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   LAG München, 22.11.2005 - 8 Sa 265/05   

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https://dejure.org/2005,18803
LAG München, 22.11.2005 - 8 Sa 265/05 (https://dejure.org/2005,18803)
LAG München, Entscheidung vom 22.11.2005 - 8 Sa 265/05 (https://dejure.org/2005,18803)
LAG München, Entscheidung vom 22. November 2005 - 8 Sa 265/05 (https://dejure.org/2005,18803)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    BetrVG § 50 Abs. 1; ; BetrVG § 50 Abs. 2; ; BetrVG § 58 Abs. 1; ; BetrVG § 77 Abs. 3; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tariföffnungsklausel für freiwillige Betriebsvereinbarung und Regelungskompetenz betriebsverfassungsrechtlicher Organe im Konzern - wirksame Beschränkung tariflicher Sonderzahlung durch Konzernbetriebsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 152/03

    Weihnachtsgeld - Wegfall durch Sanierungstarifvertrag

    Auszug aus LAG München, 22.11.2005 - 8 Sa 265/05
    Dabei ist auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, der häufig schon deswegen mit berücksichtigt werden muss, weil nur daraus und nicht aus der einzelnen Norm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und so nur bei Berücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden kann; schließlich ist auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse zu berücksichtigen, wobei im Zweifel derjenigen Tarifauslegung der Vorzug gebührt, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG vom 22. Oktober 2003 - 10 AZR 152/03 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Rückwirkung).

    Es kommt also darauf an, ob diese mit einer tariflichen Neuregelung rechnen mussten (BAG vom 22. Oktober 2003, a. a. O.).

  • BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 44/87

    Mitbestimmung bei Gehalt, Provision und Prämien

    Auszug aus LAG München, 22.11.2005 - 8 Sa 265/05
    Auch der Gedanke der Lohngerechtigkeit kann gerade im Hinblick auf einen eigenständigen Lohnbestandteil, hier dem 13. Monatseinkommen von Arbeitnehmern von Konzernunternehmen und -betrieben, nicht unberücksichtigt bleiben (BAG vom 6. Dezember 1988 - 1 ABR 44/87 - AP Nr. 37 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    - Auch der Gedanke der Lohngerechtigkeit kann gerade im Hinblick auf einen eigenständigen Lohnbestandteil, hier dem 13. Monatseinkommen von Arbeitnehmern von Konzernunternehmen und -betrieben, nicht unberücksichtigt bleiben (BAG vom 6. Dezember 1988 - 1 ABR 44/87 - AP Nr. 37 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

  • BAG, 06.04.1976 - 1 ABR 27/74

    Darlehn zum Erwerb eines Eigenheimes - Mitbestimmungsrecht bei der Vergabe der

    Auszug aus LAG München, 22.11.2005 - 8 Sa 265/05
    Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass gerade im Hinblick auf z. B. das 13. Monatseinkommen auch der Gleichbehandlungsgrundsatz Berücksichtigung finden kann (BAG vom 6. April 1976 - 1 ABR 27/74 - AP Nr. 2 zu § 50 BetrVG 1972), dem eine erheblich höhere Bedeutung beizumessen ist als bloßen Zweckmäßigkeitserwägungen.

    Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass gerade im Hinblick auf z. B. das 13. Monatseinkommen auch der Gleichbehandlungsgrundsatz Berücksichtigung finden kann (BAG vom 6. April 1976 - 1 ABR 27/74 - AP Nr. 2 zu § 50 BetrVG 1972), dem eine erheblich höhere Bedeutung beizumessen ist als bloßen Zweckmäßigkeitserwägungen.

  • BAG, 28.02.1984 - 1 ABR 37/82

    Leistungszulage - Betriebsvereinbarung - EInigungsstelle - Zulage -

    Auszug aus LAG München, 22.11.2005 - 8 Sa 265/05
    Bereits früher, in seiner Entscheidung vom 28. Februar 1984 (1 ABR 37/82 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang), hat sich das Bundesarbeitsgericht mit einer Tarifnorm auseinandergesetzt, die eine "nicht erzwingbare Betriebsvereinbarung" im Hinblick auf Methoden zur Ermittlung der Leistungszulage zum Gegenstand hatte und "für ihre Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung durch die Tarifvertragsparteien" bedurfte.
  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 49/02

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus LAG München, 22.11.2005 - 8 Sa 265/05
    Nicht einmal durch Tarifvertrag aber kann eine von der gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung der Regelungskompetenz der Betriebspartner abweichende Regelung getroffen werden (BAG vom 9. Dezember 2003 - 1 ABR 49/02 - AP Nr. 27 zu § 50 BetrVG 1972).
  • BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 233/00

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung; tarifvertragliche Öffnungsklausel

    Auszug aus LAG München, 22.11.2005 - 8 Sa 265/05
    In seiner Entscheidung vom 20. Februar 2001 (1 AZR 233/00 - AP Nr. 15 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt) hat das Bundesarbeitsgericht sich in den Fällen, in denen der maßgebliche Wortlaut einer Tarifnorm, konkret einer Öffnungsklausel für eine Betriebsvereinbarung, Zweifel zulassen, erkannt, dass die Systematik der Tarifnorm sowie ihr Sinn und Zweck dafür sprechen könnten, dass die Tarifvertragsparteien die Gewährung darüber hinausgehender freiwilliger Leistungen der Arbeitgeberin durch Betriebsvereinbarung nicht generell sperren wollten.
  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 454/06

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 22. November 2005 - 8 Sa 265/05 - aufgehoben.
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