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   LAG Nürnberg, 03.05.2019 - 8 Sa 340/18   

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https://dejure.org/2019,21374
LAG Nürnberg, 03.05.2019 - 8 Sa 340/18 (https://dejure.org/2019,21374)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 03.05.2019 - 8 Sa 340/18 (https://dejure.org/2019,21374)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 03. Mai 2019 - 8 Sa 340/18 (https://dejure.org/2019,21374)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    TVöD-K § 6 Abs. 1 S. 1, § 7 Abs. 8 c, § 10 Abs. 4; TzBfG § 4 Abs. 1; ArbGG § 64 Abs. 6 S. 1, § 66 Abs. 1; BGB § 134; ZPO § 92, § 97
    Überstundenzuschlag - ungeplanten Überstunden

  • IWW

    § 4 TzBfG, § ... 4 Abs. 1 TzBfG, § 134 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG, § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD, § 17 Abs. 1 BAT, § 64 Abs. 1 Abs. 2 a) ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 7 Abs. 7 TVöD, § 17 BAT, §§ 92, 97 ZPO

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 231/18

    Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Nürnberg, 03.05.2019 - 8 Sa 340/18
    Ergänzend sei auch auf Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.12.2018 - Az. 10 AZR 231/18 - zu verweisen.

    aa) Zunächst hat der 10. Senat des BAG in seinem am 19.12.2018 erlassenen Urteil (10 AZR 231/18, in juris recherchiert) seine bisherige Rechtsprechung, wonach für die Prüfung, ob Teilzeitkräfte benachteiligt werden, auf die Gesamtvergütung abzustellen ist, ausdrücklich aufgegeben.

    Teilzeitkräfte würden damit unmittelbar benachteiligt (BAG, Urteil v. 19.12.2018, a.a.O.).

    Es kommt nicht auf die denkbaren Zwecke an, die mit der betreffenden Leistung verfolgt werden können, sondern auf diejenigen, um die es den Tarifvertragsparteien bei der betreffenden Leistung nach ihrem im Tarifvertrag selbst zum Ausdruck gekommenen und durch die Tarifautonomie geschützten Willen geht (BAG, Urteil v. 19.11.2018, 10 AZR 231/18, in juris recherchiert).

    (f) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des BAG vom 19.12.2018 (10 AZR 231/18).

  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 161/16

    Zuschläge für ungeplante Überstunden iSv. § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD-K

    Auszug aus LAG Nürnberg, 03.05.2019 - 8 Sa 340/18
    Diese sprachlich wenig verständliche Norm sei nach zutreffender Auffassung des Bundesarbeitsgerichts in seinen Urteilen vom 25.04.2013 - 6 AZR 800/11 und vom 23.03.2017 - 6 AZR 161/16 - so zu lesen, dass abweichend von Absatz 7 nur die Arbeitsstunden Überstunden seien, die im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbeit über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden hinaus angeordnet worden seien, und/oder die im Schichtplan vorgesehenen (festgesetzten) Arbeitsstunden, die - bezogen auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (im Sinne von § 6 Abs. 1 TVöD-K) - im Schichtplanturnus nicht ausgeglichen würden.

    a) Nach dem vom BAG herausgearbeiteten Verständnis des § 7 Abs. 8 c TVöD-K (zuletzt BAG, Urteil v. 23.03.2017 - 6 AZR 161/16, in juris recherchiert) - dem auch das LAG Nürnberg folgt - beinhaltet diese Vorschrift, die den Begriff Überstunden im Fall von Wechselschicht- oder Schichtarbeit definiert, zwei Alternativen.

    Das BAG hat selbst ausdrücklich festgestellt, dass die beiden Alternativen des § 7 Abs. 8 c TVöD-K verschiedene Sachverhalte regeln, die eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (BAG, Urteil v. 23.03.2017, 6 AZR 161/16, a.a.O.).

    Mit einem Überstundenzuschlag können die Tarifparteien aber auch allein den Umstand belohnen wollen, dass Arbeitnehmer ohne Freizeitausgleich mehr als vertraglich vereinbart arbeiten und dadurch planwidrig die Möglichkeit einbüßen, über ihre Freizeit frei zu verfügen (BAG, Urteil v. 23.03.2017, a.a.O.).

  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 08.08.2018 - 2 Ca 1322/17

    Streitigkeit um Überstundenzuschläge

    Auszug aus LAG Nürnberg, 03.05.2019 - 8 Sa 340/18
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Weiden - Kammer Schwandorf - vom 08.08.2018, Az.: 2 Ca 1322/17, abgeändert.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Weiden vom 08.08.2018, Az.: 2 Ca 1322/17, wird in Ziffer 1. aufgehoben, soweit die Beklagte zur Zahlung von EUR 54, 58 verurteilt worden ist.

    Das Urteil des Arbeitsgerichtes Nürnberg vom 08.08.2018, Az.: 2 Ca 1322/17 wird abgeändert.

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Weiden vom 08.08.2018 - 2 Ca 1322/17 - kostenpflichtig zurückzuweisen.

  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 800/11

    Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit im TVöD

    Auszug aus LAG Nürnberg, 03.05.2019 - 8 Sa 340/18
    Diese sprachlich wenig verständliche Norm sei nach zutreffender Auffassung des Bundesarbeitsgerichts in seinen Urteilen vom 25.04.2013 - 6 AZR 800/11 und vom 23.03.2017 - 6 AZR 161/16 - so zu lesen, dass abweichend von Absatz 7 nur die Arbeitsstunden Überstunden seien, die im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbeit über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden hinaus angeordnet worden seien, und/oder die im Schichtplan vorgesehenen (festgesetzten) Arbeitsstunden, die - bezogen auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (im Sinne von § 6 Abs. 1 TVöD-K) - im Schichtplanturnus nicht ausgeglichen würden.

    a) Die Auslegung der zweiten Alternative des § 7 Abs. 8 c TVöD-K ergibt - wie das Arbeitsgericht zutreffend herausgearbeitet hat -, dass sog. "geplante Überstunden" voraussetzen, dass die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten bezogen auf die gesamte Dauer des Schichtplans überschritten wird (BAG, Urteil v. 25.04.2013, 6 AZR 800/11, in juris recherchiert).

  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 138/94

    Überstundenvergütung bei Teilzeit im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Nürnberg, 03.05.2019 - 8 Sa 340/18
    Auch zu dessen Bestimmungen des § 17 Abs. 1 und § 35 Abs. 1 sei vom Bundesarbeitsgericht zu entscheiden gewesen, ob es gegen höherrangiges Recht verstoße, wenn Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte erst dann anfielen, wenn diese über die für Vollzeitbeschäftigte geltende regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet hätten (Urteil vom 25.07.1996 - 6 AZR 138/94).

    Das BAG hat in seinem Urteil vom 25.07.1996 (6 AZR 138/94, in juris recherchiert) zu dem § 7 Abs. 7 TVöD inhaltlich vergleichbaren § 17 BAT entschieden, dass dieser in Einklang mit der geltenden Rechtsordnung stünde und eine sachlich ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von Voll- und Teilzeitbeschäftigten aufgrund der von den Tarifparteien verfolgten Zweckbestimmung der Regelung nicht gegeben sei.

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 589/15

    Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitarbeit - Auslegung eines Haustarifvertrags

    Auszug aus LAG Nürnberg, 03.05.2019 - 8 Sa 340/18
    Ohne Anhaltspunkte im Tarifvertrag kann nicht davon ausgegangen werden, dass es den Tarifvertragsparteien darum geht, durch Verteuerung der über die individuell geschuldete Arbeitsleistung hinausgehenden Arbeitszeiten den individuellen Freizeitbereich zu schützen (BAG, Urteil v. 26.04.2017, 10 AZR 589/15, in juris recherchiert).
  • LAG Nürnberg, 30.04.2019 - 7 Sa 346/18

    Überstundenzuschlag - Teilzeit - Schichtarbeit - TVöD

    Auszug aus LAG Nürnberg, 03.05.2019 - 8 Sa 340/18
    Das zeigt, dass Arbeitnehmern niedrigerer Entgeltgruppen durch zusätzliche Entgeltleistungen - unabhängig vom jeweiligen Leistungszweck - mehr begünstigt werden, als Arbeitnehmer höherer Entgeltgruppen (so auch LAG Nürnberg, Urteil v. 30.04.2019, 7 Sa 346/18).
  • BAG, 15.10.2021 - 6 AZR 253/19

    Überstundenzuschlag für Teilzeitbeschäftigte - Diskriminierung

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 3. Mai 2019 - 8 Sa 340/18 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.07.2022 - 6 AZR 24/22

    Nichtigkeitsklage - Verletzung Vorlagepflicht

    auf die Revision der Klägerin das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 3. Mai 2019 - 8 Sa 340/18 - teilweise aufzuheben, das Urteil des Arbeitsgerichts Weiden vom 8. August 2018 - 2 Ca 1322/17 - teilweise abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 173, 39 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit der Klage zu zahlen.

    Ihre Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 3. Mai 2019 (- 8 Sa 340/18 -) wurde zurückgewiesen.

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