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   LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2019 - 8 Sa 352/18   

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https://dejure.org/2019,43607
LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2019 - 8 Sa 352/18 (https://dejure.org/2019,43607)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.09.2019 - 8 Sa 352/18 (https://dejure.org/2019,43607)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. September 2019 - 8 Sa 352/18 (https://dejure.org/2019,43607)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 622 Abs 2 BGB, § 622 Abs 5 BGB, § 626 Abs 1 BGB, § 140 BGB, § 7 Abs 4 BUrlG
    Außerordentliche Kündigung - ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Umdeutung - Störung des Vertrauensverhältnisses - Unehrlichkeit - Privathaushalt als Betrieb - verlängerte Kündigungsfrist - allgemeiner Betriebsbegriff - Urlaubsabgeltung - Weihnachtsgeld

  • IWW

    § 622 Abs. 2 BGB, § ... 305 c Abs. 1 BGB, § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 64 Abs. 1, 2 b, c ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 13 Abs. 1 Satz 2, § 4 Satz 1 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB, § 140 BGB, § 622 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BGB, § 622 Abs. 1 BGB, Artikel 13 Abs. 1 GG, Art. 12 Abs. 1 GG, § 622 Abs. 4 BGB, § 626 BGB, §§ 305 ff. BGB, § 7 Abs. 4 BUrlG, §§ 286, 288, 291 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1, 2 ArbGG

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Bewusste Lüge des Arbeitnehmers über eine ansteckende, meldepflichtige Krankheit - Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betrieb; Eigenbedarf; Haushaltshilfe; Kündigung, außerordentliche; Kündigung, ordentliche; Kündigungsfrist; Privathaushalt; Umdeutung; Zweck, arbeitstechnischer; Privathaushalt als Betrieb i.S.d.

  • rechtsportal.de

    Begriff des Betriebes im Sinne von § 622 Abs. 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Baden-Württemberg, 26.06.2015 - 8 Sa 5/15

    Arbeitgeberkündigung - verlängerte Kündigungsfrist bei Arbeitsverhältnis über 2

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2019 - 8 Sa 352/18
    120 Nach herrschender Meinung und ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darf der arbeitstechnische Zweck sich nicht nur in der Befriedigung von Eigenbedarf erschöpfen (vgl. für die ständige Rechtsprechung BAG 02. März 2017 - 2 AZR 427/16 - Rn. 15, juris; zu § 1 Abs. 1 Satz 1 PflegeArbbV LAG Rheinland-Pfalz 11. Februar 2016 - 2 Sa 348/15 - Rn. 21, juris; Kiel in Erfurter Kommentar 19. Auflage 2019 § 23 KSchG Rn. 3; v. Hoyningen-Huene/Linck/Krause 15. Auflage 2013, KSchG § 23 Rdn. 8, beck-online; a. A. LAG Baden-Württemberg 26. Juni 2015 - 8 Sa 5/15 - Rn. 26, juris).

    Die Argumentation, in einem Haushalt, in dem Arbeitnehmerinnen beschäftigt würden, bestehe allein aufgrund dieser Tatsache eine arbeitstechnische Organisation (vgl. Kocher, Hausangestellte im deutschen Arbeitsrecht, NZA 2013, 931; LAG Baden-Württemberg, 26. Juni 2015 - 8 Sa 5/15 - Rn. 26, juris) überzeugt demgegenüber nicht.

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 258/11

    Außerordentliche Kündigung - Erfordernis einer Abmahnung - Rüge- und Warnfunktion

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2019 - 8 Sa 352/18
    94 Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 19. April 2012 - 2 AZR 258/11 - Rn.15, juris).

    Der Arbeitgeber muss in einer für den Arbeitnehmer hinreichend klar erkennbaren Art und Weise seine Beanstandungen vorbringen und damit deutlich - wenn auch nicht expressis verbis - den Hinweis verbinden, im Wiederholungsfall sei der Bestand oder der Inhalt des Arbeitsverhältnisses gefährdet ( BAG 19. April 2012 - 2 AZR 258/11 - Rn. 21, juris).

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2019 - 8 Sa 352/18
    Diese sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen - zu erreichen (vgl. BAG 16.12.2010 - 2 AZR 485/08- Rn. 24, juris).
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2019 - 8 Sa 352/18
    Zum anderen bedarf es der weiteren Prüfung im Rahmen der Interessenabwägung unter besonderer Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere auch des Verhältnismäßigkeitsprinzips, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (st. Rspr. des BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 -, Rn. 21, 23. Juni 2009 - 2 AZR 103/08 - Rn. 18, juris).
  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 464/00

    Abmahnung - Nebentätigkeit - Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2019 - 8 Sa 352/18
    97 Abmahnungen sind nur wirksam, wenn sie formell ordnungsgemäß zustande gekommen sind, keine unrichtigen Tatsachenbehauptungen enthalten und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht verletzt wird (BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 464/00 - Rn. 21; 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95 - Rn. 22 bis 25, juris).
  • LAG Hessen, 30.03.2009 - 17 Sa 1308/08

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2019 - 8 Sa 352/18
    Zudem ist der Arbeitgeber in allen Fallkonstellationen ausgehend von den im Rahmen der Druckkündigung entwickelten Grundsätzen gehalten, sich bei Fehlen eines objektiven Kündigungsgrundes schützend vor den Arbeitnehmer zu stellen und alles ihm Zumutbare zu versuchen, um den Dritten von seiner Drohung abzuhalten bzw. den Auftraggeber zur Aufhebung seines Hausverbots zu bewegen (Hessisches Landesarbeitsgericht 30. März 2009 - 17 Sa 1308/08 - Rn. 66, juris).
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2019 - 8 Sa 352/18
    Zum anderen bedarf es der weiteren Prüfung im Rahmen der Interessenabwägung unter besonderer Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere auch des Verhältnismäßigkeitsprinzips, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (st. Rspr. des BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 -, Rn. 21, 23. Juni 2009 - 2 AZR 103/08 - Rn. 18, juris).
  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 667/10

    Weihnachtsgratifikation - gekündigtes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2019 - 8 Sa 352/18
    Daraus folgt nur, dass sich die Höhe des Beitrags zum Weihnachtsfest im Eintrittsjahr an der Dauer des Arbeitsverhältnisses orientiert (BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 667/10 - Rn. 18, juris).
  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 848/15

    Außerordentliche Kündigung - Videoüberwachung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2019 - 8 Sa 352/18
    Maßgebend ist vielmehr der mit der Pflichtverletzung verbundene Vertrauensbruch (BAG 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 16, juris).
  • BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 537/95

    Abmahnung - Ausübung einer Nebentätigkeit ohne Genehmigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2019 - 8 Sa 352/18
    97 Abmahnungen sind nur wirksam, wenn sie formell ordnungsgemäß zustande gekommen sind, keine unrichtigen Tatsachenbehauptungen enthalten und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht verletzt wird (BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 464/00 - Rn. 21; 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95 - Rn. 22 bis 25, juris).
  • LAG Düsseldorf, 10.05.2016 - 14 Sa 82/16

    Privathaushalt als Betrieb im Sinne des KSchG

  • BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 427/16

    Ordentliche Kündigungen - Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 660/19

    Ordentliche Kündigung - Hausangestellte

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 3. September 2019 - 8 Sa 352/18 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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