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LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2006 - 8 Sa 485/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Gewährung von Urlaub; Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung eines Arbeitnehmers bei Weigerung des Arbeitgebers zur Gewährung von Urlaub ; Zuständigkeit des Landesarbeitsgerichts bei einer einstweiligen Verfügung über die ...
- Judicialis
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 5; ; ZPO § 935; ; ZPO § 940; ; ZPO § 943 Abs. 1; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; BUrlG § 7 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 935 § 940 § 943; BUrlG § 7 Abs. 1 Satz 1
Kein Verfügungsanspruch bei Eilantrag auf Urlaubsgewährung in der Berufungsinstanz - Zuständigkeit des Landesarbeitsgerichts - Vorrang des Hauptsacheverfahren - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 08.06.2006 - 6 Ca 140/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2006 - 8 Sa 485/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 22.01.1998 - 2 ABR 19/97
Selbstbeurlaubung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2006 - 8 Sa 485/06
Nach herrschender Meinung (vgl. BAG, Urteil vom 22.01.1998 - 2 ABR 19/97 = NZA 1998, 708 und Dörner, Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 6. Auflage, BUrlG 250, § 7 Rz. 55) ist der Arbeitnehmer unter den besonderen Voraussetzungen der §§ 935, 940 ZPO berechtigt, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung einzureichen, wenn sich der Arbeitgeber weigert, den vom Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum gewünschten Urlaub zu gewähren, auch wenn dadurch der Anspruch des Antragstellers nicht nur gesichert wird, sondern eine Befriedigung in der Hauptsache eintritt.