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   LAG Baden-Württemberg, 30.10.1990 - 8 Sa 39/90   

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https://dejure.org/1990,3424
LAG Baden-Württemberg, 30.10.1990 - 8 Sa 39/90 (https://dejure.org/1990,3424)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.10.1990 - 8 Sa 39/90 (https://dejure.org/1990,3424)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Oktober 1990 - 8 Sa 39/90 (https://dejure.org/1990,3424)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksame Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Soziale Rechtfertigung einer Kündigung; Versäumung der Klagefrist; Vertrages über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen; Annahme einer Änderungskündigung als Willenserklärung; Darlegung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 147; KSchG §§ 2 4 Abs. 1
    Änderungskündigung: Angebotsannahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1991, 68
  • BB 1991, 69
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 565/85

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung - Annahme eines

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.10.1990 - 8 Sa 39/90
    Die Erklärung der Annahme eines solchen Änderungsangebots ist - wie das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 19.6.86 - 2 AZR 565/85 -, AP Nr. 16 zu § 2 KSchG 1969 = DB 1986, 2604 f. unter B. V. 2. der Gründe ausgeführt hat - "eine empfangsbedürftige Willenserklärung.

    Entscheidend ist, wie die Erklärung oder das Verhalten von dem Erklärungsempfänger unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände verstanden werden mußte" (BAG vom 19.6.86, aaO.).

    Wie sich bereits aus der vom BAG (im Urteil vom 19.6.86, aaO., unter B. III. 2.) angeführten amtlichen Begründung zum Regierungsentwurf ergibt, dient die Frist des § 2 Satz 2 KSchG - ebenso wie diejenigen des § 4 Satz 1 und 2 KSchG - der "Rechtssicherheit".

    Freilich kann eine widerspruchs- und vorbehaltlose Weiterarbeit des Arbeitnehmers zu geänderten Bedingungen durchaus als schlüssige Annahmeerklärung verstanden werden (vgl. BAG vom 19.6.86, aaO., unter B. V. 2. der Gründe; BAG vom 17.7.65 - 3 AZR 302/64 -, AP Nr. 101 zu § 242 BGB Ruhegehalt unter 4. der Gründe; BAG vom 20.5.76 - 2 AZR 202/75 -, AP Nr. 4 zu § 305 BGB ).

  • BAG, 17.07.1965 - 3 AZR 302/64

    Leitender Angestellter - Öffentlicher Dienst - Unterzeichnung amtlichen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.10.1990 - 8 Sa 39/90
    Freilich kann eine widerspruchs- und vorbehaltlose Weiterarbeit des Arbeitnehmers zu geänderten Bedingungen durchaus als schlüssige Annahmeerklärung verstanden werden (vgl. BAG vom 19.6.86, aaO., unter B. V. 2. der Gründe; BAG vom 17.7.65 - 3 AZR 302/64 -, AP Nr. 101 zu § 242 BGB Ruhegehalt unter 4. der Gründe; BAG vom 20.5.76 - 2 AZR 202/75 -, AP Nr. 4 zu § 305 BGB ).

    Dies gilt jedoch regelmäßig nur dann, wenn sich die geänderten Bedingungen unmittelbar und sogleich bei der Arbeit auswirken (vgl. BAG vom 17.7.65, aaO.).

  • BAG, 20.05.1976 - 2 AZR 202/75

    Verschlechternde Vertragsänderung - Schweigen auf das Angebot - Konkludente

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.10.1990 - 8 Sa 39/90
    Freilich kann eine widerspruchs- und vorbehaltlose Weiterarbeit des Arbeitnehmers zu geänderten Bedingungen durchaus als schlüssige Annahmeerklärung verstanden werden (vgl. BAG vom 19.6.86, aaO., unter B. V. 2. der Gründe; BAG vom 17.7.65 - 3 AZR 302/64 -, AP Nr. 101 zu § 242 BGB Ruhegehalt unter 4. der Gründe; BAG vom 20.5.76 - 2 AZR 202/75 -, AP Nr. 4 zu § 305 BGB ).
  • BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 674/01

    Änderungskündigung

    d) Erst seit Inkrafttreten des § 2 KSchG wird in Teilen der Literatur und von einzelnen Landesarbeitsgerichten angenommen, das Planungsinteresse des Arbeitgebers fordere es, dem Arbeitnehmer in derartigen Fällen nur eine kurze Überlegungsfrist einzuräumen (LAG Köln 10. Februar 2000 - 5 Sa 1371/99 - NZA-RR 2000, 303; LAG Baden-Württemberg 30. Oktober 1990 - 8 Sa 39/90 LAGE KSchG § 2 Nr. 12; APS/Künzl § 2 KSchG Rn. 161; ErfK/Ascheid 3. Aufl. § 2 KSchG Rn. 36; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 2 Rn. 100; KR-Rost 6. Aufl. § 2 KSchG Rn. 72 a - jedenfalls in der Regel; aA Löwisch KSchG 8. Aufl. § 2 Rn. 16; ders. NZA 1988, 633, 635).
  • LAG Baden-Württemberg, 28.11.2001 - 17 Sa 45/01

    Änderungskündigung; konkludente Annahme des Änderungsangebots trotz

    a) Richtig ist, dass das mit der Änderungskündigung verbundene Angebot innerhalb der Frist nach § 2 KSchG, hier also innerhalb von drei Wochen, angenommen werden muss, weil es sonst erlischt; die Änderungskündigung wird zur Beendigungskündigung (BAG, Urteil vom 17.06.1998, 2 AZR 336/97, AP Nr. 49 zu § 2 KSchG 1969, NZA 1998, 1225; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.10.1990, 8 Sa 39/90, LAGE § 2 KSchG Nr. 12, BB 1991, 70).
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