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   LAG Köln, 21.08.2002 - 8 Sa 404/02   

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https://dejure.org/2002,9830
LAG Köln, 21.08.2002 - 8 Sa 404/02 (https://dejure.org/2002,9830)
LAG Köln, Entscheidung vom 21.08.2002 - 8 Sa 404/02 (https://dejure.org/2002,9830)
LAG Köln, Entscheidung vom 21. August 2002 - 8 Sa 404/02 (https://dejure.org/2002,9830)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Vergütung nach höherer Vergütungsgruppe ; Benachteiligung eines Personalratsmitglieds bei Bewerbungen ; Erfolglosigkeit einer Bewerbung wegen einer Freistellung oder einer Personalratstätigkeit ; Zahlungspflicht nach §§ 8, 46 BPersVG; Unterlassen einer ...

  • Judicialis

    GG Art. 33 II; ; BPersVG § 8; ; BPersVG § 46

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 46; BPersVG § 8; GG Art. 33 II
    Bewerbung, Mandatsträger, Benachteiligungsverbot

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 676/96

    Benachteiligung eines Personalratsmitglieds; Vergütungsanspruch

    Auszug aus LAG Köln, 21.08.2002 - 8 Sa 404/02
    Gleichzeitig kann aber in einem solchen Fall eine Zahlungspflicht nach §§ 8, 46 BPersVG entstehen, wenn das Fehlen von feststellbarem, aktuellem Fachwissen gerade aufgrund der Freistellung eingetreten ist (BAG, Urteil vom 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - APBPersVG § 46 Nr. 22).

    Gleichzeitig kann in einem solchen Fall eine Zahlungspflicht nach §§ 8, 46 BPersVG entstehen, wenn das Fehlen von feststellbarem, aktuellem Fachwissen gerade aufgrund der Freistellung eingetreten ist (BAG, Urteil vom 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - APBPersVG § 46 Nr. 22).

  • BAG, 15.01.1992 - 7 AZR 194/91

    Entgeltschutz; betriebsübliche berufliche Entwicklung

    Auszug aus LAG Köln, 21.08.2002 - 8 Sa 404/02
    Der Geschehensablauf muss vielmehr so typisch sein, dass aufgrund der betrieblichen Gegebenheiten und Gesetzmäßigkeiten grundsätzlich, d. h. wenigstens in der überwiegenden Mehrheit der vergleichbaren Fälle damit gerechnet werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - APBetrVG 1972, § 37 Nr. 84).

    Der Geschehensablauf muss vielmehr so typisch sein, dass aufgrund der betrieblichen Gegebenheiten und Gesetzmäßigkeiten grundsätzlich, d. h. wenigstens in der überwiegenden Mehrheit der vergleichbaren Fälle damit gerechnet werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - APBetrVG 1972, § 37 Nr. 84).

  • BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 202/97

    Eingruppierung: Freigestelltes Personalratsvorsitzende - Benachteiligungsverbot

    Auszug aus LAG Köln, 21.08.2002 - 8 Sa 404/02
    c) Schließlich kann ein freigestelltes Personalratsmitglied auch ohne eine aktuelle Bewerbung einen Anspruch auf Höhergruppierung durchsetzen, ohne dass eine Bewerbung auf eine freie Stelle vorliegt, wenn es darlegt, dass der öffentliche Arbeitgeber Angestellte mit bestimmten Laufbahnvoraussetzungen nach feststehenden Maßstäben und/oder Zeitabläufen auf freiwerdende oder neu geschaffene Stellen einer höheren Vergütungsgruppe befördert und Personalratsmitglieder wegen ihrer Freistellung hiervon ausnimmt (BAG, Urteil vom 29. Oktober 1998 - 7 AZR 202/97 - ZTR 1999, 235).
  • LAG München, 22.12.2005 - 4 Sa 736/05

    Gehaltsanpassung bei Betriebsratsmitgliedern

    Die Darlegungs- und Beweislast für diese Voraussetzungen obliegt dem betreffenden Betriebsratsmitglied (vgl. näher BAG, U. v. 19.01.2005, aaO; U. v. 15.01.1992, AP Nr. 84 zu § 37 BetrVG 1972 - II. 1. der Gründe - U. v. 13.11.1987, AP Nr. 61 zu § 37 BetrVG 1972; U. v. 21.04.1983, AP Nr. 43 zu § 37 BetrVG 1972, jeweils m. w. N.; LAG Düsseldorf, Teil-U. v. 16.07.2004, LAGE Nr. 3 zu § 37 BetrVG 2001 = DB 2005, S. 400 (LS); siehe auch LAG Köln, U. v. 21.08.2002, LAGReport 2003, S. 218 f; vgl. auch GK-BetrVG-Weber, Bd. I, 8. Aufl. 2005, § 37 Rz. 112 f).
  • LAG Hamm, 22.07.2011 - 10 Sa 203/11

    Vergütung freigestellter Personalratsmitglieder; unbegründete Zahlungsklage bei

    Der Geschehensablauf muss vielmehr so typisch sein, dass aufgrund der betrieblichen Gegebenheiten und Gesetzmäßigkeiten grundsätzlich, d.h. wenigstens in der überwiegenden Mehrheit der vergleichbaren Fälle damit gerechnet werden kann (BAG 27.06.2001 - 7 AZR 496/99 - AP BPersVG § 46 Nr. 23; BAG 14.07.2010 - 7 AZR 359/09 - EzA § 78 BetrVG 2001 Nr. 1; LAG Köln, 21.08.2002 - 8 Sa 404/02 - mit jeweils weiteren Nachweisen).
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