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   LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2005 - 8 Sa 484/05   

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https://dejure.org/2005,11136
LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2005 - 8 Sa 484/05 (https://dejure.org/2005,11136)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.10.2005 - 8 Sa 484/05 (https://dejure.org/2005,11136)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Oktober 2005 - 8 Sa 484/05 (https://dejure.org/2005,11136)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer arbeitsvertraglich vereinbarten Gratifikation sowie einer zusätzlichen Leistung aus einer Nebenabsprache zur vorhandenen Gehaltsregelung; Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei befristeten Arbeitsverträgen; Auslegung der ...

  • Judicialis

    ArbGG § 64 Abs. 2 lit. (b); ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 74 Abs. 6 Satz 1; ; ZPO § 540; ; ZPO § 540 Abs. 1; ; TzBfG § 4; ; TzBfG § 4 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 611; TzBfG § 4 Abs. 2 S. 2
    Gleichbehandlung bei Sonderzahlung im befristeten Arbeitsvertrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 05.06.1996 - 10 AZR 883/95

    Freiwilligkeitsvorbehalt für Gratifikation

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2005 - 8 Sa 484/05
    Die vorliegend vereinbarte Freiwilligkeit der Sonderzahlung in § 4 des Arbeitsvertrages mag nach dem Stand der Rechtsprechung (vgl. BAG-Urteil vom 05.06.1996 - 10 AZR 883/95 - unter Aufgabe des Urteils vom 26.06.1975 - 5 AZR 412/74) grundsätzlich einen Anspruch für den laufenden Bezugszeitraum auszuschließen; dies gilt jedoch nicht, wenn - wie vorliegend - die Leistungen an alle Arbeitnehmer ausbezahlt wurden und nur die befristet beschäftigt gewesene Klägerin nicht mit einbezogen wurde (vgl. BAG-Urteil vom 05.06.1996, aaO).
  • BAG, 26.06.1975 - 5 AZR 412/74

    Arbeitsentgelt: Freiwilligkeitsvorbehalt in Gratifikationszusagen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2005 - 8 Sa 484/05
    Die vorliegend vereinbarte Freiwilligkeit der Sonderzahlung in § 4 des Arbeitsvertrages mag nach dem Stand der Rechtsprechung (vgl. BAG-Urteil vom 05.06.1996 - 10 AZR 883/95 - unter Aufgabe des Urteils vom 26.06.1975 - 5 AZR 412/74) grundsätzlich einen Anspruch für den laufenden Bezugszeitraum auszuschließen; dies gilt jedoch nicht, wenn - wie vorliegend - die Leistungen an alle Arbeitnehmer ausbezahlt wurden und nur die befristet beschäftigt gewesene Klägerin nicht mit einbezogen wurde (vgl. BAG-Urteil vom 05.06.1996, aaO).
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