Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 27.01.2020 - 8 Sa 30/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- IWW
§ 64 Abs. 2c ArbGG, § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 626 BGB, § 626 Abs. 1 BGB, § 23 Abs. 1 BetrVG, § 15 Abs. 1, 626 BGB
- arbeitsrechtsiegen.de
Fristlose Kündigung bei drohenden Äußerungen Betriebsratsmitglied
- Justiz Baden-Württemberg
§ 626 Abs 1 BGB, § 15 Abs 1 S 2 KSchG
Außerordentliche Kündigung - drohende Äußerung eines Betriebsratsmitglieds - notwendige Abmahnung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lag-baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung)
Fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds bei der Robert Bosch GmbH ist unwirksam
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds wegen massiven Auftretens gegenüber der Personalleiterin
- lag-baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds bei der Robert Bosch GmbH
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 14.12.2018 - 14 Ca 1054/18
- LAG Baden-Württemberg, 27.01.2020 - 8 Sa 30/19
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- ArbG Stuttgart, 14.12.2018 - 14 Ca 1054/18
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.01.2020 - 8 Sa 30/19
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 14.12.2018, Az. 14 Ca 1054/18, teilweise abgeändert.Das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 14.12.2018, Az. 14 Ca 1054/18 wird abgeändert und es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 13.02.2018 nicht aufgelöst worden ist.
- BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 989/11
Sonderkündigungsschutz - Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.01.2020 - 8 Sa 30/19
Allein die Beachtung dieses Gesichtspunktes hat das Bundesarbeitsgericht mit der Anforderung vor Augen, an den wichtigen Grund einen "strengeren" Maßstab anzulegen als bei einem Arbeitnehmer, der dem Betriebsrat nicht angehört (BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 989/11; NZA 2013, 143). - BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 821/06
Außerordentliche Kündigung - Betriebsrat
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.01.2020 - 8 Sa 30/19
Ist eine Beschäftigung bis dahin zumutbar, ist die Kündigung insgesamt unwirksam (BAG 17. Januar 2008 - 2 AZR 821/06, NZA 2008, 777).
- LAG Baden-Württemberg, 25.03.2022 - 7 Sa 63/21
Betriebsveröffentlichte Gerichtsschriftsätze mit Gesundheitsdaten - …
(3) Soweit der Kläger wohl zum Ausdruck bringen will, es sei auch zu seinen Gunsten zu berücksichtigen, dass es ihm im vorherigen Kündigungsschutzverfahren verwehrt worden sei, die Vorwürfe der sexuellen Belästigung und den Sachverhalt in Bezug auf Herrn A. gegenbeweislich auszuräumen, verkennt er die Bindungswirkung des rechtskräftigen Urteils des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 21. Januar 2020 (8 Sa 30/19). - ArbG Stuttgart, 04.08.2021 - 25 Ca 1048/19
Betriebsveröffentlichte Gerichtsschriftsätze mit Gesundheitsdaten - …
Im Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Az. 8 Sa 30/19) gab das Gericht der Berufung des Klägers mit Urteil vom 21. Januar 2020 (Anlage B 18, Bl. 603 f. d.A.) teilweise statt und stellte fest, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 13. Februar 2018 aufgelöst worden ist.Das LAG hatte jedoch in seinem Urteil vom 21. Januar 2021 (8 Sa 30/19) die Wirksamkeit der Kündigung (lediglich) unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten (Erfordernis der vorherigen Abmahnung) verneint.