Weitere Entscheidung unten: LAG Niedersachsen, 17.10.2011

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 30.06.2011 - 8 Sa 387/11   

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https://dejure.org/2011,11072
LAG Hamm, 30.06.2011 - 8 Sa 387/11 (https://dejure.org/2011,11072)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30.06.2011 - 8 Sa 387/11 (https://dejure.org/2011,11072)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - 8 Sa 387/11 (https://dejure.org/2011,11072)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Leiharbeitnehmer/ Anspruch auf Fahrtkostenersatz/ Unwirksamkeit der tariflichen Ausschlussfrist gem. Manteltarifvertrag CGZP i.d.F. des Änderungstarifvertrages vom 09.07.2008 / keine Notwendigkeit der Verfahrensaussetzung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 670; Änderungstarifvertrag zum MTV zwischen CGZP und AMP § 19; ArbGG § 97 Abs. 5
    Leiharbeitnehmer/ Anspruch auf Fahrtkostenersatz/ Unwirksamkeit der tariflichen Ausschlussfrist gem. Manteltarifvertrag CGZP i.d.F. des Änderungstarifvertrages vom 09.07.2008 / keine Notwendigkeit der Verfahrensaussetzung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    An wechselnden Einsatzorten eingesetzer Leiharbeitnehmer hat Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten gem. § 670 BGB; Fahrtkostenerstattung bei Leiharbeit an wechselnden Einsatzorten; Einwand tarifvertraglicher Ausschlussfrist bei arbeitsvertraglicher Verweisung auf ...

  • RA Kotz

    Leiharbeiter - Fahrtkostenerstattungsanspruch

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1; BGB § 670
    Fahrtkostenerstattung bei Leiharbeit an wechselnden Einsatzorten; unbegründeter Einwand tarifvertraglicher Ausschlussfrist bei arbeitsvertraglicher Verweisung auf unwirksame Regelung der tarifunfähigen Gemeinschaft Christlicher Gewerkschaften Zeitarbeit Berlin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 30.06.2011 - 8 Sa 387/11
    a) Soweit der Arbeitsvertrag vom 12.01.2008 in Ziffer 13 eine doppelte Ausschlussfrist enthält, welche für die schriftliche Geltendmachung und nachfolgende Klageerhebung jeweils eine Monatsfrist vorsieht, hält diese einer Inhaltskontrolle gemäß § 307 BGB nicht stand und ist deshalb unwirksam (BAG, 28.09.2006, 5 AZR 52/05, NZA 2006, 149).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2009 - 1 Sa 331/09

    Fahrtkostenerstattung bei wechselnden Einsatzorten

    Auszug aus LAG Hamm, 30.06.2011 - 8 Sa 387/11
    Soweit das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 16.07.2008, 2 Sa 1797/07) einen Anspruch auf Aufwendungsersatz mit der Begründung verneint, grundsätzlich habe der Arbeitnehmer selbst Aufwendungen für Fahrten von seinem Wohnort zu seiner regelmäßigen Arbeitsstätte zu tragen, dies gelte auch bei wechselnden Einsatzorten und im Falle der Leiharbeit (so auch LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.09.2009, 1 Sa 331/09), hält die Kammer jedenfalls letzteres nicht für überzeugend.
  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus LAG Hamm, 30.06.2011 - 8 Sa 387/11
    Richtig ist zwar, dass die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10, NZA 2011, 289) eine rechtskräftige Entscheidung über die fehlende Tariffähigkeit der genannten Gewerkschaft allein gegenwartsbezogen - wohl zum Zeitpunkt des Abschlusses der Tatsacheninstanzen - getroffen hat mit der Folge, dass die Frage der Tariffähigkeit der CGZP im Jahre 2008 von der Rechtskraft der Entscheidung nicht erfasst wird.
  • LAG Hamm, 16.07.2008 - 2 Sa 1797/07
    Auszug aus LAG Hamm, 30.06.2011 - 8 Sa 387/11
    Soweit das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 16.07.2008, 2 Sa 1797/07) einen Anspruch auf Aufwendungsersatz mit der Begründung verneint, grundsätzlich habe der Arbeitnehmer selbst Aufwendungen für Fahrten von seinem Wohnort zu seiner regelmäßigen Arbeitsstätte zu tragen, dies gelte auch bei wechselnden Einsatzorten und im Falle der Leiharbeit (so auch LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.09.2009, 1 Sa 331/09), hält die Kammer jedenfalls letzteres nicht für überzeugend.
  • LAG Hamm, 13.01.2016 - 5 Sa 1437/15

    Fahrtkosten für Leiharbeitnehmer bei wechselnden Einsatzstellen; Intransparenz

    30.06.2011, 8 Sa 387/11, juris; LAG Düsseldorf, Urt. v. 30.07.2009, 15 Sa 268/09, juris; LAG Köln, Urt. v. 24.10.2006, 13 Sa 881/06, juris; LAG Köln, Urt. v. 15.11.2002, 4 Sa 692/02, juris; entgegen LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 08.09.2009, 1 Sa 331/09, juris; dem folgend auch LAG Hamm, Urt. v. 16.07.2008, 2 Sa 1797/07, juris).

    So wird vertreten, dass der Leiharbeitnehmer generell Ersatz von Fahrtkosten zum Einsatzort abzüglich der vom Wohnort zum Arbeitgeber gem. § 670 BGB verlangen kann (LAG Niedersachsen, Urt. v. 20.12.2013, 6 Sa 392/13, juris; LAG Hamm, Urt. v. 30.06.2011, 8 Sa 387/11, juris; LAG Düsseldorf, Urt. v. 30.07.2009, 15 Sa 268/09, juris; LAG Köln, Urt. v. 24.10.2006, 13 Sa 881/06, juris; LAG Köln, Urt. v. 15.11.2002, 4 Sa 692/02, juris).

  • BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 2314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die rückwirkende Feststellung der

    Die zeitliche Rückwirkung der Rechtskraftwirkung ist bereits im Anschluss an die erste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Tariffähigkeit der CGZP vom 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - in der Instanzrechtsprechung und Literatur umfassend diskutiert worden (vgl. Neef, NZA 2011, S. 615 zur Rückwirkung bis zur letzten mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz; Lembke, NZA 2011, S. 1062 zur Rückwirkung bis zur letzten mündlichen Verhandlung in der Rechtsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht; zur Entbehrlichkeit einer Aussetzung LAG Hamm, Urteil vom 30. Juni 2011 - 8 Sa 387/11 -, juris, Rn. 23; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. September 2011 - 7 Sa 1318/11 -, juris, Rn. 34; a. A. Löwisch/Rieble, Tarifvertragsgesetz, 3. Aufl. 2012, § 2 Rn. 502).
  • LAG Niedersachsen, 20.12.2013 - 6 Sa 392/13

    Wirksam abbedungener Anspruch eines Leiharbeitsnehmers auf Fahrtkostenerstattung

    Wird der Arbeitnehmer demgegenüber, wie vorliegend der Kläger auf Grundlage von § 3 des Arbeitsvertrages zwischen den Parteien vom 25.11.2010 in weiter entfernten Entleihbetrieben tätig, wendet er die hiermit verbundenen Mehrkosten im fremden, nämlich im Interesse seines Arbeitgebers auf (vgl. LAG Hamm, 30.06.2011 - 8 Sa 387/11 - LAGE § 4 TVG Ausschlussfrist Nr. 58; LAG Köln, 24.10.2006 - 13 Sa 881/06 - NZA-RR 2007, 354 - 357; LAG B-Stadt, 30.07.2009 - 15 Sa 268/09 - LAGE § 670 BGB 2002 Nr. 3).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11

    "equal pay"-Anspruch - Leiharbeit - Wirksamkeit von Tarifverträgen der CGZP

    Nachdem das Bundesarbeitsgericht mit seiner Entscheidung vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10) die Tariffähigkeit der CGZP verneint hat, bedarf es keiner Aussetzung einer Zahlungsklage auf das im Entleiherbetrieb übliche Entgelt nach § 97 Abs. 5 ArbGG (wie LAG Hamm v. 30.06.2011 - 8 Sa 387/11).(Rn.34).

    Auch wenn das Bundesarbeitsgericht mit seiner Entscheidung vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10 - NZA 2011, 289) eine rechtskräftige Entscheidung über die fehlende Tariffähigkeit der CGZP nur gegenwartsbezogen getroffen hat, mit der Folge, dass die Frage der Tariffähigkeit im Jahr 2008, dem Jahr, in dem der maßgebliche Tarifvertrag abgeschlossen wurde, von der Rechtskraft der Entscheidung nicht erfasst wird, folgt daraus in Übereinstimmung mit dem LAG Hamm (Urteil v. 30.6.2011 8 Sa 387/11 - veröffentlicht in juris) keine Notwendigkeit zur Aussetzung des vorliegenden Rechtsstreits.

    Dementsprechend beziehen sich die tragenden Erwägungen des Bundesarbeitsgerichts, mit welchen die fehlende Gewerkschaftseigenschaft der CGZP und ihre mangelnde Tariffähigkeit begründet worden sind, in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht auf die Rechtslage, wie sie seit dem 05.12.2005 bestanden hat (LAG Hamm v. 30.06.2011 - 8 Sa 387/11 a.a.O.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.05.2013 - 2 Sa 398/12

    Equal-Pay, CGZP, Leiharbeitnehmer, Sonderzahlung, Weihnachtsgeld,

    Da die CGZP nach der Rechtsprechung des BAG nicht tariffähig ist der Tarifvertrag nichtig (LAG Hamm vom 30.06.2011 - 8 Sa 387/11 - LAGE TV § 4 Nr. 58 Ausschlussfrist).
  • SG Kassel, 04.09.2013 - S 12 KR 246/12

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - equal pay - Beitragsnachforderung -

    Das LAG Hamm (Westfalen) führt dazu u.a. aus (Urteil 30.06.2011, 8 Sa 387/11):.

    ... Auch wenn das BAG mit seiner Entscheidung vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10 - NZA 2011, 289) eine rechtskräftige Entscheidung über die fehlende Tariffähigkeit der CGZP nur gegenwartsbezogen getroffen hat, mit der Folge, dass die Frage der Tariffähigkeit im Jahr 2008, dem Jahr, in dem der maßgebliche Tarifvertrag abgeschlossen wurde, von der Rechtskraft der Entscheidung nicht erfasst wird, folgt daraus in Übereinstimmung mit dem LAG Hamm (Urteil v. 30.6.2011 8 Sa 387/11 - veröffentlicht in juris) keine Notwendigkeit zur Aussetzung des vorliegenden Rechtsstreits.

  • SG Stralsund, 05.03.2012 - S 3 R 80/12

    Betriebsprüfung - nachträgliche Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen für

    Unter Berücksichtigung der dortigen Erwägungen bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Taifunfähigkeit der CGZP auch zum streitigen Zeitpunkt, mit der Folge, dass aufgrund des Equal-Pay-Grundsatzes höhere Arbeitsentgeltansprüche bestanden haben (Anschluss an LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. September 2011 - Az.: 7 Sa 1318/11 und LAG Hamm, Urteil vom 30. Juni 2011 - Az.: 8 Sa 387/11).

    Weiter macht sie geltend, dass in Übereinstimmung mit dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 30. Juni 2011 (8 Sa 387/11) keine Notwendigkeit für eine erneute Entscheidung des BAG bestehen würde.

    Die Kammer schließt sich jedoch der Rechtsauffassung der Landesarbeitsgerichte Berlin-Brandenburg (Urteil vom 20. September 2011 - Az.: 7 Sa 1318/11 - Der Betrieb 2012 S. 19 - 122) und Hamm (Urteil vom 30. Juni 2011 - Az.: 8 Sa 387/11 - ) an, dass es vorliegend keiner Aussetzung des Verfahrens nach § 97 Abs. 5 ArbGG bedarf (a.A. dagegen eine ganze Reihe anderer Landesarbeitsgerichte z.B. Beschluss des LAG M-V vom 19. Oktober 2011 - Az.: 2 Ta 54/11; Beschluss des LAG Nürnberg vom 23. November 2011 - Az.: 7 TA 111/11; Beschluss des LAG Rheinland-Pfalz vom 9. Januar 2012 - Az.: 8 Ta 270/11, vom 16. Januar 2012 - Az.: 11 Ta 274/11 und vom 10. Dezember 2011 - Az.: 10 Ta 247/11; allesamt zitiert nach juris) .

    Dementsprechend beziehen sich die tragenden Erwägungen des Bundesarbeitsgerichts, mit welchen die fehlende Gewerkschaftseigenschaft der CGZP und ihre mangelnde Tariffähigkeit begründet worden sind, in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht auf die Rechtslage, wie sie seit dem 5. Dezember 2005 bestanden hat (LAG Hamm v. 30. Juni 2011 - 8 Sa 387/11 a.a.O.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 5 Sa 1524/11

    Keine Aussetzung nach § 97 Abs 5 ArbGG - Rechtsunwirksamkeit einer

    Die tragenden Erwägungen des BAG in seiner Entscheidung vom 14.12.2010 beziehen sich deshalb auf die Rechtslage, wie sie seit dem 05.12.2005 bestanden hat (ebenso Urteil des LAG Hamm vom 30.06.2011 - 8 Sa 387/11 -, zitiert nach juris-Datenbank, sowie Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11 -, vgl. auch Schüren, RdA 2011, S. 368 ff.; a. A. u. a.).

    Zum anderen fehlte der Gewerkschaft CGZP jedenfalls am 09.07.2008 die Fähigkeit zum Abschluss eines Tarifvertrages, wie oben bereits ausgeführt, weshalb die tarifvertragliche Ausschlussfrist keine Wirkung entfaltet (vgl. Urteil des LAG Hamm vom 30.06.2011 - 8 Sa 387/11 -, zitiert nach juris-Datenbank).

  • LAG Hamm, 28.09.2011 - 1 Ta 500/11

    Aussetzung der Zahlungsklage eines Leiharbeitnehmers auf Differenzvergütung zur

    Abgesehen davon, dass damit zur Satzung aus 2002 keine Aussage getroffen ist, die dem Manteltarifvertragsabschluss des Jahres 2003 zugrunde lag, kann von der Aussetzung nicht schon abgesehen werden, weil das aussetzende Gericht an der Tarifunfähigkeit der Gewerkschaft keinerlei Zweifel hegt (so aber z. B. ArbG Dortmund 16.03.2011 - 8 Ca 18/11; ArbG Bremen-Bremerhaven 12.05.2011 - 5 Ca 5129/10; ähnlich: LAG Hamm 30.06.2011 - 8 Sa 387/11).
  • LSG Bayern, 22.03.2012 - L 5 R 138/12

    Betriebsprüfung: Stichprobenprüfungen können die nachträgliche Rücknahme

    In der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung ist nicht unumstritten, ob dies auch nach dem Beschluss des BAG vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10) gilt und die Erledigung von Beschlussverfahren für frühere Zeiträume vor dem 7.12.2009 nach § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG i.V.m. § 97 Abs. 5 ArbGG abzuwarten ist (dafür: LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.12.2011, 10 Ta 247/11, Beschluss vom 15.6.2011, 6 Ta 99/11 und Beschluss vom 17.8.2011, 11 Ta 160/11; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2011, 2 Ta 616/11; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.6.2011, 11 Ta 10/11; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.8.2011, 2 Ta 42/11 und vom 9.9.2011, 2 Ta 45/11; LAG Köln, Beschluss vom 14.10.2011, 13 Ta 284/11; LAG Hamm, Beschluss vom 28.9.2011, 1 Ta 500/11; LAG Nürnberg, Beschluss vom 19.9.2011, 2 Ta 128/11; LAG Sachsen, Beschluss vom 8.9.2011 und vom 5.9.2011, 4 Ta 149/11 und 4 Ta 162/11; dagegen: LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2.11.2011, 4 Ta 130/11, LAG Hamm, Urteil vom 30.06.2011, 8 Sa 387/11).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.08.2012 - 9 Sa 187/11

    Equal-pay-Anspruch - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist - Fahrtkostenerstattung

  • LAG Hamm, 25.01.2012 - 3 Sa 1544/11

    Arbeitsengelt; Bemessung bei Leiharbeitnehmer bei unwirksamen Tarifverträgen

  • LAG München, 06.03.2013 - 10 Sa 829/12

    Equal-pay-Anspruch und pauschalierter Aufwendungsersatz

  • LAG Düsseldorf, 18.03.2013 - 9 Sa 1585/12

    Arbeitsentgelt (Equal Pay); Fehlender Vertrauensschutz des Verleihers

  • LAG Hamm, 29.02.2012 - 3 Sa 859/11

    Aussetzung eines Verfahrens

  • LAG Düsseldorf, 11.03.2013 - 9 Sa 30/13

    Arbeitsentgelt (Equal Pay); Vertrauensschutz des Verleihers bei Unklarheit der

  • LAG München, 13.03.2013 - 10 Sa 960/12

    Equal-pay, Ausschlussfristen

  • LAG Sachsen-Anhalt, 02.11.2011 - 4 Ta 130/11

    Keine Aussetzung des Verfahrens - Tariffähigkeit der CGZP vor dem 14.12.2010 -

  • SG Wiesbaden, 27.04.2015 - S 8 R 259/12

    Die Beteiligten streiten darum, ob die Beklagte im Rahmen einer Betriebsprüfung

  • LAG Hamm, 29.02.2012 - 3 Sa 1621/11

    Gewährung von Arbeitsbedingungen nach dem equal-pay-Gebot; Abschluss eines

  • LAG Köln, 19.12.2012 - 13 Sa 673/12

    Equal-pay; CGZPO/AMP-TVe; Ausschlussfristen

  • LAG Hamm, 21.03.2012 - 7 Ta 767/11

    Verfahrensaussetzung; Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher

  • LAG Hamm, 25.04.2012 - 3 Sa 22/12

    Arbeitsentgelt; Anspruch auf equal-pay

  • LAG Hamm, 24.02.2012 - 7 Ta 797/11

    Aussetzung, CGZP

  • ArbG Freiburg, 18.10.2011 - 2 Ca 218/11

    Berechnung des equal-pay-Anspruches eines Leiharbeitnehmers - keine Ausnahme vom

  • SG Hamburg, 09.01.2012 - S 11 R 1354/11

    Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP durch BAG-Beschluss wegen

  • LAG Hamm, 23.05.2012 - 3 Sa 1415/11
  • SG Lüneburg, 20.02.2012 - S 14 R 14/12

    Anspruch eines Leiharbeitnehmer auf einen höheren Entgeltanspruch aufgrund des

  • SG Darmstadt, 10.05.2012 - S 8 KR 90/12

    Arbeitnehmerüberlassung - Unwirksamkeit des angewandten Tarifvertrages - fehlende

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.12.2011 - 10 Ta 2453/11

    Tariffähigkeit der CGZP - Verfahrensaussetzung

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Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 17.10.2011 - 8 Sa 387/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,21151
LAG Niedersachsen, 17.10.2011 - 8 Sa 387/11 (https://dejure.org/2011,21151)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.10.2011 - 8 Sa 387/11 (https://dejure.org/2011,21151)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Oktober 2011 - 8 Sa 387/11 (https://dejure.org/2011,21151)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,21151) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anspruch auf eine Sozialplanabfindung - Auslegung einer Sozialplanregelung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 77 Abs. 2 BetrVG; § 112 Abs. 1 BetrVG
    Gleichsetzung von Betriebsübergang und Angebot einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit kann bei einem Weiterbeschäftigungsangebote beinhaltenden Sozialplan im Fall seiner Erweiterung nicht erfolgen; Ausschluss von Sozialplanabfindung bei Widerspruch gegen Betriebsübergang; ...

  • Wolters Kluwer

    Gleichsetzung von Betriebsübergang und Angebot einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit kann bei einem Weiterbeschäftigungsangebote beinhaltenden Sozialplan im Fall seiner Erweiterung nicht erfolgen; Ausschluss von Sozialplanabfindung bei Widerspruch gegen Betriebsübergang; ...

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 77 Abs. 2; BetrVG § 112 Abs. 1
    Unwirksamer Ausschluss von Sozialplanabfindung bei Widerspruch gegen Betriebsübergang; Auslegung einer erweiternden Protokollnotiz zur Regelung des Betriebsübergangs auf bestimmte Firmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 07.11.2000 - 1 ABR 17/00

    Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.10.2011 - 8 Sa 387/11
    Ferner sind der Gesamtzusammenhang und der Sinn und Zweck der Regelung zu beachten (BAG vom 5. Februar 1997 - 10 AZR 553/96 - AP Nr. 112 zu § 112 BetrVG 1972 = EzA § 112 BetrVG 1972 Nr. 92; vom 7. November 2000 - 1 ABR 17/00 - EzA BetrVG 1972 § 77 Nachwirkung Nr. 2; vom 25. März 2003 - 1 AZR 335/02 - EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 5 = NZA 2004, 64).

    Daher ist im Zweifel derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen, sachgerechten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. etwa BAG 7. November 2000 - 1 ABR 17/00 - aaO).

  • BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96

    Sozialplanabfindung bei Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.10.2011 - 8 Sa 387/11
    Ferner sind der Gesamtzusammenhang und der Sinn und Zweck der Regelung zu beachten (BAG vom 5. Februar 1997 - 10 AZR 553/96 - AP Nr. 112 zu § 112 BetrVG 1972 = EzA § 112 BetrVG 1972 Nr. 92; vom 7. November 2000 - 1 ABR 17/00 - EzA BetrVG 1972 § 77 Nachwirkung Nr. 2; vom 25. März 2003 - 1 AZR 335/02 - EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 5 = NZA 2004, 64).
  • BAG, 18.01.1994 - 1 ABR 44/93

    Einigungsstelle: Wirksamkeit des Spruchs

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.10.2011 - 8 Sa 387/11
    Ihnen kann aber auch die Wirkung einer authentischen Interpretation der Betriebsvereinbarung oder eines bloßen Hinweises auf den Willen der Betriebsparteien zukommen, der dann bei der Auslegung zu beachten ist (BAG vom 18. Januar 1994 - 1 ABR 44/93 - n.v.; GK-Kreutz, BetrVG 4. Aufl, § 77 Rn. 55; zu Protokollnotiz bei Tarifverträgen Hagemeier/Kempen/Zachert/Zilius, TVG 2. Aufl., § 1 Rn. 234).
  • BAG, 25.03.2003 - 1 AZR 335/02

    Auslegung eines Sozialplans - deklaratorisches Schuldanerkenntnis

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.10.2011 - 8 Sa 387/11
    Ferner sind der Gesamtzusammenhang und der Sinn und Zweck der Regelung zu beachten (BAG vom 5. Februar 1997 - 10 AZR 553/96 - AP Nr. 112 zu § 112 BetrVG 1972 = EzA § 112 BetrVG 1972 Nr. 92; vom 7. November 2000 - 1 ABR 17/00 - EzA BetrVG 1972 § 77 Nachwirkung Nr. 2; vom 25. März 2003 - 1 AZR 335/02 - EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 5 = NZA 2004, 64).
  • BAG, 30.10.2001 - 1 AZR 65/01

    Verjährung des Anspruchs auf eine Sozialplanabfindung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.10.2011 - 8 Sa 387/11
    Die Sozialplanleistung soll für die von einer Entlassung betroffenen Arbeitnehmer eine Überbrückungsfunktion bis zum möglichen Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses haben (BAG vom 30. Oktober 2001 - 1 AZR 65/01 - BAGE 99, 266, 272).
  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 224/93

    Außenwohngruppe

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.10.2011 - 8 Sa 387/11
    Subjektive Vorstellungen der Betriebsparteien, die im Sozialplan keinen Niederschlag gefunden haben, sind schon deshalb für die Auslegung unbeachtlich, weil es den Normunterworfenen möglich sein muss, zu erkennen, welchen Regelungsinhalt die Normen haben (vgl. für Tarifverträge BAG vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 224/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Kirchen Nr. 2).
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