisses; Verfall eines Zeugnisanspruchs

  • LAG Hamm, 04.09.1997 - 4 Sa 391/97

    Streitigkeit über die Berichtigung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses eines

  • LAG Hamm, 04.12.1997 - 4 Sa 2376/96

    Streitigkeit über den Inhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses;

  • LAG Hamm, 21.12.1994 - 4 Sa 1123/93

    Verfristung und Verwirkung bei Geltendmachung eines Zeugnisanspruches; Ermittlung

  • LAG Hamm, 29.03.1994 - 4 Sa 2094/93

    Anspruch auf Zeugnisberichtigung nach Teilbetriebsübergang; Weiterbestehen des

  • LAG Hamm, 17.12.1998 - 4 Sa 635/98

    Arbeitszeugnis: Inhalt eines qualifizierten Zeugnisses - Nachweismitteilung

  • LAG Hamm, 21.10.1993 - 4 Sa 361/93

    Verfall eines Zeugnisberichtigungsanspruchs durch Ausgleichsquittung;

  • LAG Hamm, 01.12.1994 - 4 Sa 650/94

    Bewertung von Leistung und Führung ; Anspruch auf Berichtigung eines bereits

  • LAG Hamm, 01.12.1994 - 4 Sa 895/94

    Zeugnisberichtigung im Konkurs; Berichtigung eines qualifizierten Zeugnisses;

  • LAG Hamm, 01.12.1993 - 4 Sa 834/93

    Anspruchsgrundlage für eine Zeugnisberichtigung; Umfang der Fürsorgepflicht des

  • LAG Hamm, 21.10.1993 - 4 Sa 834/93

    Berichtigung eines bereits ausgestellten Arbeitszeugnisses

  • LAG Hamm, 02.05.1991 - 4 Sa 156/91

    Anspruch auf Berichtigung eines Zeugnisses; Aufnahme des Wortlautes eines

  • LAG Hamm, 02.05.1991 - 4 Sa 183/91

    Personenbeschreibung und Schlussfloskel im qualifizierten Zeugnis; Kriterien für

  • LAG Hamm, 15.03.1993 - 4 Sa 1857/92

    Anspruch auf Zeugnisberichtigung ; Zusammenfassende Führungsbewertung im Zeugnis;

  • LAG Köln, 03.04.2002 - 7 Ta 116/01

    Notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung; Vergleich; qualifiziertes Zeugnis

  • ArbG Krefeld, 11.10.2007 - 1 Ca 1330/07

    Auflösende Bedingung gemäß § 21 Abs. 3 BBiG, Schadensersatzanspruch

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