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   LAG Hessen, 16.07.1997 - 8 Sa 382/95   

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LAG Hessen, 16.07.1997 - 8 Sa 382/95 (https://dejure.org/1997,3297)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16.07.1997 - 8 Sa 382/95 (https://dejure.org/1997,3297)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16. Juli 1997 - 8 Sa 382/95 (https://dejure.org/1997,3297)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung; Nachteilige Regelungen für Arbeitnehmer durch Betriebsvereinbarungen; Gesamtzusagen über arbeitsvertragliche Ansprüche auf Sozialleistungen; Kündigung teilbestimmter Betriebsvereinbarungen; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1; BetrVG § 77 Abs. 5
    Betriebliche Altersversorgung: Wirkung der Kündigung einer Betriesvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 688/87

    Mögliche Kündigung von Betriebsvereinbarungen über betriebliche Ruhegelder durch

    Auszug aus LAG Hessen, 16.07.1997 - 8 Sa 382/95
    (Abweichung von BAG vom 18.4.1989 - 3 AZR 688/87 = BAGE 61, 323 und BAG vom 10.03.1992, 3 ABR 54/91 = AP 5 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung - DRsp-ROM Nr. 1996/6123 -).

    Die Rechte der vorher eingetretenen Arbeitnehmer werden nicht berührt (abweichend von der Rechtsprechung des BAG - Urteile vom 18.04.1989 - BAGE 61, 323 ; vom 10.03.1992 - AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung).

    a) Das Gericht folgt der ständigen Rechtsprechung des BAG, daß teilmitbestimmte Betriebsvereinbarungen fristgemäß frei kündbar sind gem. § 77 Abs. 5 BetrVG und grundsätzlich nicht nachwirken (BAGE 61, 87 = AP Nr. 40 zu § 77 BetrVG 1972; BAGE 61, 323 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG ; BAGE 64, 336 = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972 Nachwirkung; BAGE 70, 41 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung; BAG AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972 Nachwirkung; BAG vom 17.01.1995 - BB 1995, S. 1643 - Heither, Betriebliche Altersversorgung 1995, S. 42 und RdA 93, 78; DB 91, 705; Molkenbur/Roßmanith, AuR 1990, S. 338).

    Danach kann in Zuwachsraten nur eingegriffen werden, wenn sachliche Gründe vorliegen (BAG vom 18.04.1989, a.a.O.).

  • BAG, 10.03.1992 - 3 ABR 54/91

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 16.07.1997 - 8 Sa 382/95
    (Abweichung von BAG vom 18.4.1989 - 3 AZR 688/87 = BAGE 61, 323 und BAG vom 10.03.1992, 3 ABR 54/91 = AP 5 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung - DRsp-ROM Nr. 1996/6123 -).

    a) Das Gericht folgt der ständigen Rechtsprechung des BAG, daß teilmitbestimmte Betriebsvereinbarungen fristgemäß frei kündbar sind gem. § 77 Abs. 5 BetrVG und grundsätzlich nicht nachwirken (BAGE 61, 87 = AP Nr. 40 zu § 77 BetrVG 1972; BAGE 61, 323 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG ; BAGE 64, 336 = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972 Nachwirkung; BAGE 70, 41 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung; BAG AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972 Nachwirkung; BAG vom 17.01.1995 - BB 1995, S. 1643 - Heither, Betriebliche Altersversorgung 1995, S. 42 und RdA 93, 78; DB 91, 705; Molkenbur/Roßmanith, AuR 1990, S. 338).

    Je stärker in Besitzstände eingegriffen wird, desto gewichtiger müßten die Änderungsgründe sein (BAG vom 18. April 1989 und vom 10.03.1992, a.a.O.).

  • BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89

    Ablösung; vertragliche Versorgung durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 16.07.1997 - 8 Sa 382/95
    Allerdings durften die Betriebsparteien zum Zeitpunkt des Abschlusses der Betriebsvereinbarung, dem 11. Juni 1982, noch davon ausgehen, daß eine Betriebsvereinbarung ein geeignetes rechtliches Mittel sei, eine auf einer Gesamtzusage beruhende Versorgungsregelung abzulösen und insgesamt ungünstiger zu gestalten (BAG vom 20.11.1990 - BAGE 66, 228 - AP 14 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    Das Vertrauen auf diese Rechtsprechung ist zu schützen, wie das BAG in seinem Urteil vom 20. November 1990 (BAGE 66, 228) ausgeführt hat.

    Auch der Dritte Senat geht in seinem Urteil vom 20. November 1990 (a.a.O.) zu IV. davon aus, daß nach einer Kündigung oder Anfechtung eine von einer Betriebsvereinbarung abgelöste Gesamtzusage wieder auflebt.

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus LAG Hessen, 16.07.1997 - 8 Sa 382/95
    Wegen des kollektiven Bezugs vertraglicher Ansprüche aufgrund einer betrieblichen Gesamtzusage können auch individuelle Rechte von Arbeitnehmern durch nachfolgende Betriebsvereinbarungen geschmälert werden, wenn die Neuregelung insgesamt nicht ungünstiger ist (Großer Senat des BAG vom 16. September 1986 - BAGE 53, 42 ).

    Soweit der Große Senat in seinem Beschluß vom 16. September 1986 (a.a.O.) ausgeführt hat, daß im Fall der ablösenden Betriebsvereinbarung die Ansprüche der Arbeitnehmer, die zuvor auf vertraglicher Grundlage beruhen, sich nun aus der Betriebsvereinbarung ergeben, ist damit noch keine Aussage darüber getroffen, was bei Wegfall der Betriebsvereinbarung gelten soll.

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus LAG Hessen, 16.07.1997 - 8 Sa 382/95
    Es werde ein Mitbestimmungstatbestand erzeugt, den das BAG gerade abgelehnt habe (Blomeyer in DB 1990, S. 173 ff., auch Molkenbur/Roßmanith, a.a.O.).
  • LAG Hessen, 21.08.1996 - 8 Sa 1329/95

    Betriebliche Altersversorgung: Verfallbarkeit einer Ruhegeldanwartschaft

    Auszug aus LAG Hessen, 16.07.1997 - 8 Sa 382/95
    Die Kündigung des Arbeitsvertrages und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat auf den Versorgungsanspruch nur Auswirkung, wenn der Bestand des Arbeitsverhältnisses zu den Bedingungen des Versorgungsversprechens im Arbeitsvertrag gehörte (Hess. LAG vom 21.08.1996 - 8 Sa 1329/95).
  • BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 310/87

    Betriebsvereinbarung: Geltungsdauer - Zahlung eines übertariflichen Urlaubsgeldes

    Auszug aus LAG Hessen, 16.07.1997 - 8 Sa 382/95
    a) Das Gericht folgt der ständigen Rechtsprechung des BAG, daß teilmitbestimmte Betriebsvereinbarungen fristgemäß frei kündbar sind gem. § 77 Abs. 5 BetrVG und grundsätzlich nicht nachwirken (BAGE 61, 87 = AP Nr. 40 zu § 77 BetrVG 1972; BAGE 61, 323 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG ; BAGE 64, 336 = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972 Nachwirkung; BAGE 70, 41 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung; BAG AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972 Nachwirkung; BAG vom 17.01.1995 - BB 1995, S. 1643 - Heither, Betriebliche Altersversorgung 1995, S. 42 und RdA 93, 78; DB 91, 705; Molkenbur/Roßmanith, AuR 1990, S. 338).
  • BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 1263/79

    Versorgungszusage - Wartezeit - ALtersgrenze - Versorgungsregelung - Teilwert -

    Auszug aus LAG Hessen, 16.07.1997 - 8 Sa 382/95
    Die Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung entstehen mit dem Inkrafttreten der Betriebsvereinbarung, wie vertragliche Ansprüche auf Altersversorgung mit Abgabe des Versorgungsversprechens entstehen (vgl. zu letzterem nur BAGE 42, 312 = AP Nr. 4 zu § 128 HGB ).
  • BAG, 26.04.1990 - 6 AZR 278/88

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung - Nachwirkung

    Auszug aus LAG Hessen, 16.07.1997 - 8 Sa 382/95
    a) Das Gericht folgt der ständigen Rechtsprechung des BAG, daß teilmitbestimmte Betriebsvereinbarungen fristgemäß frei kündbar sind gem. § 77 Abs. 5 BetrVG und grundsätzlich nicht nachwirken (BAGE 61, 87 = AP Nr. 40 zu § 77 BetrVG 1972; BAGE 61, 323 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG ; BAGE 64, 336 = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972 Nachwirkung; BAGE 70, 41 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung; BAG AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972 Nachwirkung; BAG vom 17.01.1995 - BB 1995, S. 1643 - Heither, Betriebliche Altersversorgung 1995, S. 42 und RdA 93, 78; DB 91, 705; Molkenbur/Roßmanith, AuR 1990, S. 338).
  • BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 454/88

    Betriebsvereinbarung: Grenzen der Auswirkungen auf den individuellen

    Auszug aus LAG Hessen, 16.07.1997 - 8 Sa 382/95
    Der Erste Senat des BAG geht in seiner Entscheidung vom 21. September 1989 jedenfalls für Gesamtzusagen, die sich nicht auf arbeitsvertragliche Ansprüche auf Sozialleistungen richten, davon aus, daß die Normen einer Betriebsvereinbarung die arbeitsvertragliche Vereinbarung nicht nichtig machen, sondern sie nur für die Dauer ihrer Wirkung verdrängen (NZA 1990, S. 351).
  • BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 29/94

    Jährliche Betriebsvereinbarung über Weihnachtsgratifikation - Kündigung und

  • BAG, 12.11.1985 - 3 AZR 606/83

    Versorgungszusage - Feste Altersgrenze - Versorgungsordnung - Frauen - 60.

  • BAG, 14.01.1986 - 3 AZR 456/84

    Versorgungsregelung - Betriebsrente - Höchsteintrittsalter - Bedingung

  • BAG, 12.08.1982 - 6 AZR 1117/79

    Änderung von Individualrechten durch Betriebsvereinbarung

  • BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 21/98

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung überbetriebliche Altersversorgung

    Landesarbeitsgericht Hessisches - 8 Sa 382/95 -.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 16. Juli 1997 - 8 Sa 382/95 - teilweise aufgehoben.

  • LAG Hessen, 16.07.1997 - 8 Sa 229/95

    Betriebliche Altersversorgung: Kündigung einer Betriebsvereinbarung

    Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Parteien wird auf die gewechselten Schriftsätze Bezug genommen, sowie auf die Anlagen zur Klageschrift in der Akte 8 Sa 382/95 Hessisches Landesarbeitsgericht (Kündigungsschreiben vom 14. Dezember 1992; Versorgungsordnung 1964/65; Betriebsvereinbarung Nr. 1/82).
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