Rechtsprechung
   LAG München, 30.10.2007 - 8 Sa 460/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12543
LAG München, 30.10.2007 - 8 Sa 460/07 (https://dejure.org/2007,12543)
LAG München, Entscheidung vom 30.10.2007 - 8 Sa 460/07 (https://dejure.org/2007,12543)
LAG München, Entscheidung vom 30. Oktober 2007 - 8 Sa 460/07 (https://dejure.org/2007,12543)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,12543) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um die Wirksamkeit einer ordentlichen Änderungskündigung und deren Durchsetzbarkeit mangels Zustimmung des Betriebsrats; Soziale Rechtfertigung einer Änderungskündigung gegenüber einem außertariflich Angestellten allein zum Zwecke dessen Eingruppierung in eine ...

  • Judicialis

    KSchG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1 § 2; BGB § 313
    Unwirksamkeit betriebsbedingter Änderungskündigung allein zum Zwecke der Eingruppierung eines außertariflich Beschäftigten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02

    Änderungskündigung; Gleichbehandlung; Differenzierungsgründe; Offenlegung

    Auszug aus LAG München, 30.10.2007 - 8 Sa 460/07
    Weiter führt er noch aus, eine Änderungskündigung sei bereits dann sozial ungerechtfertigt, wenn auch nur eine der gewünschten Änderungen des Änderungsangebots sozialwidrig sei und verweist insoweit auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 3. Juli 2003 (2 AZR 617/02 - AP Nr. 73 zu § 2 KSchG 1969).

    1.3 Unter diesen Umständen bedurfte es gar keiner Prüfung mehr, ob das Änderungsangebot der Beklagten vom 22. Dezember 2006 wegen Änderung der Kündigungsregelung (insbesondere Wegfall der potenziellen Erreichbarkeit einer ordentlichen Unkündbarkeit des Klägers nach Ziff. 11. vorletzter Satz Arbeitsvertrag-AT durch § 3 des Änderungsangebots) für den Kläger unzumutbar war, worauf er unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 3. Juli 2003 (a. a. O.) ausdrücklich hingewiesen hat.

  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

    Auszug aus LAG München, 30.10.2007 - 8 Sa 460/07
    Unter Verweisung auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15. März 1991 (2 AZR 582/90 - AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969) führt sie aus, dass eine Arbeitgeberin, die alle ihre Arbeitnehmer nach Tarif bezahle, eine Möglichkeit haben müsse, eine unbewusst und zu Unrecht erfolgte Höhergruppierung auf das tarifgerechte Maß zurückzuführen.

    1.2 Soweit sie sich für ihre Rechtsauffassung auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. März 1991 (2 AZR 582/90 - AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969) beruft, handelt es sich gerade um keinen vergleichbaren Fall, denn dort ging es um die irrtümliche Eingruppierung eines einzelnen Arbeitnehmers in eine zu hohe Vergütungsgruppe, die zu einer Änderungskündigung infolge eines dringenden betrieblichen Erfordernisses zum Zwecke der Rückgruppierung in die tariflich "richtige" Vergütungsgruppe führen kann.

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 826/98

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG München, 30.10.2007 - 8 Sa 460/07
    Einer Arbeitgeberin, die im Übrigen mit einem einzelnen Arbeitnehmer einzelvertraglich eine höhere Vergütung vereinbart, als sie dem betrieblichen Niveau entspricht, ist es verwehrt, diese Vergütung unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz dem Lohn der übrigen Arbeitnehmer anzupassen, mit denen sie eine solche Lohnvereinbarung nicht getroffen hat, was die Konsequenz des Rechtssatzes ist, dass beim Abschluss eines Arbeitsvertrages der Grundsatz der Vertragsfreiheit Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz hat (BAG vom 1. Juli 1999 -2 AZR 826/98 - AP Nr. 53 zu § 2 KSchG 1969).
  • BAG, 24.08.1995 - 8 AZR 134/94

    Arbeitsverhältnis - Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus LAG München, 30.10.2007 - 8 Sa 460/07
    Wie das Bundesarbeitsgericht nämlich in seinem Urteil vom 24. August 1995 (8 AZR 134/94 -AP Nr. 17 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage) erkannt hat (damals noch für § 242 BGB), kann sich zwar ein Arbeitnehmer hierauf nicht berufen, wenn der ganze Vertrag gegenstandslos geworden ist.
  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 336/97

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG München, 30.10.2007 - 8 Sa 460/07
    Sein diesbezüglicher Antrag ist analog § 133 BGB dahingehend auszulegen, dass es ihm darum geht, zu verhindern, dass die Beklagte eine nicht mitbestimmte, sozial gerechtfertigte Änderung der Vertragsbedingungen umsetzt, solange die Mitbestimmung nicht durchgeführt ist (BAG vom 17. Juni 1998 - 2 AZR 336/97 - AP Nr. 49 zu § 2 KSchG 1969); erst Recht kann nichts anderes für eine sozial ungerechtfertigte Änderungskündigung gelten.
  • BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99

    Zustimmungsersetzung zu einer außerordentlichen Änderungskündigung gegenüber

    Auszug aus LAG München, 30.10.2007 - 8 Sa 460/07
    1.1 Soweit sich die Beklagte für ihre Rechtsauffassung darauf beruft, die Änderungskündigung des Klägers sei durch die gebotene Gleichbehandlung mit anderen Arbeitnehmern gerechtfertigt, ist ihr die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Januar 2000 (2 ABR 40/99 - AP Nr. 40 zu § 103 BetrVG 1972) entgegenzuhalten, dass nämlich der Grundsatz der Gleichbehandlung gerade kein dringendes betriebliches Erfordernis gem. § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG darstelle, das die Verschlechterung einer arbeitsvertraglichen Vergütungsregelung im Wege der Änderungskündigung bedingen könne.
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05

    Änderungskündigung - Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG München, 30.10.2007 - 8 Sa 460/07
    In seinem Urteil vom 12. Januar 2006 (2 AZR 126/05 - AP Nr. 82 zu § 2 KSchG 1969) hat das Bundesarbeitsgericht weiter erkannt, dass eine Änderungskündigung zur Entgeltsenkung nicht allein deshalb sozial gerechtfertigt sei, weil eine neue gesetzliche Regelung die Möglichkeit vorsehe, durch Parteivereinbarung einen geringeren (tariflichen) Lohn festzulegen, als er dem Arbeitnehmer bisher vertraglich zustand.
  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 235/08

    Änderungskündigung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 30. Oktober 2007 - 8 Sa 460/07 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • LAG München, 21.04.2008 - 6 Sa 924/07

    Änderungskündigung

    Im Übrigen folgt die Berufungskammer der beiden Parteien bekannten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München vom 30. Oktober 2007 - 8 Sa 460/07 - zu einem gleich gelagerten Sachverhalt.

    Dies folgt aus dem Rechtssatz, dass bei Abschluss eines Arbeitsvertrages der Grundsatz der Vertragsfreiheit Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz hat (BAG 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP Nr. 53 zu § 2 KSchG 1969; LAG München 30. Oktober 2007 - 8 Sa 460/07).

    Deren Voraussetzungen liegen hier aber nicht vor, weil die Beklagte bei dieser Gelegenheit das gesamte Arbeitsverhältnis umgestalten will (im Anschluss an LAG München vom 30. Oktober 2007 - 8 Sa 460/07).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht