Rechtsprechung
   LAG Sachsen, 16.04.2015 - 8 Sa 502/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,17736
LAG Sachsen, 16.04.2015 - 8 Sa 502/14 (https://dejure.org/2015,17736)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 16.04.2015 - 8 Sa 502/14 (https://dejure.org/2015,17736)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 16. April 2015 - 8 Sa 502/14 (https://dejure.org/2015,17736)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,17736) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 5 ArbSchG, Richtlinie 2003/88/EG, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG... , § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 533 ZPO, § 67 ArbGG, § 615 BGB, § 293 BGB, § 362 Abs. 1 BGB, § 366 Abs. 1 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 308 ZPO, § 15 Abs. 1 BAT, § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 619a BGB, § 249 Abs. 1 BGB, § 287 ZPO, § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung der AVR des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland hinsichtlich der Anrechnung von Bereitschaftsdienst auf die wöchentliche Arbeitszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Auslegung der AVR des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland hinsichtlich der Anrechnung von Bereitschaftsdienst auf die wöchentliche Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 676/11

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben

    Auszug aus LAG Sachsen, 16.04.2015 - 8 Sa 502/14
    a) In seinem Urteil vom 21. März 2012 (Az. 5 AZR 676/11, BAGE 141, 88 -95, Rn. 16; zitiert nach juris) führt das Bundesarbeitsgericht zu einem vergleichbaren Sachverhalt aus:.

    Da das Arbeitszeitkonto noch geführt wird, ist dies - entgegen der Ansicht des Beklagten und unter Berücksichtigung der von ihm zitierten Rechtsprechung (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 31.03.2012, Az. 5 AZR 676/11) - auch möglich.

  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

    Auszug aus LAG Sachsen, 16.04.2015 - 8 Sa 502/14
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen, lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (vgl. BAG, Urteil vom 10.02.2005 - 6 AZR 183/04 -, EzA § 64 ArbGG 1979 Nr. 40 m. w. N.).

    Während es früher um die Wörter "regelmäßige Arbeitszeit" ging, was es nahelegte, eine Bezugnahme auf die etwa in § 15 Abs. 1 BAT geregelte regelmäßige Arbeitszeit für einen vollzeitbeschäftigten Angestellten anzunehmen, was deutlich machte, dass nicht etwa der Einsatz außerhalb einer betriebsüblichen Arbeitszeit oder einer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit eines teilzeitbeschäftigten Angestellten betroffen war (vgl. z.B. LAG Baden-Württemberg vom 9. März 2004 - 14 Sa 38/03 -, aus anderen - prozessualen - Gründen aufgehoben von BAG vom 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - EzA § 64 ArbGG 1979 Nr. 40), soll nach den "Erläuterungen" des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Anlage 8 n.F. durch die Änderung in "vertragliche Soll-Arbeitszeit" das Verhältnis der regelmäßigen Arbeitszeit zum Bereitschaftsdienst exakter oder konkreter formuliert werden.

  • LAG Nürnberg, 13.08.2014 - 2 Sa 79/14
    Auszug aus LAG Sachsen, 16.04.2015 - 8 Sa 502/14
    Die Leistung von Bereitschaftsdienststunden stellt der Sache nach etwas anderes dar als die Leistung von Vollarbeit (vgl. dazu das Urteil des LAG Nürnberg vom 13.08.2014, Az.: 2 Sa 79/14, Ziffer II Nr. 2 Buchst. a der Entscheidungsgründe unter Hinweis auf das Urteil des BAG vom 21.11.1991, Az.: 6 AZR 551/89; ersteres entnommen der Datenbank juris).
  • BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 176/06

    Schwerbehinderter Arbeitnehmer - Freistellung von Mehrarbeit

    Auszug aus LAG Sachsen, 16.04.2015 - 8 Sa 502/14
    Dem entspricht der Hinweis der Direktorin des ... e.V. in ihrem Rundschreiben 02/07 vom 12. Februar 2007 "zu Anlage 8 A" "zu Absatz 1".37Das macht auch Sinn.38Der Bereitschaftsdienst ist außerhalb der bzw. zusätzlich zur Regelarbeitszeit zu leisten (BAG vom 21. November 2006 - 9 AZR 176/06 - Rn. 23, 26 EzA § 124 SGB IX Nr. 2 = NZA 2007, 446 ), also nach den AVR .DWBO außerhalb der oder zusätzlich zur "vertraglichen Soll-Arbeitszeit".
  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 424/09

    Gewerkschaftseintritt während Nachbindung des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Sachsen, 16.04.2015 - 8 Sa 502/14
    Gleichermaßen könne der Arbeitnehmer die Korrektur eines oder mehrerer auf seinem Arbeitszeitkonto ausgewiesener Salden beantragen (BAG 10. November 2010 - 5 AZR 766/09 - Rn. 11 mwN, EzA BGB 2002 § 611 Arbeitszeitkonto Nr. 3; 17. November 2011 - 5 AZR 681/09 - BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 424/09 - Rn. 27, NZA 2012, 281 ).
  • LAG Baden-Württemberg, 09.03.2004 - 14 Sa 38/03

    Tätigkeit ausschließlich als Bereitschaftsdienst

    Auszug aus LAG Sachsen, 16.04.2015 - 8 Sa 502/14
    Während es früher um die Wörter "regelmäßige Arbeitszeit" ging, was es nahelegte, eine Bezugnahme auf die etwa in § 15 Abs. 1 BAT geregelte regelmäßige Arbeitszeit für einen vollzeitbeschäftigten Angestellten anzunehmen, was deutlich machte, dass nicht etwa der Einsatz außerhalb einer betriebsüblichen Arbeitszeit oder einer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit eines teilzeitbeschäftigten Angestellten betroffen war (vgl. z.B. LAG Baden-Württemberg vom 9. März 2004 - 14 Sa 38/03 -, aus anderen - prozessualen - Gründen aufgehoben von BAG vom 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - EzA § 64 ArbGG 1979 Nr. 40), soll nach den "Erläuterungen" des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Anlage 8 n.F. durch die Änderung in "vertragliche Soll-Arbeitszeit" das Verhältnis der regelmäßigen Arbeitszeit zum Bereitschaftsdienst exakter oder konkreter formuliert werden.
  • BAG, 10.11.2010 - 5 AZR 766/09

    Arbeitszeitkonto - Klage auf Zeitgutschrift

    Auszug aus LAG Sachsen, 16.04.2015 - 8 Sa 502/14
    Gleichermaßen könne der Arbeitnehmer die Korrektur eines oder mehrerer auf seinem Arbeitszeitkonto ausgewiesener Salden beantragen (BAG 10. November 2010 - 5 AZR 766/09 - Rn. 11 mwN, EzA BGB 2002 § 611 Arbeitszeitkonto Nr. 3; 17. November 2011 - 5 AZR 681/09 - BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 424/09 - Rn. 27, NZA 2012, 281 ).
  • BAG, 21.11.1991 - 6 AZR 551/89

    Bereitschaftsdienst nichtvollbeschäftigter Angestellter

    Auszug aus LAG Sachsen, 16.04.2015 - 8 Sa 502/14
    Die Leistung von Bereitschaftsdienststunden stellt der Sache nach etwas anderes dar als die Leistung von Vollarbeit (vgl. dazu das Urteil des LAG Nürnberg vom 13.08.2014, Az.: 2 Sa 79/14, Ziffer II Nr. 2 Buchst. a der Entscheidungsgründe unter Hinweis auf das Urteil des BAG vom 21.11.1991, Az.: 6 AZR 551/89; ersteres entnommen der Datenbank juris).
  • BAG, 14.08.2002 - 5 AZR 417/01

    Feiertagsvergütung - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus LAG Sachsen, 16.04.2015 - 8 Sa 502/14
    Der Antrag zu 3. geht nämlich über die Leistungsanträge auf Zahlung, hilfsweise Stundengutschrift, hinaus, weil er zukunftsgerichtet die Anrechnung von Bereitschaftsdienstzeiten auf die vertraglich geschuldete Sollarbeitszeit verhindern will (vgl. hierzu das Urteil des BAG vom 14.08.2002, Az. 5 AZR 417/01; entnommen der Datenbank juris).
  • BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 681/09

    Arbeitszeitkonto - Klage auf Zeitgutschrift

    Auszug aus LAG Sachsen, 16.04.2015 - 8 Sa 502/14
    Gleichermaßen könne der Arbeitnehmer die Korrektur eines oder mehrerer auf seinem Arbeitszeitkonto ausgewiesener Salden beantragen (BAG 10. November 2010 - 5 AZR 766/09 - Rn. 11 mwN, EzA BGB 2002 § 611 Arbeitszeitkonto Nr. 3; 17. November 2011 - 5 AZR 681/09 - BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 424/09 - Rn. 27, NZA 2012, 281 ).
  • LAG Sachsen, 29.10.2015 - 1 Sa 504/14

    Unbegründete Klage eines Rettungssanitäters und Rettungsassistenten auf

    Ob die geleisteten Bereitschaftsdienste zusätzlich zu vergüten sind oder zusätzlich einem Arbeitszeitkonto gutzuschreiben sind, sind andere Streitgegenstände, die nicht zu einer zusätzlichen Vergütung der Regelarbeitszeit führen (so zu Recht bereits Sächs. LAG vom 16. April 2015 - 8 Sa 502/14 - Seite 31 f.).

    Ein Anspruch darauf, diese Stunden gutzuschreiben, besteht somit nicht (anderer Ansicht Sächs. LAG vom 16. April 2015 aaO. Seite 32 ff. sowie Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 10. November 2008 - II-0124/N 69-07 - Rn. 35 ff.).

    Jedenfalls in dieser Allgemeinheit besteht der Anspruch nicht, denn es sind - worauf der Beklagte zu Recht hinweist - Fallkonstellationen möglich, in denen der Kläger verpflichtet ist, mehr als 48 Stunden in der Woche abzuleisten (so auch Sächs. LAG vom 16. April 2015 - 8 Sa 502/14 - unter VI.).

    Hier fehlt es bereits deshalb an der streitgegenständlichen Bestimmung des geltend gemachten Anspruchs nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO , weil der Kläger nicht dargelegt hat, auf welchen Ausgleichszeitraum sich der Durchschnitt von 48 Stunden wöchentlich beziehen soll (insoweit bereits zu Recht Sächs. LAG vom 16. April 2015 - 8 Sa 502/14 - Seite 27).

    Die Revision wurde nach § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG wegen grundsätzlicher Bedeutung sowie nach § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG wegen Divergenz zur Entscheidung des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 16. April 2015 - 8 Sa 502/14 - zugelassen.

  • LAG Hamm, 22.11.2017 - 3 Sa 1094/17

    Tarifliche Vergütung von Bereitschaftsdienst in einem Pflegeheim bei Wechsel von

    Mit dem Wort "außerhalb" wird lediglich zum Ausdruck gebracht, dass während des Bereitschaftsdienstes eben nicht volle Arbeitsleistung erbracht werden muss (so LAG Sachsen 16.04.2015, 8 Sa 502/14 .n.v.).
  • LAG Hamm, 22.11.2017 - 3 Sa 1275/17

    Tarifliche Vergütung von Bereitschaftsdienst in einem Pflegeheim bei Wechsel von

    Mit dem Wort "außerhalb" wird lediglich zum Ausdruck gebracht, dass während des Bereitschaftsdienstes eben nicht volle Arbeitsleistung erbracht werden muss (so LAG Sachsen 16.04.2015, 8 Sa 502/14 n.v.).
  • ArbG Bocholt, 12.05.2017 - 2 Ca 1501/16

    Die Anordnung von Bereitschaftsdienst i. S. v. § 7 IV TVöD-B setzt voraus, dass

    Denn § 8.1 I und III TVöD-B, die den Ausgleich für die Leistung von Bereitschaftsdiensten regeln, sehen ausdrücklich vor, dass die geleistete Bereitschaftsdienstzeit nur zum Zwecke der Entgeltberechnung faktorisiert wird, nicht aber zum Zwecke der Einstellung dieser Zeiten in das Arbeitszeitkonto (vgl. auch Sächs. LAG, Urt. v 16.04.2015 - 8 Sa 502/14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht