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   LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 268/07   

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LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 268/07 (https://dejure.org/2007,25280)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19.12.2007 - 8 Sa 268/07 (https://dejure.org/2007,25280)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 8 Sa 268/07 (https://dejure.org/2007,25280)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04

    Übergangsversorgung - Gleichheitssatz

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 268/07
    Vollzieht der Arbeitsgeber hingegen lediglich die Norm eines Gesetzes oder eines Tarifvertrages greift der Prüfmaßstab des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht ein, sondern es ist allein die Wirksamkeit der Norm und deren Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht zu überprüfen (vgl. BAG vom 16.08.2005 - 9 AZR 378/04 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Gleichbehandlung).

    Die Tarifvertragsparteien haben den allgemeinen Gleichheitssatz der Verfassung zu beachten - sei es aufgrund unmittelbarer oder nur mittelbarer Geltung des Art. 3 Abs. 1 GG (BAG vom 16.08.2005 a.a.O.; vom 12.10.2004 - § AZR 571/03 - EZA Art. 3 GG Nr. 102).

    Der Gleichheitssatz wird durch eine Tarifnorm verletzt, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächlich Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtung hätten beachtet werden müssen (ständige Rechtsprechung BAG vom 16.08.2005 a.a.O.).

  • BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00

    Rentenversicherungspflicht für selbstständige Lehrer verfassungsgemäß

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 268/07
    Bei Stichtagsregelungen kommt es darauf an, ob die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt wurden und sich die gefundene Lösung im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt oder als willkürlich erscheint (ständige Rechtsprechung vgl. nur Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00).
  • BAG, 11.09.1980 - 3 AZR 606/79

    Versorgungsordnung - Betriebliche Altersversorgung - Ruhestand

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 268/07
    Umgekehrt wird es nicht als Verstoß gegen den Gleichheitssatz angesehen, wenn die Verbesserung für aktive Arbeitnehmer nicht auf Rentner erstreckt wird (vgl. BAG vom 28.07.2005 AP Nr. 47 zu § 1 BetrAVG Ablöse; DB 1981 S. 943; BAG vom 14.06.1983 - 3 AZR 565/81 - AP Nr. 58 zu § 242 BGB Gleichbehandlung zu III. 3. a) vom 12.05.1966 - 5 AZR 528/65 - BAG 18, 308; BAGE 44, 61 zu III 3 a der Gründe vom 11.09.1980 - 3 AZR 606/79).
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 678/02

    Übergangsversorgung für Bordpersonal

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 268/07
    Diejenigen, die Versorgungsleistungen erst mit dem 65. Lebensjahr beanspruchen, waren danach bevorzugt gegenüber denjenigen, die bereits ab der Vollendung des 63. Lebensjahres Rente beanspruchen konnten, in dem sie - höhere - Übergangsversorgung bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres beanspruchen konnten und dadurch gegebenenfalls sogar eine vergleichsweise höhere Altersversorgung (vgl. dazu BAG vom 14.10.2003 - 9 AZR 678/02 - AP Nr. 1 Nr. 31 zu § 1 TVG Tarifverträge: A.).
  • BAG, 14.06.1983 - 3 AZR 565/81

    Zahlung einer Energiebeihilfe anstelle früher bezogener Hausbrandkohle -

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 268/07
    Umgekehrt wird es nicht als Verstoß gegen den Gleichheitssatz angesehen, wenn die Verbesserung für aktive Arbeitnehmer nicht auf Rentner erstreckt wird (vgl. BAG vom 28.07.2005 AP Nr. 47 zu § 1 BetrAVG Ablöse; DB 1981 S. 943; BAG vom 14.06.1983 - 3 AZR 565/81 - AP Nr. 58 zu § 242 BGB Gleichbehandlung zu III. 3. a) vom 12.05.1966 - 5 AZR 528/65 - BAG 18, 308; BAGE 44, 61 zu III 3 a der Gründe vom 11.09.1980 - 3 AZR 606/79).
  • LAG Hessen, 21.08.2002 - 8 Sa 1588/01

    Gleichbehandlung; Übergangsversorgung in Abgrenzung zu betrieblicher

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 268/07
    Allerdings ist zu beachten, dass der TV Vereinheitlichung die Verbesserungen durch den TV A. Betriebsrente nicht allein auf die noch in einem Arbeitsverhältnis zu ihr stehenden, aktiven Mitarbeiter beschränkt und alle übrigen Arbeitnehmer ausschließt (vgl. zur Rechtfertigung der Differenzierung zwischen aktiven und ausgeschiedenen Arbeitnehmern Urteil der Kammer vom 21.08.2002 - Hess. LAG 8 Sa 1588/01 - bestätigt durch BAG vom 18.05.2004 - 9 AZR 250/03 - EZA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 9).
  • BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 734/05

    Tariflicher Eingriff in laufende Betriebsrenten

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 268/07
    Soweit es um Verschlechterungen der Versorgungsansprüche geht, wird dabei Rentnern ein besonderer Bestandschutz zugebilligt (vgl. BAG vom 27.02.2007 - 3 AZR 734/05 - EZA Art. 9 GG Nr. 90).
  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZR 250/03

    Übergangsversorgung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 268/07
    Allerdings ist zu beachten, dass der TV Vereinheitlichung die Verbesserungen durch den TV A. Betriebsrente nicht allein auf die noch in einem Arbeitsverhältnis zu ihr stehenden, aktiven Mitarbeiter beschränkt und alle übrigen Arbeitnehmer ausschließt (vgl. zur Rechtfertigung der Differenzierung zwischen aktiven und ausgeschiedenen Arbeitnehmern Urteil der Kammer vom 21.08.2002 - Hess. LAG 8 Sa 1588/01 - bestätigt durch BAG vom 18.05.2004 - 9 AZR 250/03 - EZA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 9).
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 268/07
    Vor dem Hintergrund, dass sich die Tarifvertragsparteien des Öffentlichen Dienstes mit dem Altersvorsorgeplan 2001 vom 13.11.2001 auf eine grundlegende Reform der VBL-Zusatzversorgung unter Ablösung des bisherigen Gesamtversorgungssystems geeinigt haben und insoweit auch nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2000 (1 BvR 1136/96) Rechnung getragen haben, wird die im A.-Konzern seit 01.01.1995 bestehende Zusage auf eine VBL-gleiche Zusatzversorgung nach Maßgabe dieses Tarifvertrages abgelöst und durch eine neue Zusage auf betriebliche Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung ersetzt.
  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 212/05

    Einführung einer nettoentgeltbezogenen Gesamtversorgungsobergrenze

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 268/07
    Die veränderte Rechtsstellung rechtfertigt die Unterscheidung (BAG vom 22.02.2000 - 3 AZR 39/99 - Ap Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Beamtenversorgung zu B IV 1. d) sowie vom 27.06.2006 - 3 AZR 212/05 - vom 25.05.2004 - 3 AZR 123/03 - AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 11 zu B II 1 d) der Gründe BAG vom 27.06.2006 - 3 AZR 212/05 zu B I 5. b) bb der Gründe in DB 2007 2491).
  • BAG, 12.05.1966 - 5 AZR 528/65

    Steinkohlenbergbau - Anspruch invalidisierter Arbeiter - Belieferung mit

  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

  • BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 123/03

    Abbau einer tariflichen Überversorgung im öffentlichen Dienst

  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 43/04

    Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 364/08

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Regelung -

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. Dezember 2007 - 8 Sa 268/07 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 25.05.2007 - 8 Sa 190/07, 8 Sa 268/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,34038
LAG Berlin-Brandenburg, 25.05.2007 - 8 Sa 190/07, 8 Sa 268/07 (https://dejure.org/2007,34038)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.05.2007 - 8 Sa 190/07, 8 Sa 268/07 (https://dejure.org/2007,34038)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Mai 2007 - 8 Sa 190/07, 8 Sa 268/07 (https://dejure.org/2007,34038)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.04.1999 - 4 AZR 189/98

    Bewährungsaufstieg nach BAT - Rückgriff auf Tätigkeiten zur Zeit der DDR

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.05.2007 - 8 Sa 190/07
    86 2.2.2.1 Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 14.04.1999 - 4 AZR 189/98 - ZTR 1999, 516), der sich das Berufungsgericht anschließt, gilt eine Tarifnorm erst ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens, soweit nicht weiterreichende Regelungen getroffen werden.
  • LAG Düsseldorf, 12.12.2006 - 6 Sa 943/06

    Auslegung eines Haustarifvertrages/Bewährungsaufstieg/Eingruppierung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.05.2007 - 8 Sa 190/07
    Die Regelung über Nachverhandlungen führt nicht zur Nichtgeltung des Tarifvertrags sondern setzt die Geltung des Tarifvertrags vielmehr denknotwendig voraus (so auch LAG Düsseldorf 12. Dezember 2006 - 6 Sa 943/06 - zitiert nach juris).
  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 814/98

    Sicherung eines monatlichen "Fixums

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.05.2007 - 8 Sa 190/07
    Dieses Verständnis kann den Tarifregelungen nach den geltenden Auslegungsregeln (vgl. dazu nur BAG, Urteil vom 19.01.2000 - 4 AZR 814/98 - NZA 2000, 1300) nicht entnommen werden, insbesondere steht einem solchen Verständnis die klare Regelung über das Inkrafttreten des Manteltarifvertrags in dessen § 27 sowie die gesetzliche Regelung in § 4 Abs. 1 TVG entgegen.
  • BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 559/04

    Eingruppierung - mehrjährige Berufserfahrung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.05.2007 - 8 Sa 190/07
    2.3.2 Die Klägerin hat die Ausschlussfrist des § 25 Nr. 1 MTV mit der schriftlichen Geltendmachung vom 27. Juni 2006 gewahrt, denn die Geltendmachung erfasst bei aufeinander aufbauenden Vergütungsgruppen auch die jeweils darunter liegenden Vergütungsgruppen (vgl BAG, Urteil vom 03.08.2005 - 10 AZR 559/04 - AP Nr. 13 zu § 1 Tarifverträge: Bewachungsgewerbe).
  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 178/96

    Bewährungsaufstieg - Anrechnung von Dienstzeiten bei anderen Arbeitgebern

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.05.2007 - 8 Sa 190/07
    Dass das Bundesarbeitsgericht in älteren Entscheidungen davon ausgegangen ist, dass Bewährungszeiten auch zurückgelegt werden können, bevor die Rechtsnorm den Bewährungsaufstieg eingeführt hat (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 05.11.1997 - 4 AZR 178/96 - ZTR 1998, 179), hat es darauf zurückgeführt, dass es nichts Ungewöhnliches sei, wenn Vergütungsvorschriften die Höhe der Vergütung an in der Vergangenheit liegende Tatbestände anknüpften.
  • BAG, 24.09.2008 - 4 AZR 510/07

    Eingruppierung einer Krankengymnastin nach dem MTV Pro Seniore - Anrechnung von

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Mai 2007 - 8 Sa 190/07 und 8 Sa 268/07 - wird zurückgewiesen.
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