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   LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2013 - 8 Sa 30/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,27904
LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2013 - 8 Sa 30/13 (https://dejure.org/2013,27904)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.05.2013 - 8 Sa 30/13 (https://dejure.org/2013,27904)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - 8 Sa 30/13 (https://dejure.org/2013,27904)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 22 KunstUrhG, § 23 KunstUrhG, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB ... mehr
    Unterlassung der Veröffentlichung eines Werbefilms nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • IWW

    BGB § 1004, BGB § 823, GG Art. 1 Abs. 1, GG Art. 2 Abs. 1, KUG § 22, KUG § 23

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortgeltung des Einverständnisses in betriebliche Filmaufnahmen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisse; unbegründete Unterlassungsklage bei fehlender Individualisierung des Arbeitnehmers

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortgeltung des Einverständnisses in betriebliche Filmaufnahmen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisse; unbegründete Unterlassungsklage bei fehlender Individualisierung des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hessen, 24.01.2012 - 19 SaGa 1480/11

    Einstweilige Verfügung auf Unterlassung einer weiteren Internet-Veröffentlichung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2013 - 8 Sa 30/13
    Der vorliegende Falls ist von daher auch nicht vergleichbar mit dem der im erstinstanzlichen Urteil zitierten Entscheidung des LAG Hessen vom 24.01.2012 - 19 SaGa 1480/11 - zugrunde liegenden Sachverhalt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2012 - 6 Sa 271/12

    Veröffentlichung eines Belegschaftsfotos im Internet - Einwilligung - Widerruf

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2013 - 8 Sa 30/13
    Ein Betrachter des Videos geht regelmäßig nicht davon aus, dass die auf einem Werbefilm abgebildete Belegschaft eines Unternehmens unverändert bleibt und daher auch noch mit der im Zeitpunkt der Betrachtung des Videos tatsächlich vorhandenen Belegschaft identisch ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 30.11.2012 - 6 Sa 271/12 - unter A. II. 2. a bb (3 (c) (aa) der Entscheidungsgründe).
  • OLG Frankfurt, 24.02.2011 - 16 U 172/10

    Widerruf einer Einwilligung nach § 22 KUG

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2013 - 8 Sa 30/13
    Nach anderer Auffassung werden "gewichtige Gründe" verlangt, die den Widerruf rechtfertigen (vgl. zum Ganzen: OLG Frankfurt v. 24.02.2011 - 16 U 172/10 -, m.w.N.).
  • LAG Köln, 10.07.2009 - 7 Ta 126/09

    Veröffentlichung von Fotos vom Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2013 - 8 Sa 30/13
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Bild bzw. der Film reinen Illustrationszwecken dient und keinen auf die individuelle Person des Arbeitnehmers Bezug nehmenden Inhalt transportiert (LAG Schleswig-Holstein v. 23.06.2010 - 3 Sa 72/10 - LAG Köln v. 10.07.2009 - 7 Ta 126/09 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2010 - 3 Sa 72/10

    Arbeitnehmer-Fotos im Internet auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2013 - 8 Sa 30/13
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Bild bzw. der Film reinen Illustrationszwecken dient und keinen auf die individuelle Person des Arbeitnehmers Bezug nehmenden Inhalt transportiert (LAG Schleswig-Holstein v. 23.06.2010 - 3 Sa 72/10 - LAG Köln v. 10.07.2009 - 7 Ta 126/09 -).
  • BGH, 10.03.1983 - VII ZR 302/82

    Rechtsnatur eines Fertighausvertrages; Wirksamkeit eines in deutscher Sprache

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2013 - 8 Sa 30/13
    Andernfalls muss er den nicht zur Kenntnis genommenen Text gegen sich gelten lassen (vgl. BGH v. 10.03.1983 - VII ZR 302/82 - BGHZ 87, 112).
  • BAG, 11.12.2014 - 8 AZR 1010/13

    Videoaufnahme eines Arbeitnehmers - Veröffentlichung - Unterlassungsanspruch

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. Mai 2013 - 8 Sa 30/13 - wird zurückgewiesen.
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